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Verbotene Einlagenrückgewähr an zukünftige Aktionärin
1. Vom Verbot der Einlagenrückgewähr werden auch zukünftige Gesellschafter erfasst, wenn die Leistung im Hinblick auf die zukünftige Gesellschafterstellung erbracht wird.
2. Es verstößt gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr, wenn die Gesellschaft einer künftigen Aktionärin ein (obligatorisches) Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft einräumt und dabei als Einlösungspreis der Einheitswert vereinbart wird.
(OLG Wien 16 R 90/17y; LGZ Wien 19 Cg 15/16i)
Die Klägerin ist grundbücherliche Alleineigentümerin einer Liegenschaft in Wien; ihre Eigentumsrechte wurden am verbüchert. Verkäuferin der Liegenschaft war die B. AG, über deren Vermögen zwischenzeitig das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Mit Notariatsakt vom hatte die Mutter der Beklagten als Alleinvertretungsberechtigte und Alleinaktionärin der AG alle Aktien auf ihren Todesfall an die Beklagte geschenkt; am hatte die AG, vertreten durch ihre Mutter, der Beklagten ob der Liegenschaft das Vorkaufsrecht eingeräumt, wobei als Einlösungspreis der Einheitswert vereinbart wurde, der sich auf 188.004,62 € beläuft. Zum Zeitpunkt der Vorkaufseinräumung waren auf der Liegenschaft Belastunge...