Personalverrechnung in der Praxis 2018
29. Aufl. 2018
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S. 43921. Beitragsfreies Entgelt – steuerfreie Einkünfte – nicht steuerbare Leistungen
Leistungen, die der Dienstnehmer/Arbeitnehmer vom Dienstgeber/Arbeitgeber erhält, werden unterteilt lt.
Diese gesetzlichen Bestimmungen enthalten zu einem großen Teil gleichlautende Regelungen. Daher werden in der nachstehenden Aufzählung der beitragsfreien Entgeltarten die jeweils steuerfreien Einkünfte bzw. die nicht steuerbaren Leistungen gegenübergestellt.
Zu beachten ist, dass es Bezugsbestandteile gibt, die nur dann beitrags- und/oder abgabenfrei sind, wenn diese vom Dienstgeber/Arbeitgeber entweder
auf Grund einer lohngestaltenden Vorschrift verpflichtend zu bezahlen sind, aber auch freiwillig bezahlt werden können,
oder
nur freiwillig bezahlt werden dürfen.
Welche der drei Voraussetzungen zutreffen muss, ist den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen.
Darüber hinaus sind einige (freiwillig bezahlte) Bezugsbestandteile nur beitrags- und/oder abgabenfrei, wenn sie allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden (siehe dazu die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen).
S. 440Arbeitnehmer sind ...