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GesRZ 3, Juni 2019, Seite 129

Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie

Am langte der Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz und das Glücksspielgesetz geändert werden, im Nationalrat ein (137/ME 26. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/ME/ME_00137/index.shtml), um den Vorgaben der 5. Geldwäsche-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie [EU] 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Richtlinien 2009/138/EG und 2013/36/EU, ABl L 156 vom , S 43), die bis zum umzusetzen ist, zu entsprechen.

Inhalt des Ministerialentwurfs sind ua die Aufsichtstätigkeit der FMA im Bereich der virtuellen Währungen, verstärkte Sorgfaltspflichten bei Transaktionen mit Drittländern mit hohem Risiko sowie eine verbesserte Zusammenarbeit der FMA mit anderen Behörden zum Zweck der Vermeidung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Außerdem gibt es Anpassungen hinsichtlich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer. So sollen etwa Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität ergriffen werden, wobei d...

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