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GesRZ 3, Juli 2018, Seite 174

Handlungsvollmacht und Schiedsgerichtsvereinbarung

§ 45 JN

§ 54 Abs 1 UGB

§ 583 ZPO

Die Erteilung einer (Handlungs-)Vollmacht zum Abschluss einer Schiedsgerichtsvereinbarung bedarf der für den Schiedsvertrag vorgesehenen Schriftform.

(OLG Wien 16 R 112/17h; LGZ Wien 60 Cg 54/16a)

Die Beklagten waren als Lebensgefährten von 2001 bis 2015 gemeinsam wirtschaftlich tätig, indem sie Liegenschaftsanteile in der Absicht kauften, diese zu entwickeln, zu verkaufen oder zu vermieten. So erwarben sie gemeinsam Liegenschaftsanteile an vier Häusern in Wien, errichteten mehr als 10 Wohnungen, beauftragten dafür Werkunternehmer mit Baumaßnahmen, verkauften sieben Wohnungen, vermieteten eine Wohnung und planten den Verkauf von weiteren errichteten Wohnungen. Bei ihrem Bauprojekt A.-Gasse verkauften die Beklagten im Zeitraum September 2013, 2014 und 2016 drei Wohnungen im Dachgeschoßbereich als Bauträger.

Am beauftragten die Beklagten die Klägerin mit Baumaßnahmen zur Errichtung von Wohnungen im Dachgeschoß des Objekts in der A.-Gasse; die Klägerin erbrachte die Leistungen im Zeitraum März 2014 bis November 2015. Für den Ausbau des Dachbodens hatte die Erstbeklagte dem Zweitbeklagten mündlich Auftrag und Vollmacht erteilt, sie in den Angelegenhei...

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