Prinz

Personalverrechnung in der Praxis 2018

Rechtliche Grundlagen - Erläuterungen - Über 600 gelöste Beispiele

29. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3751-8

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Personalverrechnung in der Praxis 2018 (29. Auflage)

S. 375

20.1. Allgemeines

Erhält ein Dienstnehmer einen Sachbezug, stellt dieser einen Teil seines Arbeitsentgelts dar.

Sachbezüge können in den verschiedensten Formen gewährt werden, z.B. als

  • Wohnung,

  • Verköstigung,

  • Bekleidung,

  • Privatnutzung des Firmen-Pkw,

  • Benützung von Betriebssportplätzen.

Unter einem Sachbezug versteht man daher alles, was kein Geldlohn ist.

Sachbezüge werden in der Praxis u.a. auch als Deputate oder als Naturallöhne bezeichnet.

20.2. Arbeitsrechtliche Hinweise

Im Zusammenhang mit den Sachbezügen stellen sich arbeitsrechtlich u.a. die Fragen

1.

des Entzugs bei aufrechtem Dienstverhältnis,

2.

der Einbeziehung des Sachbezugswerts in den Mindestlohn lt. Kollektivvertrag,

3.

der Einbeziehung des Sachbezugswerts in das Entgelt bei Arbeitsunterbrechung (durch Krankenstand, Urlaub oder Feiertag),

4.

der Einbeziehung des Sachbezugswerts in die gesetzliche Abfertigung und

5.

der Vorgangsweise im Fall des Todes des Arbeitnehmers.

ad 1.

Darf dem Dienstnehmer ein Sachbezug, insb. ein Firmenfahrzeug, entzogen werden?

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Privatnutzung des Firmenfahrzeuges durchVereinbarung geregelt und damit auch von vornherein auf bestimmte Sachverhalte eingeschränkt werden kann (z.B. Einschrä...

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