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GesRZ 3, Juni 2019, Seite 127

Umsetzung der 2. Aktionärsrechte-Richtlinie

Die sog 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (Richtlinie [EU] 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre, ABl L 132 vom , S 1) befasst sich mit Themenbereichen, die bisher im AktG oder im BörseG 2018 noch ungeregelt sind. Dazu zählen 1.) die Identifikation der Aktionäre, 2.) Transparenz bei institutionellen Anlegern, bei Vermögensverwaltern und bei Stimmrechtsberatern, 3.) Abstimmungen über Vergütungspolitik und Vergütungsbericht und 4.) related party transactions. Bezwecken will die 2. Aktionärsrechte-Richtlinie damit eine Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre und mehr Transparenz bei institutionellen Anlegern und Vermögensverwaltern. Ebenso bei Stimmrechtsberatern, die von einer Vielzahl von Anlegern zur Beratung oder Abstimmung in den Hauptversammlungen herangezogen werden.

Die Umsetzung der Vorgaben soll in Österreich in zwei Schritten erfolgen: Während die Identifikation der Aktionäre und die Transparenz bei institutionellen Anlegern, Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern im BörseG 2018 verankert werden sollen, finden sich die Regelungen zu den Abst...

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