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ASoK 11, November 2021, Seite 425

Impfverweigerung und die Frage der Entgeltfortzahlung

Hat der Arbeitnehmer im Falle einer COVID-19-Erkrankung infolge unterlassener Schutzimpfung einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts?

Stefan Schuster

Beinahe kaum eine Facette des Arbeitsrechts wird im Rahmen der COVID-19-Diskussion nicht durchdrungen. In jüngerer Zeit wird die Diskussion geführt, ob Impfverweigerer, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung nicht arbeitsfähig sind, Recht auf Entgeltfortzahlung haben. In Teilen Deutschlands ist dies bereits Realität. Die Antwort ist weder einfach noch eindeutig und die Konsequenz vielschichtiger, als man zu Beginn vielleicht vermuten würde.

1. Die zugrunde liegende Frage

Für Arbeitgeber sieht der Gesetzgeber im Krankheits- oder Unglücksfall eine befristete Pflicht zur Entgeltfortzahlung vor (§ 8 Abs 1 AngG; § 2 Abs 1 EFZG; § 1154b Abs 1 ABGB), obwohl keine Arbeitsleistung erbracht werden kann, für deren Erbringung im Austausch zu Entgelt der Dienstvertrag abgeschlossen wurde.

Die Entgeltfortzahlungspflicht besitzt jedoch eine wesentliche Einschränkung. Diese ist dann verwirkt, wenn der Arbeitnehmer die Dienstverhinderung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Es ergibt sich hier sofort die Frage, was in Verbindung mit COVID-19 und dieser Bestimmung als Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gilt.

2. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Vorsatz liegt bei absichtlicher Bewirkung einer Krankheit oder eines Unfalls vor. Als grob fa...

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