Personalverrechnung in der Praxis 2018
29. Aufl. 2018
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S. 19514. Freibeträge und Absetzbeträge des Arbeitnehmers
14.1. Allgemeines
Freibeträge
Zu den Steuerermäßigungen des Arbeitnehmers gehören
bestimmte Werbungskosten (→ 14.1.1.),
Sonderausgaben (→ 14.1.2.) und
außergewöhnliche Belastungen (→ 14.1.3.).
Dabei handelt es sich um sog. Freibeträge, die zu einer Verminderung der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer führen.
Absetzbeträge
Darüber hinaus stehen dem Arbeitnehmer bestimmte
Absetzbeträge (→ 14.1.4.)
zu, welche die ermittelte Lohnsteuer direkt reduzieren.
Geltendmachung
Freibeträge und Absetzbeträge werden
zum Teil direkt im Rahmen der Lohnverrechnung - automatisch oder auf Antrag des Arbeitnehmers - durch den Arbeitgeber berücksichtigt oder
können vom Arbeitnehmer erst im Rahmen der Veranlagung (→ 15.) geltend gemacht werden.
Für die Beantragung dieser Steuerermäßigungen im Rahmen der Veranlagung ist das amtliche Formular L 1 und als Ausfüllhilfe dazu das Formular L 2 zu verwenden. Für Anträge bzw. Erklärungen an den Arbeitgeber bestehen eigene Formulare.
14.1.1. Werbungskosten
14.1.1.1. Definition und Berücksichtigung
Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen (§ 16 Abs. 1 EStG).
Darunter fallen alle Aufw...