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GesRZ 3, Juni 2019, Seite 130

Elektronische Wertpapiere und Crypto Tokens

Das deutsche Bundesministerium für Finanzen sowie das deutsche Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz haben in einem gemeinsamen Eckpunktepapier die wesentlichen Rahmenbedingungen für elektronische Wertpapiere und utility, also crypto tokens, festgelegt (online abrufbar unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abtei lungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2019-03-07-Eckpunktepapier-Wertpapiere-Krypto-Token/0-Gesetz.html). Erklärtes Ziel sei es, das Potenzial der Blockchain-Technologie zu nützen und gleichzeitig ein hohes Maß an Anlegerschutz zu gewährleisten.

In Zukunft soll in Deutschland die Möglichkeit bestehen, elektronische Schuldverschreibungen zu emittieren, wobei das Erfordernis einer physischen Urkunde entfallen solle. Das Eckpunktepapier schlägt einen flexiblen Regelungsrahmen vor, um Regelungen auch in Zukunft rasch an den technologischen Fortschritt anpassen zu können. Insb für Blockchain-Schuldverschreibungen soll es ein spezielles Regime geben, da das Manipulationsrisiko in diesem Bereich besonders hoch sei. Elektronische Schuldverschreibungen fallen bereits jetzt in den Anwendungsbereich des WpHG, des...

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