Handbuch Arbeitsvorbereitung und Lean Construction im Baubetrieb
2. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 884. Baustelleneinrichtung
4.1. Allgemeines

Abb. 69: Das magische Dreieck Baustelleinrichtung - Termine und Kosten
Die Arbeitsvorbereitung für die Produktionsanlage Baustelleneinrichtung folgt dem Charakteristikum, dass jede Baustelle ein Prototyp ist. Sie ist jedes Mal aufs Neue auf das gegenständliche Bauvorhaben und die gewählten Fertigungsverfahren anzupassen. Die Baustelleneinrichtung ist eine temporäre Produktionsanlage und muss den flexiblen Anforderungen der Baustelle gerecht werden. Sie ist abhängig von der Größe und Art der Baustelle (Hochbau oder Linienbauwerk), von der Lage der Baumaßnahme (Gebirgsbaustelle oder Autobahnbaulos), von der Länge der Bauzeit und den zu erwartenden Witterungsverhältnissen. Die Planung der Baustelleneinrichtung sollte sofort nach der Auftragserteilung beginnen und rechtzeitig vor Baubeginn abgeschlossen sein. Die Einrichtung der Baustelle ist meistens der erste Vorgang auf jeder Baustelle, mit dem die Grundlage für sämtliche weitere Vorgänge auf der Baustelle geschaffen wird. Die Baustelleneinrichtung definiert sich folgendermaßen:
Alle Maßnahmen, die ein Unternehmer setzen muss, um eine Baustelle in die Lage zu versetzen, Bauleistungsaufgaben zu erfüllen. Die Errichtung der Baustelleneinrichtung umfasst unter anderem folgende Leistungen: Antransport aller erforderlichen Einrichtungen der Baustelle, wie Geräte, Werkzeuge, Unterkünfte, Herstellen der Anschlüsse für Ver- und Entsorgung, Zufahrten sowie den Aufbau aller sonstigen Anlagen und Einrichtungen.
S. 894.1.1. Zielsetzung
Die Zielsetzung der Baustelleneinrichtungsplanung ist die Herstellung einer optimalen Versorgung der Baustelle mit den notwendigen Betriebsmitteln für die vorgesehenen Bauprozesse.
Die Baustelleneinrichtung hat somit eine wichtige „Supportfunktion“, um
die Infrastruktur
das Personal
die Arbeitskräfte
das Material
die Geräte
die Maschinen
und zwar
am richtigen Ort
zur richtigen Zeit
in der richtigen Qualität
in der richtigen Menge
zu den richtigen Kosten
ökologisch richtig
zur Verfügung zu stellen. Die Baustelleneinrichtungsplanung ist eines der Kernthemen der Arbeitsvorbereitung.
4.1.2. Grundlagen
Die Grundlagen der Baustelleinrichtungsplanung sind vielfältig und natürlich bauphasenabhängig zu bewerten. Die Ermittlung der Grundlagen erfolgt aufgrund der ermittelten Durchschnittswerte aus der Einsatzmittelplanung (s. Kap. 5.).
4.1.3. Ergebnisse
Die Ergebnisse der Baustelleneinrichtungsplanung sind die richtige Auswahl, Dimensionierung und Planung der räumlichen und zeitlichen Anordnung aller Produktions-, Lager-, Transport- und Arbeitsstätten und zugehörigen Ausrüstungen. Die Baustelleneinrichtungsplanung schafft menschengerechte Arbeitsbedingungen unter dem Blickwinkel des modernen Arbeitnehmerschutzes.
Folgende wesentliche Unterlagen bzw. Werte sind die Ergebnisse der Baustelleneinrichtungsplanung:
Baustelleneinrichtungsplan (bauphasenabhängig)
Kranaufstellungsplan
Kosten der Vorhaltegeräte - Formblatt K 6 und K 6 A aus B 2061
S. 90Anschlusswerte (Strom, Wasser usw.)
Entsorgungskonzept
Baurestmassen
Evaluierung der Gefahren
4.1.4. Phasenabhängige Planung der Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtungsplanung muss bereits in der Kalkulationsphase beginnen. Eine gut durchdachte Baustelleneinrichtung ist einer der Erfolgsfaktoren in der Akquisition, da die Kosten der Baustelleneinrichtung sich in der Größenordnung zwischen 5 % und 30 % der Gesamtkosten der Baustelle bewegen können. Bei vielen Bauvorhaben wird es reichen, die Baustelleneinrichtung anhand von Erfahrungswerten zu dimensionieren und zu kalkulieren. Sehr oft ist es jedoch notwendig, die Baustelleneinrichtung schon in der Akquisitionsphase genau zu dimensionieren.
Dies rührt daher, dass viele Bauvorhaben in Abschnitten oder Phasen errichtet werden. Die Baustelleneinrichtung ist an diese Phasen anzupassen. Diese Phasen haben sehr oft eine räumliche und eine zeitliche Komponente. Sehr oft ist beispielsweise bei der Errichtung der Tiefgarage kein Kran notwendig, bei den Rohbauarbeiten ist aber ein Kran notwendig und bei den Innenausbauarbeiten ist wieder kein Kran notwendig. Bei Linienbaulosen ist die Situierung der Hauptbaustelleneinrichtung von zentraler Bedeutung. Diese phasenabhängige Baustelleneinrichtungsplanung dient der Optimierung des Bauvorhabens und spart somit Kosten.
4.1.5. Prozessbeschreibung Baustelleneinrichtung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Prozessbeschreibung | Arbeitsvorbereitung Angebotsphase | D | Durchführung | ||||
ABGRENZUNG | Angebotsphase | E | Entscheidung | ||||
Version: | Entwurf | I | Information | ||||
Datum: | TT.MM.JJJJJ | M | Mitarbeit | ||||
ZIELSETZUNG | Überprüfung der Machbarkeit des vorgegebenen Terminrahmens, Entscheidungdgrundlage für Angebotslegung | ||||||
Prozessverantwortl.: | Name N.N. (Leiter AV, Abt.-L, Bereichs-L) | ||||||
Beginn | Anfrage der Kalkulationsabteilung | ||||||
Ende | Angebotsunterlagen erstellt | ||||||
INPUT | Ausschreibungsunterlagen wie Einreichpläne, Ausschreibungs-LV, Baubeschreibung, Terminvorgaben, Fristen, ev. Fertigungsverfahren, Ergebnisse der Baustellenbesichtigung | ||||||
S. 91Prozessschritt | Tätigkeit | Leiter (Abt./Ber.) | Kalkulant | Bauleiter | Arbeitsvorber. | Polier | Dokumente Werkzeug Hilfsmittel |
Übernahme der Unterlagen | |||||||
Objektstrukturplan erstellen, Projektphasen definieren, Projektstrukturplan aufstellen | M | I | D | Pläne, LV, SW objektspez. Std-PSP Checkliste Leistungspl. | |||
Output 1 Projektstrukturplan | |||||||
Meilensteinkonzept entwickeln, Terminrahmen definieren, Zwischentermine festlegen | M | I | D | Terminvorgaben objektspez. Std.-MS Kalender | |||
Output 2 Meilensteinplan | |||||||
Vorgangsdauern festlegen, Projektkalender definieren, ev. Arbeitsrichtung, Reihenfolge festlegen, Anordnungsbeziehungen eing. | I | M | D | Richt-, Erfahr.-werte objektspez. Std-Abl. PM-Software Checkliste TPL | |||
Output 3 Grobterminplan | |||||||
Untersuchung von Ausführungsvarianten, Einsparungspotenzialen, Ablaufoptimierungen | M | I | M | D | Formulare Textverarbeitung Tabellenkalkulation | ||
Output 4 Ausführungsvariante | |||||||
Planung Großgeräteeinsatz, Vorhaltegeräte, sonstige Baustellenausstattung | M | I | I | D | K6, K6A, ÖBGL, Unternehmensbezogene Gerätedaten | ||
Output 5 Kosten der Baustelleneinrichtung | |||||||
Zusammenstellung der Unterlagen, Dokumentation der Annahmen, Archivierung für Auftragsfall | I | I | M | D | Formulare Textverarbeitung Tabellenkalkulation | ||
Übergabe der Unterlagen zum Angebot | |||||||
OUTPUT | Ergebnisse | ||||||
Projektstrukturplan, Meilensteinplan, Grobterminplan, ev. Ausführungsvariante, Kosten der Baustelleneinrichtung | |||||||
direkt nachgel. Prozesse | Terminplanung | ||||||
Folgeprozesse | Baustelleneinrichtungsplanung, Ressourcenplanung, Arbeitskalkulation | ||||||
S. 924.2. Baustellenlogistik
Der Begriff der Logistik ist im Bereich der Bauwirtschaft noch relativ jung. In den letzten Jahrzehnten ist die Bedeutung der Logistik stark gewachsen, was der Globalisierung von Märkten geschuldet ist.
Logistik hat auf die erfolgreiche Abwicklung von Projekten im Hinblick auf Termine, Kosten und Qualität einen hohen Einfluss. Gemäß der Seven-Rights-Definition sichert die Logistik
die Verfügbarkeit des richtigen Gutes,
in der richtigen Menge,
im richtigen Zustand,
am richtigen Ort,
zur richtigen Zeit,
für den richtigen Kunden,
zu den richtigen Kosten.
Der Logistik kommt im Produktionsprozess eine besondere Bedeutung zu, da diese nicht nur die Ressourcenansprüche für ein Projekt koordiniert, sondern auch die äußeren Einflüsse berücksichtigt.
Grundsätzlich kann im industriellen Produktionsprozess die Logistik als eigenständige Managementaufgabe verstanden werden, da der Faktor Zeit bzw. die Termine in der Projektabwicklung einen hohen Einfluss auf die Projektkosten hat oder haben können.
REFA benennt die Logistik als vollständige Planung, Gestaltung und Steuerung des Material- und Informationsflusses. Damit sind auch Aufgaben der Beschaffung und Produktion bis hin zum Vertrieb verbunden.
Allgemein kann die Logistik in drei Phasen unterschieden werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
● | Phase 1: | Langfristig strategische Überlegungen: z.B. Finden neuer Märkte |
● | Phase 2: | Mittelfristig operative Überlegungen: z.B. Personalentwicklung, Materialbeschaffung |
● | Phase 3: | Kurzfristig operative Überlegungen: Ressourceneinsatz |
Für die Baustellenlogistik sind Phase 2 und vor allem Phase 3 maßgebend, da diese Überlegungen im direkten Berührungsfeld mit der Baustelle stehen.
Die Logistik bis zur Baustelle steuert alle Aufgaben, die zur Versorgung der Baustelle dienen. Neben der Abwicklung von erforderlichen Material-, Personal- und Informationsflüssen bis hin zur Baustelle werden auch mögliche Bau-stelleneinrichtungsflächen, Transportwege, Versorgungseinrichtungen wie Strom - Wasser - Kanal usw. festgelegt und koordiniert.
S. 93Die Produktionslogistik koordiniert, kontrolliert und steuert die Material-, Personal und Informationsflüsse für die Baustellenabwicklung. Sie ist von der Qualität der Beschaffungslogistik abhängig.
Die Logistik nach der Baustelle beschäftigt sich mit der Entsorgung der Reststoffe durch Materialflüsse bzw. dem Rückführen von Personal- und Informationsflüssen ins Unternehmen.

Abb. 71: Prozessdarstellung Beschaffung - Entsorgung
Es ist jedoch zu beachten, dass sich logistische Konzepte erst ab einer bestimmten Baustellengröße bzw. Komplexität betriebswirtschaftlich lohnen, da auf Kleinbaustellen das Verhältnis von Nutzen und Aufwand zu gering ausfallen würde.
Die Baustellen-Logistikplanung sollte in der Phase der Ausführungsplanung starten und den Bauablauf durchgehend unterstützen. Nach Abschluss der Ressourcenplanung kann das Logistikkonzept für ein Bauvorhaben erstellt werden. Um ein Logistikkonzept erstellen zu können, müssen zudem alle Informationen von der Lage des Baufeldes, über das gewählte Bauverfahren, die Terminvorgaben, die Besonderheiten des Projektes bis hin zu den eigenen Unternehmensabläufen bekannt sein. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird die Logistik alle Einflüsse auf ein Bauvorhaben optimal planen, abwickeln, steuern und kontrollieren.
S. 94

Abb. 72: Logistikkonzept
4.3. Planung der Baustelleneinrichtung
4.3.1. Studium der Vertrags- und Angebotsunterlagen
In der Angebotsphase werden schon zur Ermittlung des Angebotspreises die ersten Annahmen für die Baustelleneinrichtung getroffen. Die Fertigungsverfahren und die Bauzeit werden vorweggenommen und Annahmen für den dazugehörigen Platzbedarf werden getroffen.
Aus der Angebotsphase ist ein Grobkonzept vorhanden und die dazugehörigen Unterlagen werden von der Kalkulationsabteilung zur Verfügung gestellt und müssen nun in die Praxis umgesetzt werden. Wichtig ist eine nachvollziehbare Informationsübermittlung zwischen dem Kalkulanten und dem Arbeitsvorbereiter. Ein Übergabegespräch hilft hier einen sinnvollen Übergang zu schaffen.
Das Studium der Vertragsunterlagen und der vorhandenen Planungsunterlagen ist die Voraussetzung für die richtige Baustelleneinrichtungsplanung.
Vor Baubeginn ist nun die Baustelleneinrichtung auf die tatsächliche Ausführung anzupassen. Meist ist für diesen Vorgang keine oder nur sehr wenig Zeit zur Verfügung. Die S. 95Dispositionszeiten sind kurz und dementsprechend zeitnah müssen die Arbeitsvorbereiter die Baustelleneinrichtung planen.
4.3.2. Besichtigung des Bauplatzes
Erst bei der Besichtigung des Bauplatzes und des vorgesehenen Platzes für die Baustelleneinrichtung wird die Situation vor Ort klar. Diese Besichtigung sollten der Arbeitsvorbereiter und der Bauleiter gemeinsam durchführen.
Wichtig ist die Prüfung der vorhandenen Unterlagen und Pläne auf Plausibilität und gegebenenfalls die Kontrolle der vertraglichen Situation, im Vergleich mit der vorgefundenen Natur. Nicht immer sind die Angaben in den Vertragsunterlagen oder Plänen richtig. Es sind schon Zufahrten auf einmal mit Gewichts- oder Höhenbeschränkungen in der Natur vorgefunden worden, die vom Auftraggeber als einzige unbeschränkte Zufahrt in den Vertragsunterlagen definiert wurden. Gegebenenfalls ist der Bauleiter auf diese Situation aufmerksam zu machen, damit er eine dementsprechende Vertragsanpassung erwirken kann.
Bei der Baustellenbesichtigung sind die notwendigen Randbedingungen für die Baustelleneinrichtung und der tatsächliche Platzbedarf zu erfassen und zu dokumentieren. Die Checkliste für diesen Vorgang befindet sich in Kap. 4.9.
4.3.3. Feststellung der notwendigen Ver- und Entsorgung
Bei der Besichtigung der Baustelle ist auch die Ist-Situation der Ver- und Entsorgung der Baustelle zu dokumentieren. Die Versorgung mit den notwendigen Betriebsmitteln hat auf der Baustelle entweder dauernd oder „just in time“ zu erfolgen. Jedenfalls ist eine Unterbrechung der Versorgung immer mit einer Unterbrechung der Bauprozesse und somit mit Kosten verbunden.
Die Baustelleneinrichtung hat die Funktion, diese Ver- und Entsorgungsmaßnahmen dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich im Besonderen um folgende:
Strom
Wasser
Diesel
Telefon/Internetzugang
Kanal
Muldenentsorgung
Die Quantifizierung der Betriebsmittel erfolgt in der Einsatzmittelplanung. Die Bedürfnisse je nach Art der Baustelle können sehr unterschiedlich sein.
4.3.4. Aufzeigen der notwendigen Bescheide und Behördengenehmigungen
Die Arbeitsvorbereitung hat auch die Aufgabe, der Bauleitung den notwendigen rechtlichen Rahmen aufzuzeigen. Sehr oft sind behördliche Genehmigungen für die BaustelS. 96leneinrichtung und für die Ausführung einzelner Fertigungsverfahren notwendig. Besondere Verkehrsmaßnahmen oder Sperren im öffentlichen Raum bedürfen behördlicher Genehmigungen.
4.3.5. Feststellung von Bedarfsspitzen
Grundsätzlich wird die Baustelleneinrichtung auf den durchschnittlichen Bedarf des Bauvorhabens ausgelegt. Sind jedoch Bedarfsspitzen aus der Einsatzmittelplanung bekannt, so ist auf diese Bedarfsspitzen Rücksicht zu nehmen. Oft besteht bei einzelnen Bauabschnitten ein erhöhter Platzbedarf (z.B. für einen Mobilkran) oder es besteht der Bedarf an eine erhöhte Mannschaftsstärke für einen kurzen Zeitraum (s. Kap. 5.2.)
4.3.6. Auswahl der Großgeräte
Der Bedarf an Großgeräten wird in der Einsatzmittelplanung festgestellt. Dort werden die optimalen Großgeräte in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht für die Baumaßnahme und die ausgewählten Fertigungsverfahren festgelegt (s. Kap. 5.4.).
4.3.7. Abstimmung Bedarf des Projektes - Angebot des Unternehmens
Die Ergebnisse der Einsatzmittelplanung oder der Wahl des Fertigungsverfahrens spiegeln die Ergebnisse eines Optimierungsverfahrens wider. Oft geht es in der Praxis um die Abstimmung mit der Unternehmensleitung und dem Bauhof des Unternehmens, wie der Bedarf des Projektes mit dem Angebot des Unternehmens zusammenpasst. Oft sind die ermittelten Geräte oder Materialien (z.B. Schalung) nicht im Unternehmen verfügbar, weil sie gerade auf einer anderen Baustelle ihren Dienst tun oder weil es sie einfach nicht im Unternehmen gibt.
4.3.8. Ergebnisse der Baustelleneinrichtungsplanung
Ergebnis der Baustelleneinrichtungsplanung soll der optimale Standort der Baustelleneinrichtung und der optimale Standort der Elemente der Baustelleneinrichtung zueinander sein. Die Transportwege innerhalb der Baustelle sollen so kurz wie möglich gehalten werden und ein reibungsloser An- und Abtransport von Massengütern soll möglich sein. Die vorgenannten Schritte fußen in die Planung der verschiedenen Elemente der Baustelleneinrichtung. Die übergebenen Unterlagen aus der Kalkulation, die Besichtigung des Baufeldes und die Ergebnisse der anderen Vorgänge der Arbeitsvorbereitung, wie z.B. aus der Einsatzmittelplanung oder der Wahl des Fertigungsverfahrens und der Baustellenbesichtigung sind die Basis der Baustelleneinrichtungsplanung.
4.4. Baustelleneinrichtungsplan
Der Baustelleneinrichtungsplan ist wie alle anderen Ausführungspläne eine verbindliche Bauzeichnung. Sehr oft wird der Baustelleneinrichtungsplan schon mit dem Angebot abzugeben sein und ist mit dem Bauherrn im Detail abgestimmt. Er soll maßstäblich geS. 97zeichnet werden, damit der tatsächliche Platzbedarf der Elemente der Baustelleneinrichtung sichtbar ist. Er dient der räumlichen Zuordnung der verschiedenen ausgewählten Einrichtungsteile.
Folgende wesentliche Bestandteile soll der Baustelleneinrichtungsplan enthalten:
Bauwerke und Nebenanlagen. Es sollten die zur Ausführung geplanten Bauwerke, Nebenanlagen, Freiflächen, Außenanlagen und zu schützenden Bereiche (z.B. Bäume, Gewässer) deutlich ersichtlich sein.
Rahmenbedingungen des Baufeldes: Baulosgrenzen, Einfriedungen, Baufeldumschließungen, Geländesprünge, Hindernisse, Nachbarn, Wasserläufe und Vorflut, Beleuchtung, Baugrubenböschungen, notwendige Böschungsneigungen, Verbauten, Absturzsicherungen, Grundwasserabsenkungsanlagen (z.B. Pumpen), Bermen und sonstige Rahmenbedingungen im Bauzustand
Verkehrswege: Verkehrswege innerhalb des Baufeldes und andererseits die Einbindung in den öffentlichen Verkehr mit sämtlichen Beschränkungen (z.B. Stoppschild, Tonnenbeschränkung, Umleitungen) und Einrichtungen (z.B. Reifenwaschanlage, Wendemöglichkeiten, Ausweichen), Zugangseinrichtungen
Baustelleneinrichtung: Baubüros, Sanitäreinrichtungen, Unterkünfte und Wohnlager, Kantine, Magazine und Werkstätten, Beleuchtung, Winterbaumaßnahmen ...
Sicherheitseinrichtungen: Ersthelfer, Sanitätseinrichtung, Notrufstelle, Feuermeldestelle ...
Ver- und Entsorgungseinrichtungen der Baustelle: Anschlüsse und Verteiler für Strom und Wasser, mobile oder stationäre Tankmöglichkeiten, Abwasserentsorgung, Mulden für die Schuttentsorgung, Abfallentsorgung, Einrichtungen für die Entsorgung gefährlicher Abfälle
Lagerflächen: Mutterboden, Aushubmaterial, Zwischenlager, Verfüllmaterial, Entladestellen, Fertigteile, Baumaterialien und Schalungen, Kleingeräte, Stellflächen für Baugeräte, Lager- und Biegeflächen für die Bewehrung Werk- und Bearbeitungsflächen ...
Großgeräte: Krane Autobetonpumpen, Geräte und Baustelleneinrichtung des Spezialtiefbaus, Misch- und Aufbereitungsanlagen, Aufzüge, Bagger, Mindestabstände der Großgeräte zu den Böschungskanten (≤ 12 t ≥ 1 m; ≥ 12 t ≥ 2 m)
Leitungsführung: geplante und vorhandene Einbauten, Leitungen, Kanäle ...
Werden auf der Baustelle mehrere Krane eingesetzt, wird zusätzlich zum Baustelleneinrichtungsplan ein gesonderter Kraneinsatzplan in Form eines Lageplans und eine maßstäbliche Schnittdarstellung zum Nachweis der Kollisionsfreiheit erforderlich.
S. 98

Abb. 73: Baustelleinrichtungsplan mit Kranpositionen und Wendeplatz

Abb. 74: Ausschnitt aus einem Baustelleinrichtungsplan mit Kranpositionen und Durchfahrt
S. 99

Abb. 75: Kraneinsatzplan, Phase 1: K2, Phase 2: K1
Die einzelnen Elemente der Baustelleneinrichtung werden durch Symbole dargestellt. Wesentliche Einrichtungen sind bemaßt darzustellen. Die Symbolik für die Baustelleneinrichtungspläne sollte innerbetrieblich immer gleich geregelt sein, um Missverständnisse zu verhindern.
S. 100

Abb. 76: Symbole für einen Baustelleneinrichtungsplan [Schach/Otto; Baustelleneinrichtung (2008) 325]
S. 1014.5. Elemente der Baustelleneinrichtung
4.5.1. Großgeräte
Großgeräte haben einen wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen und technischen Erfolg eines Bauvorhabens. Deren Einsatz ist sehr kostenintensiv und sie beeinflussen maßgeblich die Qualität und Quantität vieler Bauleistungen. Bei der Planung des Großgeräteeinsatzes auf einer Baustelle sollten daher insbesondere die Wahl der optimalen Arbeitsstandorte und erforderlichen Arbeitsbereiche sowie die richtige Dimensionierung Beachtung finden. Darüber hinaus sind sicherheitstechnische Abstände zu anderen Geräten und Gegenständen sowie Abhängigkeiten zu beachten, die sich aus deren An- und Abtransport sowie deren Auf- und Abbau ergeben. Geräte, deren Leistung keiner bestimmten Leistungsposition zuordenbar sind, sind Teil der Baustelleneinrichtung:
Turmdrehkran
Mobilkran
LKW mit Kran
Autobetonpumpe
Bagger
Radlader
Stapler
Misch- und Aufbereitungsanlagen
Besonders im Spezialtiefbau und im Tunnelbau kommen weitere Sondergeräte der Baustelleneinrichtung zum Einsatz.
4.5.2. Hebegeräte
Für den Transport von Baustoffen und Bauteilen auf der Baustelle kommen neben Baggern und Radladern auch Teleskopstapler zum Einsatz. Diese Geräte werden vor allem für die Organisation der Baustelleneinrichtung, oder wenn keine anderen Hebezeuge auf der Baustelle, wie Turmdrehkrane oder Mobilkrane, verfügbar sind, verwendet.
Sollten Bagger oder Radlader für größere Lasten als Hebezeuge eingesetzt werden, dann sind ähnliche Kriterien wie bei der Auswahl von Turmdreh- und Fahrzeugkranen an die zulässige Tragfähigkeit, die erforderliche Höhe des Tragmittels sowie die Standortwahl zu berücksichtigen. Bei Hydraulikbaggern entspricht die zulässige Traglast ca. 75 % der Kipplast. Für konkrete Planungen sollten die von den Herstellern zur Verfügung gestellten Produktdatenblätter verwendet werden. Aufgrund der guten Manövrierfähigkeit, verbunden mit einer hohen Anzahl verschiedenster Anwendungsmöglichkeiten, kommen Teleskopstapler häufig auf Baustellen zum Einsatz. Auch bei Teleskopstaplern sind ähnliche Kriterien wie bei der Auswahl von Turmdreh- und Fahrzeugkranen an die zulässige Tragfähigkeit, die erforderliche Hubhöhe und Reichweite sowie die Standortwahl zu berücksichtigen. Einen zusammenfassenden Überblick über gängige Parameter von baustellentypischen Teleskopstaplern gibt die folgende Tabelle. Die Parameter für Bagger und Radlader werden in Kap. 5.4. Geräte behandelt.
S. 102

Abb. 77: Teleskopstapler
Bei Linienbaulosen werden als Hebegeräte sehr oft LKWs mit einem Aufbaukran verwendet. Bei dieser Form des Hebegerätes werden Knickarmkrane oder Teleskopkrane als kompakte Aufbauten mit dem Fahrgestell von Lastkraftwagen verbunden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
LKW | Kran | Reichweite | Hubhöhe | Miete/Std. |
3-Achser | 35 mt | 21,0 | 24,0 | 75,00 |
4-Achser | 100 mt | 28,0 | 32,0 | 130,00 |
4.5.3. Bauaufzüge
Bauaufzüge sind hauptsächlich für den vertikalen Transport von Material und Personen in größere Höhen ausgelegt und entlasten bzw. ersetzen Turmdreh- oder Fahrzeugkrane. In der Regel werden dazu auf jeder zu bedienenden Etage besondere Einrichtungen (Zugangsschranken, Austritte usw.), oft auch mit integrierten Steuereinheiten, erforderlich. Der Abstand der horizontalen Verankerungen der vertikalen Tragelemente des Aufzuges am Gebäude beträgt je nach Gerät ca. 5,0 m bis 10,0 m. Die im Hochbau verwendeten Aufzüge sind oft Personenaufzüge, die je nach Bauwerksgröße schon ab 6 bis 10 Geschoßen wirtschaftlich werden. Sie transportieren nicht nur das Personal, sondern auch Ausbauteile und sollten bei Hochhäusern schon während des Rohbaus vorgesehen werden, da dadurch die Arbeitskräfte schneller an ihren Arbeitsplatz gelangen und insbesondere während der Ausbauphase der Turmdrehkran entlastet wird. Müssen Materialien oder Personen ausschließlich in geringere Höhen (< 10 m) gehoben werden, kommen anstelle von Aufzügen Gabelstapler, Teleskopstapler oder HebebühS. 103nen zum Einsatz. Müssen hingegen ausschließlich kleinere Volumen, leichte Materialien (z.B. Mörteleimer) gehoben werden, kommen häufig Stirnradflaschenzüge oder Elektrokettenzüge zum Einsatz. Für die Bedienung ganzer Fassaden werden breite Kletterbühnen (Breite ca. 5 m bis 25 m) verwendet.
Die Aufstellung eines Bauaufzuges muss auf ausreichend tragfähigen Baugrund erfolgen. Soll der Aufzug für den Transport von Personen genutzt werden, bestehen höhere Anforderungen an die Ausstattung des Aufzuges. Nachfolgende Tabelle zeigt einen Überblick über gängige Bauaufzüge:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Traglast | max. Länge/Höhe | Kauf- preis € | Miete/ Monat € | |
Leichte Bauaufzuge/Gittermast | < 500 kg | 90 m | 8.000,00 | 400,00 |
Leichte Bauaufzüge/Schrägaufzug | < 500 kg | 42 m | 30.000,00 | 1.100,00 |
mittelschwerer Bauaufzug/Gittermast | 500-1.500 kg | 120 m | 80.000,00 | 2.000,00 |
schwerer Bauaufzug/Doppelmast | > 1.500 kg | 150 m | 190.000,00 | 5.000,00 |

Abb. 78: Bauaufzug
4.5.4. Sozialräume, Büroräume, Lager und Werkstatträume
Ein wesentlicher Teil der Planung der Baustelleneinrichtung ist die Anpassung der Räumlichkeiten für die Mannschaft und für die notwendige Lagerhaltung für Kleingeräte, Baustoffe und Ersatzteile. Büros, Aufenthaltsräume, Waschgelegenheiten, Sanitäreinrichtungen, Wohnlager und Werkstätten sind der Hauptbestandteil jeder Baustelleneinrichtung.
Aufenthaltsräume müssen gegen Witterungseinflüsse Schutz bieten, ausreichend lüft- und beleuchtbar eingerichtet sein und während der kalten Jahreszeit so beheizt werden, dass eine Raumtemperatur von mindestens 21 °C erreicht wird.
S. 104Für die Dimensionierung von Sozial- und Büroeinrichtungen sind die Vorgaben aus dem Arbeitnehmerschutz einzuhalten.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Richtwerte | m2 |
Bürofläche je Angestellten | 6 |
Unterkunft je Arbeiter | 6 |
Kantine je Arbeiter (mit Küchenanteil & Magazin für Lebensmittel) | 2-2,5 |
Tagesaufenthaltsraum je Arbeiter | 1 |
Sitzgelegenheit je Arbeiter | 1 |
Tischanteil je Arbeiter | 1 |
Kasten | 1 |
Sanitäranlagen, Waschräume je Arbeiter 1 Waschstelle je 5 Arbeiter 1 Duschstelle je 20 Mann Mind. 1 Waschgelegenheit je Baustelle | 0,2 |
WC 1 WC je 15 Arbeiter mind. 1 WC je Baustelle | 3 |
Heutzutage versteht es sich von selbst, dass sich die Aufenthaltsräume und Sanitäreinrichtungen in einem einwandfreien und sauberen Zustand befinden. Eine tägliche Reinigung ist heutzutage üblich.
Bei Großbaustellen sind die Aufenthaltsräume und Sanitäreinrichtungen, eventuell auch eine Kantine und ein Wohnlager ein wesentlicher Kostenfaktor für die Baustelle.
Gängige Containergrößen und die damit verbundenen Kosten in nachfolgender Tabelle:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Containerart | Länge [m] | Breite [m] | Höhe [m] | Masse [kg] | Kosten/Monat € (ohne An-/Abtransport) |
Büro-/Schlaf-/Aufenthaltscontainer | |||||
10 ft | 2,99 | 2,44 | 2,59 | 1.300 | 50,00 |
20 ft | 6,06 | 2,44 | 2,59 | 1.900 | 80,00 |
30 ft | 9,12 | 2,44 | 2,59 | 2.700 | 150,00 |
Sanitärcontainer inkl. Ausstattung | |||||
5 ft | 1,20 | 1,40 | 2,59 | 400 | 150,00 |
8 ft | 2,40 | 1,40 | 2,59 | 600 | 170,00 |
10 ft | 2,99 | 2,44 | 2,59 | 2.100 | 200,00 |
20 ft | 6,06 | 2,44 | 2,59 | 2.900 | 300,00 |
Magazincontainer | |||||
10 ft (15,8 m3 Rauminhalt) | 2,99 | 2,44 | 2,59 | 1.000 | 40,00 |
20 ft (32,9 m3 Rauminhalt) | 6,06 | 2,44 | 2,59 | 1.600 | 60,00 |
S. 1054.5.5. Versorgungseinrichtungen
4.5.5.1. Verkehrserschließung
Bei der Verkehrserschließung der Baustelle muss unterschieden werden zwischen dem vorhandenen öffentlichen Straßennetz, Baustraßen zum Anschluss des Baugeländes an das öffentliche Straßennetz und Baustraßen innerhalb des Baugeländes.
Das öffentliche Straßennetz ist vorgegeben und nicht veränderbar. Es muss jedoch auch das öffentliche Straßennetz auf seine Tauglichkeit überprüft werden, die Baustelle optimal versorgen zu können. Die Routen der Versorgung sind auf ihren Lichtraum (z.B. für Fertigteile), auf ihre Belastbarkeit (z.B. Erdtransporte) und ihre Beschränkungen (z.B. Nachtlieferungen) zu überprüfen.
Der Anschluss des Baugeländes an das öffentliche Straßennetz ist möglichst reibungsfrei zu gestalten, sodass sich Baufahrzeuge ungehindert in den Verkehrsfluss einordnen können. Hier hilft ein Rechtsabbiegegebot oder eine Zufahrt über Nebenstraßen.
Bei Baustellen, die ein hohes Aufkommen an Fahrzeugen aufweisen, sollten getrennte Zu- und Ausfahrten sowie Halteflächen für Lieferfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum angeordnet werden. Diese Halteflächen sollten in der Nähe der Baustellenzufahrt liegen, dürfen jedoch den öffentlichen Verkehrsfluss nicht beeinträchtigen.
Ein besonders sensibles Thema ist die Verschmutzung der öffentlichen Verkehrsflächen durch den Baustellenverkehr. Es sind daher die Baustraßen ständig sauber zu halten oder bei ungebundenen Tragschichten ist durch Befeuchten die Staubentwicklung zu verhindern. Bei Großbaustellen wird sich eine eigene Reifenwaschanlage rentieren.
Die Dimensionierung und der Aufbau von Baustraßen sollte so gewählt werden, dass die Befahrbarkeit mit einem minimalen Aufwand hergestellt werden kann und dass auch die Instandhaltung über die gesamte Bauzeit gewährleistet ist.
Bei der Auswahl der geeigneten Ausführungsmöglichkeiten sind folgende Grundsätze zu beachten:
Der erforderliche Aufwand muss in einem angemessenen Verhältnis zur erwarteten Verkehrsbelastung und der erforderlichen Nutzungsdauer stehen.
Der Einsatz von hochwertigen Baustoffen und Bindemitteln muss wirtschaftlich gerechtfertigt sein.
Die Beseitigung der Baustraße sollte nach Abschluss der der Bauarbeiten ohne großen Aufwand möglich sein.
Für die konkrete Wahl und Dimensionierung des Baustraßenaufbaus sind folgende Kriterien ausschlaggebend.
Höhe der Verkehrsbelastung
Art und Gewicht der Fahrzeuge
Zulässiger Verschmutzungsgrad der Baustraße sowie des öffentlichen Verkehrsraumes
S. 106Dauer und Größe der Baustelle
Vertragliche Erfordernisse
Üblicherweise ist die kostengünstigste Herstellung die einer ca. 20-40 cm starken Schottertragschichte mit einem Geotextil.

Abb. 79: Baustraße mit Schottertragschichte
Bei höheren Verkehrsbelastungen und einer sehr langen Nutzungsdauer empfiehlt sich zusätzlich eine bituminöse Trag-Deckschichte oder eine Betonfahrbahn.
Die Trassierungskriterien für Baustraßen sollen so gewählt werden, dass ein kontinuierlicher Verkehrsfluss auch für größere Baufahrzeuge sichergestellt ist. Bei hohem Verkehrsaufkommen empfehlen sich zweispurige Fahrbahnen oder einspurige Fahrbahnen mit ausreichend Möglichkeiten zum Ausweichen. Die Linienführung sollte so gewählt werden, dass folgende Bedingungen erfüllt werden:
Heranführen der LKW-Transporte möglichst nahe an den Bestimmungsort
Erreichen des Schwenkbereiches von Kranen und Hebezeug, um ein problemloses Abladen von Geräten und Baustoffen zu ermöglichen
Einhalten eines gewissen Abstandes zum Bauwerk, um Lager und Bearbeitungsflächen zwischen Bauwerk und Baustraße freizuhalten.
Ausreichende Sicherheitsabstände zu Maschinen, Gerüsten, Unterkünften und Baugruben
Die Breite von einspurigen Baustraßen mit üblichem Baustellenverkehr beträgt mindestens 3,0 m, bei zweispurigen Baustraßen mindestens 5,5 m. In Kurven sind entsprechende Kurvenverbreiterungen zu berücksichtigen. Im Folgenden werden die Trassierungskriterien für Baustraßen zusammengefasst:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Geländeverhältnisse | maximale Längsneigung von Baustraßen |
normal | 5 % bis 10 % |
extrem (z.B. Hochgebirge) | bis 15 % |
sehr kurze Steigungen, z.B. Rampen (nur mit Allradfahrzeugen befahrbar) | circa 40 % |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. 107Größe der Fahrzeuge | Wendekreisdurchmesser (außen) dwk |
2- bis 3-achsige Fahrzeuge (bis 8 t) | ca. 10,0 m bis 12,0 m |
LKW ohne Anhänger (8 t bis 25 t) | ca. 15,0 m bis 20,0 m |
LKW mit Anhänger | ca. 20,0 m bis 22,0 m |
Sattelzug | ca. 20,0 m bis 25,0 m |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Material der Deckschicht | Querneigung |
Ortbeton | ca. 2,5 % |
Fertigteilplatten | ca. 3,0 % |
bituminöse Decke | ca. 2,5 % |
zement-/kalkstabilisierter Boden | ca. 5,0 % |
Schotterdecke | ca. 6,0 % |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Radius der Baustraße | Verbreiterung i bei | |
einspuriger Fahrbahn | zweispuriger Fahrbahn | |
15 m | 2,30 m | 4,60 m |
25 m | 1,30 m | 2,30 m |
50 m | 0,65 m | 1,30 m |
75 m | 0,45 m | 0,90 m |
100 m | 0,30 m | 0,60 m |
4.5.5.2. Lager- und Stellflächen
Lager- und Stellflächen sind ein wesentlicher Teil der Baustelleninfrastruktur. Gerade bei Bauvorhaben im innerstädtischen Bereich sind Lager- und Stellflächen Mangelware.
Die Aufgabe der Arbeitsvorbereitung ist es daher, zu planen, in welchem Umfang Materialien, Fertigteile oder Geräte Lager- und Stellflächen benötigen.
Grundsätzlich kann zwischen der kurzfristigen Lagerhaltung oder Zwischenlagerung und der langfristigen Vorratslagerung unterschieden werden. Aus Kostengründen sollte man jedenfalls versuchen, die Lagerhaltung zu minimieren und eine „Just-in-Time“-Produktion anstreben. Dies bedeutet, dass Teile auf die Baustelle geliefert werden und vom LKW aus sofort an ihrem Bestimmungsort eingebaut werden, wie Beton oder FertigS. 108teile. Dennoch ist eine gewisse Zwischenlagerung und Vorratslagerung auf der Baustelle notwendig.
Die Standorte für Lagerflächen sollten in der Regel alle im Schwenkbereich des Krans liegen, eine geeignete Zufahrt besitzen und in der Nähe ihrer Einbaustelle liegen. Die Lagerung der Materialien sollte trocken und geschützt vor Verschmutzung möglich sein. Bei schweren Bauteilen ist darauf zu achten, dass die Lagerfläche im Bereich der notwendigen Traglast des Kranes liegt.
Lager und Stellflächen werden hauptsächlich für folgende Materialien und Produkte erforderlich:
Schüttmaterialien Lager und Zwischenlager (Sande, Kiese usw.)
Mauersteine
Bewehrungsstabstahl und Bewehrungsmatten
Die Standorte für die Lagerung der Bewehrung sollte so nahe wie möglich am Verbrauchsschwerpunkt liegen. Bei mehreren Kranen kann es ein Vorteil sein, mehrere Lagerflächen anzuordnen. Weiters sollten der Bewehrungsstabstahl und die Bewehrungsmatten positionsweise so gelagert werden, dass sie schnell gefunden werden.
Die Abmessungen von Lagerflächen für Stabstahl richten sich nach den zu lagernden Mengen und deren Abmessungen.
Stahlbauteile
Einbau- und Anlagenteile
Schal- und Rüstmaterial
Bauholz (Kanthölzer, Zweischnitter usw.)
Betonware, Betonrohre und andere Einbauten
Fertig- und Halbfertigteile
Mulden und Silos
Stellplätze für PKW und LKW
Werk- und Bearbeitungsflächen
4.5.6. Tankanlagen
Für die Versorgung von Maschinen mit Verbrennungsmotoren wird Kraftstoff benötigt. Wenn diese Versorgung mit Hilfe von Kanistern nicht sichergestellt werden kann, kommen häufig mobile Tankanlagen oder bei sehr großen Mengen Tankfahrzeuge zum Einsatz. Bei großen Erdbau-Baustellen werden die Maschinen in der Regel direkt von einem Tankfahrzeug betankt, das unmittelbar an die Arbeitsstelle der Maschine fährt. Beim Transport oder der Lagerung von Kraftstoff ist darauf zu achten, dass an dessen Transport und Lagerung und damit an mobile oder stationäre Tankanlagen auf Bauvorhaben besondere Anforderungen gestellt werden.
S. 109Das erforderliche Befüllvolumen und die Ausstattung richten sich nach den Erfordernissen der Baustelle. Die Verbräuche gängiger Großgeräte sind in folgender Tabelle zusammengefasst:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Großgerät | Leistung | durchschnittlicher Verbrauch |
Fahrzeugkrane | ||
max. Lastmoment 65 tm | 140 kW | 25 l/h |
max. Lastmoment 150 tm | 190 kW | 35 l/h |
max. Lastmoment 360 tm | 340 kW | 55 l/h |
Hydraulikbagger | ||
Motorleistung 80 kW | 80 kW | 15 l/h |
Motorleistung 160 kW | 160 kW | 25 l/h |
Motorleistung 300 kW | 300 kW | 50 l/h |
Radlader | ||
Motorleistung 50 kW | 50 kW | 10 l/h |
Motorleistung 100 kW | 100 kW | 17 l/h |
Motorleistung 200 kW | 200 kW | 35 l/h |
Motorleistung 300 kW | 300 kW | 50 l/h |
Planierraupen | ||
Motorleistung 50 kW | 80 kW | 15 l/h |
Motorleistung 100 kW | 160 kW | 30 l/h |
Motorleistung 230 kW | 300 kW | 50 l/h |
LKW | ||
zul. Gesamtgewicht 20 t | 160 kW | 25 l/h |
zul. Gesamtgewicht 26 t | 200 kW | 35 l/h |
zul. Gesamtgewicht 33 t | 260 kW | 45 l/h |
Stromaggregat | ||
Leistung 50 kVA | 50 kW | 10 l/h |
Leistung 100 kVA | 90 kW | 15 l/h |
Leistung 200 kVA | 180 kW | 30 l/h |
Leistung 400 kVA | 350 kW | 60 l/h |
S. 1104.5.7. Stromversorgung
Auf der Baustelle wird elektrische Energie in der Form von Kraft- und Lichtstrom hauptsächlich für den Antrieb von Geräten und Maschinen, Beleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung sowie zur Heizung benötigt. Die Einrichtung, Änderung oder Instandhaltung elektrischer Anlagen darf nur von Elektrofachleuten vorgenommen werden. Diese Anforderung resultiert aus den großen Gefahren, die bei unsachgemäß geplanten oder ausgeführten elektrischen Installationen entstehen. Die Elemente der elektrischen Einrichtung einer Baustelle sind:
4.5.7.1. Transformatoren
Transformatoren werden benötigt, wenn auf der Baustelle sowohl Hoch- als auch Niederspannung eingesetzt wird (TBM, Bohrjumbos, Wassererhaltungsanlagen, Mischanlagen oder Feldfabriken).
4.5.7.2. Baustromverteiler
Man unterscheidet zwischen Anschluss- und Verteilerschränken. Der Anschlussschrank enthält die Zählertafel, die Hauptsicherungen, den Fehlerstromschutzschalter und die Anschlussklemmen für die beweglichen Verbindungsleitungen zu den Verteilerschränken. Der Verteilerschrank enthält Sicherungen, Fehlerstromschutzschalter, Anschlussklemmen für die beweglichen Verbindungsleitungen und Steckdosen zum Anschluss einzelner Geräte.

Abb. 80: Anschlussschrank 55 kVA
S. 1114.5.7.3. Leitungen
Für oberirdische Überbrückungen und kurze Strecken werden gummigeschützte Leitungen verwendet. Kabel werden üblicherweise unterirdisch verlegt, Freileitungen über Masten geführt. Für die Leitungsbemessung hängt die Größe des Leitungsquerschnittes von der benötigten Leitungslänge, der notwendigen Scheinleistung, der Betriebsspannung einschließlich der Spannungsverluste sowie der Leitfähigkeit und thermischen Belastbarkeit des Kabels ab.
4.5.7.4. Batterieladestation
Bei größeren Baustellen, wie zum Beispiel im Tunnelbau oder bei großen Hochbauvorhaben, kommt es sehr oft vor, dass Batterieladestationen notwendig werden. Insbesondere für Akku-Loks oder Stapler sind Batterien zu warten und zu laden.
4.5.7.5. Beleuchtung
Eine Baustellenbeleuchtung ist in zweifacher Hinsicht erforderlich, einmal zur Beleuchtung des Arbeitsplatzes und zum anderen als Absperrungs- und Sicherheitsbeleuchtung.
Die Arbeitsplatzbeleuchtung erfolgt punktförmig im Einsatzbereich einzelner Arbeitskolonnen, oder aber großflächig zur Ausleuchtung der Ortsbrust im Tunnelbau und des Sicherheitseinbaus sowie im Bereich der Eisenverlegung und des Betonausbaus, ferner im Schwenkbereich von Kranen, Lagerflächen oder wichtigen Bereichen der Baustelleneinrichtung. Je nach Arbeitsintensität wird auch der Grad der Ausleuchtung unterschiedlich sein.
4.5.7.6. Kommunikation
Auf jeder Baustelle benötigt man, neben dem selbstverständlichen Telefon- bzw. Internetanschluss (mit entsprechender Übertragungsrate), aus folgenden Gründen Baustellenkommunikationssysteme, die die einzelnen Arbeitsstätten und mobilen Fahrzeuge innerhalb und außerhalb der Baustelle miteinander verbinden:
zur Überwachung des Betriebes,
zur zeitsparenden Weitergabe von Informationen und Anweisungen,
zur Anforderung von Versorgungsfahrzeugen,
zur schnellen Mobilisierung von Rettungsdiensten.
Heutzutage verwendet man auf Baustellen folgende Kommunikationssysteme:
drahtgebundene Kommunikationssysteme
Funksysteme
4.5.7.7. Eigenstromerzeugung mit Generatoren
Baustellen werden in den meisten Fällen aus dem Netz der Energieversorgungsunternehmen mit elektrischer Energie versorgt. Es ist jedoch nicht immer möglich, Baustellen aus dem öffentlichen Netz zu versorgen oder daraus die benötigte Leistung zu entnehmen. Gründe hierfür können der Einsatz besonders leistungsstarker Geräte und Maschinen, die große Entfernung der Baustelle zum bestehenden Versorgungsnetz, ständig wechselnde Einsatzorte oder Havarien sein. In solchen Fällen kommen zum Bereitstellen elektrischer Energie Ersatzstromerzeuger zum Einsatz.
S. 112Ersatzstromerzeuger sind Niederspannungs-Stromerzeugungsanlagen, welche als stationäre oder mobile Anlage zur Versorgung einzelner Geräte, bestimmter Baustellenbereiche, der ganzen Baustelle oder bei Ausfall des öffentlichen Netzes zur Einspeisung in das Baustellennetz angewendet werden können. Sie bestehen im Wesentlichen aus einer Energiequelle, einem Generator und Schalt-, Steuer- und Hilfseinrichtungen. Als Energiequellen werden insbesondere Verbrennungsmotoren eingesetzt. Man unterscheidet bei den Ersatzstromerzeugern zwischen Handgeräten und Großgeräten.
Der Drehstromerzeuger ist erforderlich, wenn entweder aus Standortgründen ein Netzanschluss nicht möglich oder nicht ausreichend ist und eine Eigenversorgung mit Generator installiert werden muss, oder aber als Notstromversorgung, wenn bei Ausfall des öffentlichen Versorgungsnetzes eine Gefährdung des Personals, Schäden am Bauwerk oder Ausfall von Arbeitszeiten eintreten könnten. Eine solche Notstromversorgung ist üblich bei Grundwasserabsenkungsanlagen, bei Schildvertrieb unter Druckluft und bei Sicherheitsbeleuchtungen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Typ | Größe/ Art des Generators | Leistung | Gewicht Betriebszeit | Einsatzmöglichkeit bzw. Abmessung | Kosten/ Monat € Einsatz ca. 100 Stunden |
Handgerät transportabel (Benzin/Diesel) | mittlerer Generator | 6 kW (400 V) | 100 kg | größere Elektrowerkzeuge (Schweißanlagen, Pumpen usw.) | 300,00 |
5 kW (230 V) | 7 h | ||||
großer Generator | 10 kW 400 V) | 200 kg | große Elektrowerkzeuge (Kompressoren, Baumaschinen usw.) | 400,00 | |
5 kW (230 V) | 3 h | ||||
Großgerät fahrbar/stationär (Diesel) | kleiner Generator | 20 kW (400 V) | 900 kg | kleine Baumaschinen (Schnellmontagekran ca. 10 tm) | 1.000,00 |
20 kW (230 V) | 35 h (3,5 l/h) | (1 × b × h =) 2,0 m × 1,0 m × 1,1 m | |||
mittlerer Generator | 200 kW (400 V) | 3.000 kg | mittlere Baumaschinen (1 × b × h =) | 3.000,00 | |
200 kW (230 V) | 12 h (30 l/h) | 3,5m × 1,4 m × 2,0 m | |||
großer Generator | 500 kW (400 V) | 6.500 kg | große Baumaschinen (Turmdrehkran ca. 3.150 tm) | 5.000,00 | |
500 kW (230 V) | 8 h (75 l/h) | (1 × b × h =) 5,0 m × 2,0 m × 2,5 m |
S. 1134.5.7.8. Kosten der Stromversorgung - Leistungsermittlung
Um die Stromversorgung einer Baustelle, vor allem bei mittleren oder großen Bauvorhaben, problemlos und sicher herzustellen, ist die Beauftragung eines Elektroplaners sinnvoll. Im Normalfall wird das beauftragte Unternehmen das komplette Baustromsystem mit allen dazugehörigen Anschlüssen, Baustromverteilung, der Beleuchtung und der Heizung sowie dem entsprechenden Leitungs- und Plannetz planen, errichten und betreuen. Je nach Größe und Umfang des Bauvorhabens variiert der Planungsaufwand zum Teil erheblich. Viele Elektroplaner übernehmen darüber hinaus die notwendigen Anmeldungen und Terminierungen mit dem Energieversorgungsunternehmen oder sind dabei hilfreich. Gemeinsam mit dem Elektroplaner muss die Arbeitsvorbereitung alle Angaben zur maximalen gleichzeitig benötigten Gesamtleistung der Baustelle und Informationen zu den maximalen Nennleistungen der eingesetzten Großgeräte, vor allem Krane und zu deren Nenn- und Anzugsstrom bezogen auf die Netzspannung ermitteln. Abhängig davon kann es entscheiden, ob die Stromversorgung über das Ortsnetz erfolgen kann oder ob andere Leitungen zur Speisung der Baustelle herangezogen werden müssen. Das Energieversorgungsunternehmen benötigt auch einen detaillierten Lageplan, um die notwendigen Einrichtungen planen zu können. Für die Planung kleinerer bis mittelgroßer Baustellen kann davon ausgegangen werden, dass der Bedarf üblicherweise noch über das Ortsnetz abgedeckt werden kann. Für die Dimensionierung des Hauptanschlusses der Baustelle sind vor allem der Gesamtstrombedarf sowie die Anlaufströme der Motoren von Großgeräten wie Kranen, Pumpen oder Aufzügen zu berücksichtigen. Bei üblichen Hochbaubaustellen sind die Krane sowie die Baustellenbeleuchtung die größten Verbraucher. Bei einer Großbaustelle kann der Leistungsbedarf die Kapazität des Ortsnetzes durchaus überschreiten. Für die Bereitstellung eines Anschlusses an das Versorgungsnetz sind daher detaillierte Absprachen mit dem Netzbetreiber und dem Energieversorgungsunternehmen notwendig. Oft muss dann zwischen dem Anschluss an das öffentliche Netz und dem Anschlussschrank eine Transformationsstation zwischengeschaltet werden, für die ein erhöhter Platzbedarf einzuplanen ist. Eine Abschätzung des Verbrauches von Baustellengeräten, in Abhängigkeit Ihrer Größe, können sie untenstehender Tabelle entnehmen.
Stromlieferungsverträge für Baustellen sind für die Energieversorgungsunternehmen kurzfristige Verträge. Geräte und Maschinen auf Baustellen werden normalerweise mit größeren, ablaufbedingten Unterbrechungen betrieben, sodass sich ein sehr ungünstiges Verhältnis zwischen installierter Leistung und tatsächlich abgenommener elektrischer Arbeit ergibt. Die elektrische Energie muss daher auf Baustellen gegenüber stationären Betrieben mit vergleichbaren Anschlusswerten verhältnismäßig teuer bezahlt werden.
Bei der Leistungsermittlung und somit der Ermittlung des Anschlusswertes wird zwischen Leistung für den Lichtstrom (Einphasenwechselstrom = 230 V), auch als ohmsche Verbraucher benannt, und Leistung für den Kraftstrom (Dreiphasenwechselstrom = 400 V), auch als induktive Verbraucher benannt, unterschieden. Der Leistungsbedarf folgt folgender Formel:
S. 114

Tabelle in neuem Fenster öffnen
PGesamt | Gesamtleistung Strom der Baustelle | ||
PW | Summe der Leistung der Geräte mit Kraftstrom | ||
PL | Summe der Leistung der Geräte mit Lichtstrom | ||
cos φ | Leistungsfaktor (ca. 0,6 bei Kraftstrom) | ||
η | Wirkungsgrad (ca. 0,6-0,9) | ||
aW | Gleichzeitigkeitsfaktor bei Kraftstrom | ||
Gleichzeitigskeitsfaktor aw [Kraftstrom] | von | bis | |
Großbaustellen | 0,30 | 0,50 | |
mittelgroße Baustellen | 0,50 | 0,75 | |
Kleinbaustellen | 0,75 | 0,90 | |
aL | Gleichzeitigkeitsfaktor bei Lichtstrom | ||
Gleichzeitigkeitsfaktor aL [Lichtstrom] | von | bis | |
gilt für alle Bauvorhaben | 0,80 | 1,00 | |
Bei Sonderbauvorhaben (TBM-Vortrieb) können die Gleichzeitigkeitsfaktoren für Großbaustellen auch deutlich über den genannten Werten liegen.
Für die Abschätzung des Anschlusswertes werden in der folgenden Tabelle Motorleistungswerte angegeben:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kenngröße | Motorleistung | |
Hebezeuge | ||
Schnellmontagekran Laufkatzausleger | 6,3 tm bis 125 tm | 7 KW bis 50 kW |
Turmdrehkran mit Laufkatzausleger | 30 tm bis 3150 | 19 kW bis 380 kW |
Turmdrehkran mit Knickausleger | 140 tm | 115 kW bis 130 kW |
Schrägaufzug | Traglast 0,15 t bis 0,3 t | 1,2 kW bis 9,6 kW |
Geräte für Bodenverdichtung | ||
Vibrostampfer mit Elektromotor | 12 kg bis 100 kg | 0,2 kW bis 3,0 kW |
Flächenrüttler mit Elektromotor | Fliehkraft: 6 kN bis 24 kN Arbeitsbreite: bis 53 cm | 1,10 kW bis 3,0 kW |
Geräte zur Betonherstellung | ||
Zweiwellen-Trogmischer | Nenninhalt: 0,5 m3 bis 6,0 m3 | 15 kW bis 200 kW |
Trommelmischer | Trockenfüllmenge: 400 l bis 750 I | 2,9 kW bis 7,5 kW |
Handrührwerkzeug | 1 oder 2 Rührwerkzeuge | 0,7 kW bis 1,3 kW |
Betonpumpe | Volumenstrom · Betondruck [m3/h · bar] | 0,5 kW bis 432 kW |
S. 115Ramm- und Injektionsgeräte | ||
Vibrationsbär elektrisch | 80 kN bis 2000 KN | 8 kW bis 292 kW |
Verpresspumpe | 2 · 12 bis 500 · 24 [l/min · bar] | 0,2 kW bis 30 kW |
Hochdruck Injektionsanlage | 100 · 420 bis 180 · 500 [l/min · bar] | 110 kW bis 250 kW |
Druckluftgeräte | ||
Druckluftstation (2 bis 3,5 bar) | 16 m3/min bis 57 m3/min | 75 kW bis 250 kW |
Kolbenkompressor (7 bar) | 8 m3/min bis 18 m3/min | 45 kW bis 90 kW |
Werkstattkompressor (10 bar) | 0,2 m3/min bis 2,0 m3/min | 1,5 kW bis 18,5 kW |
Pumpen | ||
Kreiselpumpe | Druckstutzen DN 25 bis 150 mm | 0,5 kW bis 110 kW |
Schmutzwasserpumpe | Motorleistung | 1,1 kW bis 30 kW |
Membranpumpe, langsam | Volumenstrom: 5 m3/h bis 90 m3/h | 0,5 kW bis 6 kW |
Vakuumanlage für Grundwasserabsenkung | Motorleistung | 5 kW bis 50 kW |
Maschinen und Geräte für den Werkstattbetrieb | ||
Baustellen-Tischkreissäge | Sägeblattdurchmesser 315 mm bis 500 mm | 2,2 kW bis 5 kW |
Biegemaschine | Blechstärke 1,5 mm bis 6,0 mm | 1,5 kW bis 5,5 kW |
Elektrohammer, schlagbohrend | Gewicht 6 kg bis 11 kg | 1,0 kW bis 1,5 kW |
Baustellenbeleuchtung | ||
Halogenglühlampen | 0,3 kW bis 2,0 kW | |
Für eine mittlere Baustelle errechnet sich der Stromverbrauch daher folgendermaßen:
Kraftstrom:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ZUSAMMENSTELLUNG DER EINGESETZTEN GERÄTE Kraftstrom (400V) | ||||||
Lfd. Nr. | Anzahl | Gerät | einzeln | gesamt | ||
PS | KW | PS | KW | |||
1 | 1 | Turmdrehkran Oberdreher | 128 | 128 | ||
2 | 1 | Turmdrehkran Unterdreher | 30 | 30 | ||
3 | 2 | Kreissäge | 3 | 6 | ||
4 | 1 | Betonpumpe | 30 | 30 | ||
5 | 3 | Kreiselpumpe | 8 | 24 | ||
SUMME PW 400V | 218 | |||||
Lichtstrom:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ZUSAMMENSTELLUNG DER SONSTIGEN VERBRAUCHER UND BELEUCHTUNG Lichtstrom (230V) | ||||||
Lfd. Nr. | Anzahl | Gerät | einzeln | gesamt | ||
1 | 200 | Lampen | 0,06 | 12 | ||
2 | 4 | Scheinwerfer | 8 | 32 | ||
3 | 5 | Wohncontainer | 6 | 30 | ||
4 | 1 | Sanitärcontainer | 6 | 6 | ||
5 | 3 | Bürocontainer | 6 | 18 | ||
SUMME PW 400V | 98 | |||||
Tabelle in neuem Fenster öffnen
cos φ | 0,6 |
η | 0,75 |
aW | 0,5 |
aW | 0,9 |
Dies ergibt folgenden notwendigen Anschlusswert:

Bei einer Einsatzdauer von ca. 100 Stunden/Monat ergibt sich ein Gesamtverbrauch Ev von
Ev = 330,20 × 100 = 33.020,00 kWh
Bei geschätzten Energiekosten von ca. 0,15 €/kWh ergeben sich Energiekosten im Monat von
Energiekosten/M = 33.020,00 kWh × 0,15 €/kWh = 4.953,00
Zur Grobabschätzung des Stromverbrauches können folgende Richtwerte verwendet werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Leistung | |
Kleinbaustellen | < 100 kVA |
mittelgroße Baustellen | 100-200 kVA |
Großbaustellen | > 200k VA |
S. 1174.5.8. Wasserversorgung
Auf der Baustelle besteht, je nach Qualitätsanforderungen, Trinkwasser- und/oder Brauchwasserbedarf. Das Brauchwasser dient zur Eigenherstellung von Beton und Mörtel sowie zur Nachbehandlung von Beton, zur Reinigung der Schallungen vor dem Betonieren und zum Waschen und Reinigen von Geräten, Bauteilen und Baustoffen. Trinkwasser wird in der Regel in Sanitäranlagen zum Waschen und Duschen sowie in Unterkunftscontainern für die Zubereitung von Mahlzeiten verwendet und muss frei von gesundheitsschädlichen Stoffen sein. Üblicherweise wird der Bedarf an Wasser aus dem öffentlichen Trinkwasserversorgungsnetz gedeckt. Ist eine Versorgung aus dem öffentlichen Netz möglich, so werden meistens alle Qualitätsanforderungen erfüllt. Alternativ kann das Wasser aus Brunnenanlagen, Gewässern oder Quellen gewonnen werden, wobei dieses meist wasserrechtlich genehmigungspflichtig ist. Besteht keine der genannten Entnahmemöglichkeiten, muss das Wasser in separaten Behältern (Wasserwagentanks oder Ähnliches) bereitgestellt werden. Jedenfalls ist es dabei wichtig, den Bedarf an Wasser überschlägig zu ermitteln, um eine ausreichende Versorgung mit genügenden Druckverhältnissen sicherzustellen. Zur Dimensionierung der Versorgungsquelle, der Versorgungsleitung und eventueller Zusatzeinrichtungen, Pumpenanlagen oder Vorratsbehältern ist eine Wasserbedarfsermittlung erforderlich. Diese kann mit folgenden Verbrauchswerten durchgeführt werden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
mittlerer Wasserbedarf für | Richtwert |
WC und Waschen | 20-30 Liter/Person und Tag |
WC, Waschen und Duschen | 40-70, max. 100 Liter/ Person und Tag |
WC-Spülung | 7 Liter/Spülung |
Anmachwasser Beton | 100-200 Liter/m3 |
Anmachwasser Mörtel | 200-250 Liter/m3 |
Wechselsilos für die Herstellung von Mörtel o.Ä. | 1,5-2,0 m3/h |
Herstellung von Mauerwerk | 80-100 Liter/m3 |
Sichtbetonschalung aus Holz nässen | 5 Liter/m2 Schalungsfläche |
Nachbehandlung des Betons durch Nässen | 30 Liter/m2 Betonfläche |
Verblendmauerwerk abwaschen | 15-20 Liter/m2 |
Reinigungsvorgang von größeren Geräten zur Herstellung von Estrich oder Mörtel, Betonpumpen usw. | 100-130 (200) Liter/Stück |
Reinigung von Arbeitsgeräten per Hand | 20 Liter/Stück |
Baustraßenreinigung | 40 Liter/m2 |
S. 118Die Ermittlung der Gesamtwassermenge wird daher leicht abschätzbar. Es sei darauf hingewiesen, dass es bei Sonderbauvorhaben (Tunnelbau - TBM Vortrieb, Spezialtiefbau) zu deutlich größeren Wasserverbräuchen kommen kann. Hier ist der Wasserverbrauch mit den Geräteherstellern abzustimmen.
Generell wird das Wasser über eine Hauptleitung auf die Baustelle geführt. Der Durchmesser (d) dieser Hauptleitung berechnet sich folgendermaßen:

Wobei
Tabelle in neuem Fenster öffnen
d | Rohrleitungsinnendurchmesser [mm] |
Q | errechneter Maximalbedarf der Baustelle [l/s] |
v | Fließgeschwindigkeit [m/s] Richtwert: 0,5-1,5 m/s |
π | 3,14 |
Für eine mittlere Baustelle rechnet sich der Wasserbedarf daher folgendermaßen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ZUSAMMENSTELLUNG DER WASSERVERBRAUCHER | ||||||
Lfd. Nr. | Anzahl | Position | einzeln | gesamt | ||
l | /EH | |||||
1 | 50 | WC, Waschen und Duschen | 50 | d | 2.500,00 | l/d |
2 | 10 | Anmachwasser Mörtel | 200 | m3/d | 2.000,00 | l/d |
3 | 300 | Sichtbetonschalung aus Holz nässen | 5 | m2/d | 1.500,00 | l/d |
4 | 20 | Nachbehandlung des Betons | 30 | m2/d | 600,00 | l/d |
5 | 3 | Reinigung von Arbeitsgeräten per Hand | 20 | Stk./d | 60,00 | l/d |
SUMME Q | 6.660,00 | l/d | ||||
Dies ergibt bei neun Arbeitsstunden pro Tag und Leitungsverlusten von 20 % folgenden Wasserverbrauch pro Sekunde:
Q = 6.600 l/d / 9 / 3.600 × 1,2 = 0,24 l/s
Damit berechnet sich der Durchmesser der Hauptleitung mit

S. 119Die gängigen Wasserleitungsrohre sind folgende:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Zoll | mm |
1/4 | 6,35 |
1/2 | 12,70 |
3/4 | 19,05 |
1 | 25,40 |
1 1/4 | 31,75 |
1 1/2 | 38,10 |
1 3/4 | 44,45 |
Es wird daher eine 1-Zoll-Leitung gewählt.
Die Kosten für den Wasserverbrauch rechnen sich mit Leitungsverlusten von 20 %, 20 Arbeitstagen/Monat und einem Wasserpreis von 1,30 €/m3.
6.600 l/d / 1000 × 1,2 × 20 × 1,30 = 205,92 €/Monat
Die Anschluss- und die Zählergebühr sind hier noch nicht enthalten.
4.5.9. Abwasserentsorgung
Während einer Bauausführung anfallende Schmutz-, teilweise auch Niederschlagswässer und Grundwässer müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Hierzu ist es notwendig diese Wässer zu sammeln, eventuell zu reinigen und schließlich abzuführen. In Gebieten mit vorhandener Kanalisation und Kläranlage sind die Abwässer an das bestehende Netz anzuschließen. In Gebieten außerhalb, zum Beispiel bei Hochgebirgsbaustellen, sind Maßnahmen zu ergreifen, um den Gewässerschutz zu gewährleisten. Bei Gerätewaschplätzen auf Baustellen sind Ölabscheider vorzusehen. Das Schmutzwasser auf Baustellen fällt in der Regel als Abwasser folgender Einrichtungen an:
von Wasch- und Toilettenanlagen,
von Mischanlagen für Beton, Mörtel usw. sowie
von Reinigungsplätzen für Baumaschinen, Fahrzeuge, Schalung, Werkzeuge usw.
Niederschlagswasser fällt an:
von befestigten Flächen,
von Dachflächen der Container
und von zu erstellenden baulichen Anlagen auf nicht versiegelten Flächen.
Ist eine freie Versickerung von Niederschlagswässern aufgrund zu großer Wassermengen nicht möglich, so muss das anfallende Waser gefasst und gezielt abgeleitet werden. Bei Betonieranlagen sind für die Betonwaschwässer Neutralisationsanlagen vorzusehen, bevor die Wässer in die Vorflut zugeleitet werden. Bei der Wahl einer geeigneten Abführungsanlage für Abwässer sind die örtlichen Verhältnisse, anfallende Wassermengen, Dauer des Bauvorhabens sowie besondere Auflagen zu berücksichtigen. Den Regelfall stellt die Abführung von Schmutz- und Niederschlagswasser in das öffentliche Kanalisationsnetz oder in Abwassersammelbehälter dar. In Sonderfällen kommt auch die S. 120Reinleitung in natürliche Vorfluter oder die Versickerung in Frage. Schmutzwasser sollte aufgrund wirtschaftlicher und hygienischer Kriterien in ein öffentliches Kanalisationsnetz eingeleitet werden, wenn dieses in der Nähe der Baustelle existiert, keine unzulässigen Beimengungen im Schmutzwasser enthalten sind und es die Kosten für die Herstellung des Anschlusses zulassen.
Die Einleitung von Schmutzwasser in öffentliche Kanalsysteme ist durch die jeweilige Kommune genehmigungspflichtig und kostenpflichtig. Alternativ dazu kann die Einleitung des Schmutzwassers, insbesondere von Sanitäranlagen, in spezielle Abwassersammelbehälter erfolgen. Diese sind meist aus Stahl oder Kunststoff hergestellt und haben ein Fassungsvermögen zwischen 2 m3 und 10 m3. Die Tanks besitzen Einlauf- und Entleerungsöffnungen, so dass in bestimmten zeitlichen Abständen eine Leersaugung durch Fäkalienfahrzeuge möglich ist. Für die Dimensionierung der Abwassersammelbehälter für Sanitäranlagen kann ein Richtwert von 50 Litern pro Person und Tag bzw. 0,25 m3 pro Person als Vorhaltevolumen angenommen werden.
4.6. Arbeitnehmersicherheit in der Baustelleinrichtungsplanung
Als Arbeitnehmersicherheit, werden die Maßnahmen, Mittel und Methoden zum Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen verstanden. Arbeitnehmerschutz umfasst technische, medizinische, ergonomische, psychologische und pädagogische Maßnahmen. Das angestrebte Ziel ist die Unfallverhütung und der Schutz der Arbeitnehmer. Der Arbeitsschutz beschäftigt sich unter anderem mit
der Vermeidung von Arbeitsunfällen,
der Verringerung der Folgen von Arbeitsunfällen
zusätzlichen Schutzmaßnahmen
persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
dem Gesundheitsschutz und
dem personenbezogenen Schutz.
Gerade im Bauwesen sind die Gefahren vielfältig. Die Vielzahl an verschiedenen Teilnehmern und die fortschreitende Mechanisierung der Baustellen bringen weitere Gefahren mit sich. Ziel des Arbeitnehmerschutzes ist es nun, die Gefahren in allen Projektphasen zu erkennen, die Projektteilnehmer im Sinne des Arbeitnehmerschutzes zu koordinieren und vorbeugende Maßnahmen in den Projektunterlagen vorzusehen.
Geregelt sind diese Maßnahmen sowohl im Bauarbeitenkoordinationsgesetz (Bau-KG) als auch im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Weitere Informationen sind unter http://www.arbeitsinspektion.gv.at abrufbar.
4.6.1. Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten gewährleisten. Das BauKG wendet sich nach dem Verursacherprinzip primär an S. 121den Bauherrn. Der Bauherr kann seine Pflichten auch an den Projektleiter im Sinne des BauKG delegieren. Er wird vom Bauherrn mit der Planung, der Ausführung oder der Überwachung der Ausführung beauftragt. Die Pflichten des Bauherrn/Projektleiters sind folgendermaßen definiert:
Der Bauherr/Projektleiter sorgt dafür, dass alle Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojekts berücksichtigt werden, insbesondere
bei der architektonischen, technischen und organisatorischen Planung,
bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, und
bei der Abschätzung der voraussichtlichen Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten.
Eine Übersicht der Pflichten des Bauherrn/Projektleiters zeigt die untenstehende Tabelle.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Baustellenbedingungen | Berücksichtigung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG | Voran- kündigung | Koordinatoren | SiGe-Plan | Unterlage | |
Arbeitnehmer | Umfang und Art der Arbeiten | |||||
eines Arbeitgebers | weniger als - 31 Arbeitstage und21 Beschäftigte oder - 501 Personentage | ja | nein | nein | nein | ja |
weniger als - 31 Arbeitstage und21 Beschäftigte oder - 501 Personentage | ja | nein | nein | ja | ja | |
mehr als - 30 Arbeitstage und20 Beschäftigte oder - 500 Personentage | ja | ja | nein | ja | ja | |
mehrerer Arbeitgeber | weniger als - 31 Arbeitstage und21 Beschäftigte oder - 501 Personentage | ja | nein | ja | nein | ja |
weniger als - 31 Arbeitstage und21 Beschäftigte oder - 501 Personentage | ja | nein | ja | ja | ja | |
mehr als - 30 Arbeitstage und20 Beschäftigte oder - 500 Personentage | ja | ja | ja | ja | ja | |
S. 122Die Pflichten des Bauherrn gemäß BauKG sind daher von der Größe des Bauvorhabens abhängig. Sehr oft werden in der Baupraxis die Pflichten des Projektleiters oder des Bauherrn an den Baumeister oder den GU delegiert. Ein detailliertes Wissen über den Arbeitnehmerschutz und damit verbunden mit dem BauKG ist daher für den Arbeitsvorbereiter und das Projektleitungsteam von besonderer Bedeutung. Im Rahmen dieses Buches werden daher die wesentlichen Begriffe des BauKG erläutert.
Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Die Qualifikationen der Koordinatoren sind im BauKG nachzulesen.
Der Planungskoordinator
berät und koordiniert die Planer in sicherheitstechnischen Belangen, insbesondere in der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG in ihrer Planung;
plant die erforderlichen Maßnahmen, damit nur befugte Personen die Baustelle betreten;
arbeitet einen SiGePlan aus oder lässt ihn ausarbeiten;
stellt eine Unterlage für spätere Arbeiten zusammen;
berät den Ausschreibenden beim Erstellen von sicherheitstechnischen Leistungspositionen;
achtet darauf, dass der Bauherr/Projektleiter die Inhalte von SiGePlan und Unterlage schriftlich vereinbart;
beurteilt während des Vergabeverfahrens die vorgebrachten Vorschläge bzw. Konkretisierungen der Ausschreibung und adaptiert gegebenenfalls den SiGePlan und die Unterlage
Der Baustellenkoordinator
berät die ausführenden Unternehmen zu den Regelungen des SiGePlans und der Unterlage bei deren Ermittlung und Bewertung der Gefahren und der Festlegung von Schutzmaßnahmen
koordiniert die ausführenden Unternehmen bei der Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG und der konkreten Arbeitschutzbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen
koordiniert die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die ausführenden Unternehmen, vor allem koordiniert er die Aufsichtspersonen und deren Vertreter bei ihrer Aufsichtstätigkeit
besichtigt in entsprechenden Intervallen die Baustelle - abgestimmt auf die Gefahrensituation auf der Baustelle, auf die Art und Intensität der Arbeiten sowie auf die Anzahl der ausführenden Unternehmen und die Anzahl der tätigen Arbeitnehmer
S. 123achtet bei diesen Baustellenbesichtigungen darauf, dass die ausführenden Unternehmen den SiGePlan, die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG und die für die Baustelle maßgebenden Arbeitsschutzbestimmungen anwenden
achtet bei diesen Baustellenbesichtigungen darauf, dass die Selbständigen den SiGe-Plan, die Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß ASchG und die für die Baustelle maßgebenden Arbeitsschutzbestimmungen anwenden, wenn dies zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlich ist
organisiert die Zusammenarbeit und die Koordination der Tätigkeiten zum Schutz der Arbeitnehmer zwischen den ausführenden Unternehmen unter Einbeziehung der auf der Baustelle tätigen Selbständigen
sorgt für die gegenseitige Information der ausführenden Unternehmen und der auf der Baustelle tätigen Selbständigen
passt den SiGePlan und die Unterlage unter Berücksichtigung des Fortschritts der Arbeiten und eingetretener Änderungen an, falls dies zum Schutz der Arbeitnehmer erforderlich ist
vermerkt im SiGePlan jene Änderungen, die auf Grund von Entscheidungen oder Anordnungen des Bauherrn/Projektleiters erfolgen
informiert von diesen Änderungen des SiGePlans und der Unterlage den Bauherrn/Projektleiter und die betroffenen ausführenden Unternehmen
organisiert und veranlasst die erforderlichen Maßnahmen, damit nur befugte Personen die Baustelle betreten
informiert unverzüglich die betroffenen Unternehmen und Selbständigen sowie den Bauherrn/Projektleiter über die bei Besichtigungen der Baustelle festgestellten und nicht unverzüglich behobenen Gefahren für die Arbeitnehmer
hat das Recht, das Arbeitsinspektorat zu informieren, wenn nach seiner Ansicht die getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer sicherzustellen, nachdem er die Beseitigung dieser Missstände erfolglos bei dem/den betroffenen Unternehmen und beim Bauherrn/Projektleiter verlangt hat.
Weiters hat der Bauherr/Projektleiter eine Vorankündigung, zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten, an das zuständige Arbeitsinspektorat zu übermitteln. Diese Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und muss mindestens folgende Inhalte haben:
das Datum der Erstellung
den genauen Standort der Baustelle
Name und Anschrift des Bauherrn, des Projektleiters und der Planungs- und Baustellenkoordinatoren
Angaben über die Art des Bauwerks
Angaben über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten und über deren voraussichtliche Dauer
Angaben über die voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
Angaben über die Zahl der dort tätigen Unternehmen und Selbständigen
die Angabe der bereits beauftragten Unternehmen
S. 124Der Bauherr/Projektleiter hat dafür zu sorgen, dass vor Eröffnung der Baustelle ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) erstellt wird. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist in der Vorbereitungsphase zu erstellen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan muss beinhalten:
die zur Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die jeweilige Baustelle erforderlichen Angaben über das Baugelände und das Umfeld der Bauarbeiten, insbesondere auch über mögliche Gefahren im Bereich des Baugrundes
eine Auflistung aller für die Baustelle in Aussicht genommenen Arbeiten (wie z.B. Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Bauarbeiten im engeren Sinn, Malerarbeiten) unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Ablaufs
die entsprechend dem zeitlichen Ablauf dieser Arbeiten und dem Baufortschritt jeweils festgelegten Schutzmaßnahmen sowie baustellenspezifische Regelungen unter Hinweis auf die jeweils anzuwendenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen
die erforderlichen Koordinierungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen und Einrichtungen zur Beseitigung bzw. Minimierung der gegenseitigen Gefährdungen, die durch das Miteinander- oder Nacheinanderarbeiten entstehen oder entstehen können
die Schutzeinrichtungen und sonstigen Einrichtungen, die für gemeinsame Nutzung auf der Baustelle geplant sind bzw. zur Verfügung gestellt werden (Sanitäreinrichtungen, Baustromversorgung, Gerüste, Absturzsicherungen usw.)
Maßnahmen bezüglich der Arbeiten, die mit besonderen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer verbunden sind
die Festlegung, wer für die Durchführung der genannten Maßnahmen auf der Baustelle jeweils zuständig ist.
Die Darstellung des SiGePlans kann folgendermaßen erfolgen:
Auflistung aller für die Baustelle in Aussicht genommenen Tätigkeiten unter Berücksichtigung Ihres zeitlichen Ablaufs
Darstellung des Bauablaufs in Textform, aus der zum einen die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zum anderen die gemeinsamen, mehreren Unternehmen dienenden Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie andererseits auch die Vermeidung von gegenseitigen Gefährdungen ersichtlich sind
Bauzeitplan gegliedert nach Gewerken, aus denen die zeitlichen Auswirkungen der gegenseitigen Beeinflussungen ersichtlich werden
eine Baustellenordnung, in der die organisatorischen Grundsätze des Miteinanderarbeitens der einzelnen Unternehmen auf der Baustelle und der Zusammenarbeit mit dem Baustellenkoordinator geregelt werden
Baustelleneinrichtungsplan
Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass eine Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk erstellt wird. Die Unterlage muss die zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbauarbeiten oder Abbruch erforderlichen Angaben über die Merkmale des Bauwerks (wie Zugänge, Anschlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen) S. 125enthalten, die bei späteren Arbeiten zu berücksichtigen sind. Die Unterlage ist in der Vorbereitungsphase und für alle Bauwerke zu erstellen.
4.6.2. Evaluierung - Unterweisung
Die Evaluierung der Gefahren ist im Rahmen der Arbeitsvorbereitung für jedes Bauvorhaben durchzuführen. Bei der Evaluierung werden Gefahren im Arbeitsumfeld ermittelt, das erwartete Risiko beurteilt und Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahren festgelegt. Vorrangig sind Tätigkeiten mit hohem Gesundheitsrisiko zu evaluieren. Die betroffenen Mitarbeiter sind vor Beginn der Arbeiten zu informieren und bei Bedarf zu schulen.
Ist für das Bauvorhaben ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan bzw. eine Unterlage für spätere Arbeiten vorhanden, sind diese Dokumente als vorgegebene Grundlagen mitzuberücksichtigen. Bei der Baustellenevaluierung werden die Sicherheitsmaßnahmen unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Rahmenbedingungen und Gefahren festgelegt.
Bei der Evaluierung werden folgende Bereiche untersucht:
Baustelleneinrichtung
-Infrastruktur Standorte für Krane und Mischanlagen, Energieversorgung, Abfallsammlung, Zugänge, Fahrwege und Lagerflächen Baubüro, Aufenthalts- und Sanitärräume, Werkstätten, Lagerräume
-Organisation und Kommunikation, z.B. Personaleinsatz, Informationsfluss, Melde- und Berichtswesen, Aushänge, Baustellenordnung, Notfallplanung, Brandschutzplan, Rettungskette
Arbeitsvorgänge
-sichere und schonende Methodik
-horizontale und vertikale Transporte planen (händisch oder maschinell)
-Arbeitsdurchführung festlegen
Arbeitsplätze
-Lage und Erreichbarkeit der Arbeitsstellen (Leitern, Treppen usw.)
-Arbeitsstellen mit besonderen Anforderungen und Umgebungseinflüssen (Wasser, Freileitungen usw.)
Arbeitsmittel
-Auswahl von geeigneten Geräten und Maschinen
-sichere Einsatzbedingungen festlegen (Aufstellung, Schwenkbereiche usw.)
-erforderliche persönliche Eignung und Fachkunde (Führerscheine usw.)
-Prüfpflichten (zentral oder auf Baustelle, Erstabnahmen oder periodisch wiederkehrende Prüfungen)
Arbeits- und Gefahrstoffe (Bau- und Hilfsstoffe, Abfälle)
-Auswahl von geeigneten Arbeitsstoffen mit geringstmöglicher Gesundheitsgefährdung
-S. 126Kennzeichnung
-Transport und Lagerung
-Sichere Verarbeitung regeln
-Abfallsammlung und ‑entsorgung
-zentrales Gefahrenmanagement
-Gesundheitsüberwachung
-Bei Verwendung explosionsfähiger Arbeitsstoffe sind die Bestimmungen der Verordnung explosionsfähige Atmosphären zu berücksichtigen.
Die erforderlichen Maßnahmen werden dann schriftlich zusammengefasst.
Weiters sind die Mitarbeiter mittels einer Unterweisung über die Gefahren auf der Baustelle zu informieren. Die Unterweisung ist eine gesetzliche Pflicht und ist vor Ausführung der Arbeiten durchzuführen. Es sind sämtliche Arbeitnehmer auf einem Bauvorhaben zu unterweisen. Dies schließt auch Leiharbeiter und Mitarbeiter von Subunternehmern ein. Die Unterweisung ist durch geeignete Personen durchzuführen und kann schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. Es empfiehlt sich aber jedenfalls, sich die Unterweisung durch die Mitarbeiter schriftlich bestätigen zu lassen.
Die sicherheitstechnischen Unterlagen wie SiGe-Plan, Evaluierung, Unterweisungsunterlagen, Prüflisten, ÖNORMen, die Mappe „Sicherheit am Bau“ usw. sollten jedenfalls für die Baustelle vorbereitet werden und für jeden Mitarbeiter gut einsehbar auf der Baustelle aufliegen.
4.6.3. Meldung - Aushänge
Bei Baustellen ohne Vorankündigung gem. BauKG ist eine Meldung an das zuständige Arbeitsinspektorat zu machen. Diese Meldung enthält:
die Lage der Baustelle
den Zeitpunkt des Arbeitsbeginns
Art und Umfang der Arbeiten
die voraussichtliche Zahl der Beschäftigten
den Namen der vorgesehenen Aufsichtsperson
Weiters sind folgende Unterlagen für die Baustelle vorzubereiten, die zwingend auf der Baustelle auszuhängen sind:
Aushangpflichtige Gesetze
Aushangpflichtige Bescheide
Erste Hilfe (Anleitung, VerbandsContainer2, Ersthelfer, Sicherheitsvertrauensperson)
Rufnummern und Adressen von Notarzt, Rettung, Polizei, nächstes Krankenhaus, Feuerwehr
Brandschutzordnung
Notfallplan
S. 127Flucht- und Rettungswege sind bei Erfordernis zu kennzeichnen und freizuhalten. Bei großen und unübersichtlichen Baustellen empfiehlt es sich, vor Baubeginn mit den wesentlichen Einsatzkräften Kontakt aufzunehmen und Notfallmaßnahmen abzustimmen.
4.6.4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Als persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Arbeitnehmern benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefahr für ihre Sicherheit oder Gesundheit bei der Arbeit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete Zusatzausrüstung.
Kopfschutz (die Erfordernisse für Schutzhelme sind auf Baustellen fast immer gegeben)
Schutz der Augen und des Gesichts (z.B. Umgang mit Säuren, Laserstrahlung)
Schütz des Gehörs (bei mehr als 85 dBA); Schwerhörigkeit ist am Bau die Berufskrankheit Nummer 1
Schutz der Atmungsorgane (z.B. Umgang mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen, die Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe in der Atemluft verursachen)
Schutz der Gliedmaßen (z.B. Umgang mit ätzenden Arbeitsstoffen, Sicherheitsschuhe)
Schutz des Körpers (z.B. Kälteschutzkleidung, Sonnenschutz)
Schutz gegen Absturz (z.B. Bauarbeiten auf Dächern, Anseilschutz)
Schutz gegen Hitze und Flammen (z.B. in Gießereien oder bei Schweißarbeiten)
Schutz gegen elektrischen Schlag
Wetterschutz bei Tätigkeiten im Freien
Warnkleidung (z.B. bei Arbeiten auf Verkehrsflächen)
Die persönliche Schutzausrüstung ist durch den Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen und die Arbeitnehmer sind verpflichtet die PSA zu verwenden. Es darf nur solche PSA zur Verfügung gestellt werden, die:
den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht,
Schutz bietet, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen,
für die gegebenen Bedingungen geeignet ist (z.B. Dauer des Einsatzes, Risiko, Häufigkeit der Exposition gegenüber dem Risiko),
ergonomisch ist und dem Träger passt.
Für besondere Gefahren und Arbeiten, wie beispielsweise bei Arbeiten mit Asbest, kontaminierten Böden oder bei Arbeiten mit explosiven Stoffen sind Anpassungen der persönlichen Schutzausrüstung notwendig. Hier sind von der Arbeitsvorbereitung die notwendigen persönlichen bzw. räumlichen Notwendigkeiten für die Mannschaft in der Baustelleneinrichtung vorzusehen.
S. 1284.7. Kosten der Baustelleneinrichtung
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung werden in den Baustellengemeinkosten zusammengefasst.
Kosten der Leistungserbringung, die den einzelnen Leistungspositionen nicht unmittelbar zugeordnet werden können. Die Kosten können auf der Baustelle oder auch im Unternehmen anfallen.
Jedenfalls aber sind die Baustellengemeinkosten in eigenen Positionen im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen. Sie werden dort den einzelnen Bauabschnitten zugeordnet und in einmalige Kosten, zeitabhängige Vorhaltekosten und Stillliegekosten unterteilt. Üblicherweise werden sie in folgende Leistungspositionen zusammengefasst:
Baustelle einrichten
Baustelle räumen
zeitgebundene Kosten
Gerätekosten
zeitgebundene Kosten Stillliegezeit
Gerätekosten Stillliegezeit
In der oben angeführten Definition für die Baustellengemeinkosten steht, dass hier diese Kosten einzurechnen sind, die „den einzelnen Leistungspositionen nicht unmittelbar zugeordnet werden können.“ Es gilt daher der Umkehrschluss, dass alle Kosten, die Leistungspositionen zugeordnet werden können, auch diesen zuzuordnen sind. Diese Kosten und ihre Berücksichtigung in der Arbeitsvorbereitung werden in den folgenden Kapiteln besprochen.
4.7.1. Baustelle einrichten
Hier werden die einmaligen Kosten der Baustelleneinrichtung zusammengefasst. Dazu gehören neben den Lohn-, Material- und Gerätekosten für den Auf- und Umbau der Baustelleneinrichtung auch die Kosten für die Erschließung und Inbetriebsetzung der Baustelle sowie Errichtung von Unterkünften und dgl.
S. 129Untenstehendes Beispiel muss projektbezogen angepasst werden:

Abb. 81: Position Baustelle einrichten Standardkalkulation LBH 18 [AUER Bausoftware]
4.7.2. Zeitgebundene Kosten der Baustelleneinrichtung
Die zeitgebundenen Kosten der Baustelle fallen während der Leistungserbringung in annähernd gleicher Höhe an und sind daher in eigenen Positionen je Zeiteinheit zu erfassen. Im Wesentlichen gehören dazu die kompletten Personalkosten (Löhne und Gehälter) der bei der Durchführung des Auftrages eingesetzten Angestellten (Bauleiter, Techniker, Polier) sowie für unproduktives Personal (Bewachung, Reinigung etc.). Weiters sind Kosten für den Betrieb der Baustelle mit allen Räumlichkeiten und Unterkünften (Miete, Heizung, Strom, Telefon etc.) hier anzusetzen.
S. 130Untenstehendes Beispiel muss projektbezogen angepasst werden:

Abb. 82: Position Vorhaltekosten Standardkalkulation LBH 18 [AUER Bausoftware]
Die Gerätekosten der Baustelle umfassen die Kosten für Abschreibung und Verzinsung sowie Instandhaltung (Reparatur) von Geräten, die nicht als Einzelgerätekosten in den Leistungspositionen zu erfassen sind (Vorhaltegeräte). Weiters sind die Betriebsstoffe und sonstigen Kosten (z.B. Steuer, Versicherung) sowie bei Geräten mit eigenem Bedienungspersonal (z.B. Kran, Tankwagen) die Bedienungskosten hier einzurechnen.

S. 131Abb. 83: Position Vorhaltekosten Standardkalkulation LBH 18 [AUER Bausoftware] Fortsetzung
Betrachtet man die Baustelleneinrichtung als Produktionsanlage zur Herstellung des Objektes, so muss aus Sicht der Prozesskostenkalkulation und im Hinblick auf ein echtes 5D-Modell für die zeitgebundenen Kosten der Produktionsanlage ein Produktions-Prozesskostensatz (PdPkS) berechnet werden. Dieser setzt sich aus einem zeitgebundenen fixen Anteil und, zur Berücksichtigung des Beanspruchungsprinzips, einem ressourcenabhängigen variablen Anteil zusammen (s. Kap. 8.4.).
S. 1324.7.3. Baustelle räumen
Hier werden die einmaligen Kosten der Baustellenräumung zusammengefasst. Dazu gehören neben den Lohn-, Material- und Gerätekosten für den Abbau der Baustelleneinrichtung auch die Kosten für die Rekultivierung und Demobilisierung der Baustelle sowie der Abbau von Unterkünften und dgl.
Untenstehendes Beispiel muss projektbezogen angepasst werden:

Abb. 84: Position Räumen der Baustelle Standardkalkulation LBH 18 [AUER Bausoftware]
4.8. Tipps und Tricks der Baustelleneinrichtungsplanung
Zuerst den Terminplan aufstellen.
Auswahl und Dimensionierung der Großgeräte über Kapazitätsrechnung.
Grundsatz: besser das Gerät wartet als das Personal.
Vorausdenken vermeidet unnötige Kosten.
Kranaufstellung in der Nähe des Massenschwerpunktes der Baustelle.
Die häufigsten Fehler:
Lagerflächen werden „vergessen“.
Zu- und Abfahrten nicht auf LKW mit Hänger od. Sattelschlepper ausgelegt.
Bauwerksgeometrie bleibt unberücksichtigt.
Bauphasen bleiben unberücksichtigt.
S. 133notwendige Einbauten werden „vergessen“.
Container stehen zu nahe am Objekt.
schwerste Teile bleiben unberücksichtigt.
Logistik wird vernachlässigt (Anlieferung-Abtransport).
wetterbedingte Veränderungen werden nicht berücksichtigt.
4.9. Checkliste Baustelleneinrichtung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Baufeldbesichtigung | Datum: | __________ |
Bearbeiter: | __________ | |
Bauvorhaben: | __________ | |
Ansprechpartner des Bauherren: | __________ | |
Geplanter Baubeginn: | __________ | |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1 | Allgemeines/Beschaffenheit des Baufeldes | ||||
1.1 | Einordnung des Baufeldes in die Umgebung | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
- Immissionen (Lärm, Staub, Erschütterungen) können Probleme hervorrufen | |||||
1.2 | Neigung des Baufeldes | ||||
- gerade, geneigt (Höhendifferenz Nord/Süd __________ m, Höhendifferenz Ost/West __________ m) | |||||
1.3 | Zustand des Baufeldes | ||||
- trocken, nass, größere Wasserflächen sichtbar, weich, hart | |||||
1.4 | Art des Baugrundes | □ zu klären | |||
- sehr bindig, bindig, sandig, steinig, felsig | |||||
__________ | |||||
1.5 | Anzeichen von Schutt und Bauteilen an oder unter der Oberfläche? | □ zu klären | |||
- Schutt, Mauerwerk, Beton, Stahlteile, Kabel | |||||
__________ | |||||
1.6 | Muss augenscheinlich Erdmaterial abgetragen werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.7 | Anzeichen von Altlasten? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.8 | Stimmen die Angaben im Lage- und Höhenplan mit den örtlichen Gegebenheiten überein? (Grundstücksgrenzen, Baumbestand usw.) | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.9 | Stimmt die Höhe der Nachbarbebauung und Bäume (falls vorhanden) im Lageplan mit den örtlichen Gegebenheiten überein? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.10 | Ist das benachbarte Grundstück besonders zu schützen? (Nachbarbebauung, Leitungen an der Grundstücksgrenze usw.) | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
S. 134 | 1.11 | Befinden sich in der Nähe des Baufeldes Gewässer (Seen, Flüsse, Bäche), welche die Bautätigkeit beeinflussen könnten? (Überschwemmungen, Ufer-Schutzzonen, Wasserschutzgebiete, Naturschutzgebiet usw.) | □ ja □ zu klären | □ nein | |
1.12 | Ist auf dem Baufeld eine bestehende Nutzung Dritter zu beachten? (z.B. beim Bauen im Bestand) | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.13 | Könnten in benachbarten Grundstücken augenscheinlich weitere Flächen angemietet werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.14 | Könnten in benachbarten Gebäuden augenscheinlich Büroflächen/Pausenräume angemietet werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.15 | Ist eine Beweissicherung zur Dokumentation des Zustandes der Umgebungsbebauung sinnvoll? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.16 | Müssen augenscheinlich Grünflächen oder Baumbestand gesichert werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.17 | Müssen augenscheinlich Bäume, Sträucher oder Bewuchs gerodet werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.18 | Müssen augenscheinlich Gebäude/Bauwerke auf dem Baufeld abgebrochen werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.19 | Sind Vermessungspunkte vorhanden? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.20 | Befinden sich im Baufeld Freileitungen oder sonstige Masten? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
Wenn ja, sind diese im Lageplan richtig dargestellt? | □ ja □ zu klären | □ nein | |||
1.21 | Ist die Löschwasserversorgung der Baustelle gewährleistet? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.22 | Könnte die bestehende Einfriedung des Baufeldes (Zäune, Tore) als Baustellensicherung genutzt werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.23 | Sind Antennenanlagen (Funkantennen o.Ä.) auf dem Baufeld oder in der Nähe des Baufeldes? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
1.24 | Sind Anzeichen für mögliche Kampfmittel auf dem Baufeld vorhanden (Aussagen von Nachbarn o.Ä.)? | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
Tabelle in neuem Fenster öffnen
2 | Verkehrserschließung | |||||
2.1 | Ist das Baufeld über öffentliche Straßen erreichbar? | □ ja □ zu klären | □ nein | |||
2.3 | Gibt es Einschränkungen auf den öffentlichen Verkehrswegen? | |||||
- Durchfahrtshöhen bei Brücken o.Ä. | □ ja (________ m) | □ nein | □ zu klären | |||
- Durchfahrtsbreiten | □ ja (________ m) | □ nein | □ zu klären | |||
- Kurvenradien | □ ja | □ nein | □ zu klären | |||
- Tragfähigkeit von Straßen/Brücken o.Ä. | □ ja (________ t) | □ nein | □ zu klären | |||
- Steigungen (Rutschgefahr im Winter) | □ ja (________ %) | □ nein | □ zu klären | |||
- Staugefahr in der Nähe der Baustelle | □ ja (________ m) | □ nein | □ zu klären | |||
- starker Fußgängerverkehr | □ ja | □ nein | □ zu klären | |||
__________ | ||||||
S. 135 | 2.4 | Ist im unmittelbaren Baufeld eine Einschränkung durch Schienenfahrzeuge zu erwarten? (Straßenbahn, DB AG usw.) | □ ja □ zu klären | □ nein | ||
2.5 | Könnten augenscheinlich öffentliche Verkehrsflächen für die Baustelleneinrichtung genutzt werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | |||
2.6 | Können die Zufahrten auch bei ungünstiger Witterung benutzt werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | |||
2.7 | Können vorhandene Straßen/Wege auf der Baustelle genutzt werden? | □ ja □ zu klären | □ nein | |||
2.8 | Sind Gehwege oder andere öffentlichen Fläche zu überfahren und somit vor Beschädigung zu schützen? | □ ja □ zu klären | □ nein | |||
2.9 | Ist eine Beweissicherung zur Dokumentation des Zustandes der öffentlichen Flächen sinnvoll? | □ ja □ zu klären | □ nein | |||
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Vorgaben für die Planung der Baustelleneinrichtung | Datum: __________ | ||
Bearbeiter: __________ | |||
Bauvorhaben: | __________ | ||
Ansprechpartner des Bauherren: | __________ | ||
SiGe-Koordinator: | __________ | ||
Geplanter Baubeginn: | __________ | ||
Legende: | Wer: verantwortlicher Bearbeiter | bis: zu erledigen bis | |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
1 | Allgemeines/Herrichtung des Baufeldes | ||||||||
1.1 | Sind Grünflächen/Bewuchs/Baumbestände zu sichern? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.2 | Sollen Bäume, Sträucher oder Bewuchs gerodet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.3 | Sollen zusätzliche Flächen für die Baustelleneinrichtung angemietet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.4 | Sind Sondernutzungserlaubnisse für öffentliche Flächen erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.5 | Müssen besondere Immissionsschutzmaßnahmen getroffen werden (Lärm, Erschütterungen, Staub, Straßenverschmutzung usw.)? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.6 | Sollen Maßnahmen des Winterbaus (Einhausungen usw.) berücksichtigt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.7 | Fehlt ein Lageplan für die BE-Planung? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
S. 136 | 1.8 | Müssen Auflagen der Medien-Träger (Leitungspläne, Schachterlaubnisse, ‑hinweise usw.) beachtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | ||||
1.9 | Soll das benachbarte Grundstück/Gebäude besonders geschützt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.10 | Ist ein Beweissicherungsverfahren „Nachbarbebauung“ erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.11 | Ist auf dem Baufeld eine bestehende Nutzung Dritter zu beachten (z.B. beim Bauen Im Bestand)? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.12 | Soll auf der Baustelle ein Bauschild aufgestellt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.13 | Ist zu prüfen, ob vorhandene Antennenanlagen in unmittelbarer Nähe zur Baustelle die Bautätigkeiten beeinflussen? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
1.14 | Muss vor Aufnahme der Bau-Tätigkeit eine Kampfmittelbeseitigung durchgeführt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
2 | Verkehrserschließung | ||||||||
2.1 | Müssen verkehrsrechtliche Anordnungen für die äußere Baustellenerschließung beantragt/berücksichtigt werden? (Hinweis auf Baustelle, Umleitung usw.) | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
2.2 | Sollen Zufahrtsmöglichkeiten auf die Baustelle eingerichtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
2.3 | Sollen Baustraßen auf der Baustelle angeordnet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
2.4 | Sollen Wendemöglichkeiten für Fahrzeuge auf der Baustelle eingerichtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
2.5 | Sollen Stellflächen eingerichtet werden für: | Abmessungen? | |||||||
- Autobetonpumpe | □ nein | □ ja ___ m × ___ m | |||||||
- Betonfahrmischer | □ nein | □ ja ___ m × ___ m | |||||||
- Anlieferung von Material? | □ nein | □ ja ___ m × ___ m | |||||||
___________________________ | □ nein | □ ja ___ m × ___ m | |||||||
2.6 | Sollen Stellflächen für PKW eingerichtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
2.7 | Sollen zu überfahrende öffentliche Gehwege/Flächen geschützt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
2.8 | Müssen Stellflächen für Schutz- und Arbeitsgerüste berücksichtigt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
2.9 | Sind zur Erschließung des Bauwerkes Treppentürme erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
S. 1373 | Stromversorgung | ||||||||
3.1 | Soll ein Stromanschluss für die Baustelle eigerichtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
3.2 | Ist eine eigene Stromversorgung bzw. eine Notstromversorgung erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
3.3 | Müssen Stromleitungen über Straßen oder Zufahrten geführt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
3.4 | Müssen erd- und freiverlegte Stromkabel o.Ä. gesichert werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
3.5 | Sind mehrere Baustromverteiler für die Baustelle erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
4 | Wasserversorgung | ||||||||
4.1 | Soll ein Wasseranschluss für die Baustelle eingerichtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
4.2 | Müssen Wasserleitungen unter Straßen oder Zufahrten geführt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
4.3 | Müssen Wasserleitungen vor Überfahrt geschützt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
4.4 | Müssen Wasserleitungen gesichert/frostsicher verlegt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
4.5 | Sind Zapfstellen (Wasserhähne) Für die Baustelle erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
4.6 | Sind Zwischenzähler für die Baustelle erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
5 | Abwasserentsorgung | ||||||||
5.1 | Soll ein Abwasseranschluss für die Baustelle eingerichtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
5.2 | Müssen Abwasserleitungen vor Überfahrt geschützt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
5.3 | Müssen Abwasserleitungen gesichert/frostsicher verlegt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
5.4 | Ist ein Abwassersammel-Behälter erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
5.5 | Muss das anfallende Oberflächenwasser/Niederschlagswasser entsorgt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
5.6 | Sind Genehmigungen z.B. wegen Wasserhaltung (Grundwasserabsenkung/Einleitung) erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
S. 1386 | Telefonanschluss | ||||||||
6.1 | Soll ein Telefonanschluss für die Baustelle eingerichtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
6.2 | Müssen Telefonleitungen über Straßen oder Zufahrten geführt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
6.3 | Müssen Telefonleitungen gesichert/vor Überfahrt geschützt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: __________ __________ | |||||
Tabelle in neuem Fenster öffnen
7 | Einsatz von Hebezeugen (Krane o.Ä.) | ||||||||
7.1 | Soll ein stationärer Kran eingesetzt werden? | □ nein | □ ja | Wer: _____ | |||||
Anzahl? _____Stück | bis: _____ | ||||||||
erledigt? | □ ja | ||||||||
Höchster Punkt des zu errichtenden Bauwerkes: | _____m | ||||||||
Maximale Höhe der überschwenkenden Nachbarbebauung: | _____m | ||||||||
Maximale Höhe von Bäumen und Bewuchs: | _____m | ||||||||
Kran 1: Wichtige Entscheidungsparameter | |||||||||
max. erforderl. Hakenhöhe: | _____ m | ||||||||
max. erforderl. Auslegerlänge: | _____ m zugehörige Traglast: | _____ t | |||||||
max. erforderl. Traglast: | _____ m zugehörige Auslegerlänge: | _____ m | |||||||
sonstige Lastkombinationen: | _____ | ||||||||
Kran 1: Dimensionierung | |||||||||
Typ? _____(Obendreher/Untendreher?) | |||||||||
Standort? _____ | |||||||||
Erforderliche Gleis-Stellfläche? | _____ m | ||||||||
Vorhandene Auslegerlänge? | _____ m | ||||||||
Vorhandene Hakenhöhe? | _____ m | ||||||||
Erforderlicher Stromanschluss | _____ kW | ||||||||
Kran 2: Wichtige Entscheidungsparameter | |||||||||
max. erforderl. Hakenhöhe? | _____ m | ||||||||
max. erforderl. Auslegerlänge? | _____ m zugehörige Traglast: | _____ t | |||||||
max. erforderl. Traglast? | _____ m zugehörige Auslegerlänge: | _____ m | |||||||
sonstige Lastkombinationen: _____ | |||||||||
Kran 2: Dimensionierung | |||||||||
Typ? _____(Obendreher/Untendreher?) | |||||||||
Standort? _____ | |||||||||
Erforderliche Gleis-Stellfläche? | _____ m | × _____m | |||||||
Vorhandene Auslegerlänge? | _____ m | ||||||||
Vorhandene Hakenhöhe? | _____ m | ||||||||
Erforderlicher Stromanschluss | _____ kW | ||||||||
S. 139 | 7.2 | Sollen für den Auf- und Abbau des Turmdrehkranes besondere Standflächen eingerichtet werden? | □ nein | □ ja | Wer: _____ | ||||
_____ m | × _____ m | bis: _____ | |||||||
erledigt? | □ ja | ||||||||
7.3 | Soll ein mobiler Kran eingesetzt werden? | □ nein | □ ja | Wer: _____ | |||||
bis: _____ | |||||||||
erledigt? | □ ja | ||||||||
Für welche Aufgaben? | |||||||||
1. | |||||||||
_____ | |||||||||
2. | |||||||||
_____ | |||||||||
3. | |||||||||
_____ | |||||||||
4. | |||||||||
_____ | |||||||||
Dimensionierung | |||||||||
Typ? _____(Obendreher/Untendreher?) | |||||||||
Standort? _____ | |||||||||
Erforderliche Stellfläche? | _____m | × _____m | |||||||
Entf. Standort Kran - Einbauort? | _____m | ||||||||
Erforderliche Traglast? | _____m | ||||||||
Erforderliche Hakenhöhe? | _____kW | ||||||||
7.4 | Müssen Freileitungen oder Masten auf dem Baufeld beachtet werden? | □ nein | □ ja | Wer: _____ | |||||
Wo: _____ | bis: _____ | ||||||||
Wie: _____ | erledigt? | □ ja | |||||||
erledigt? | □ ja | ||||||||
7.5 | Benötigt der Kran einen Schwenkbereichsbegrenzer? | □ nein | □ ja | Wer: _____ | |||||
bis: _____ | |||||||||
erledigt? | □ ja | ||||||||
7.6 | Sind besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der Standortsicherheit des Kranstandortes erforderlich? (Bodengutachten, Bodenverbesserung, besondere Fundamente usw.?) | □ nein | □ ja | Wer: _____ | |||||
Welche? _____ _____ _____ _____ _____ | bis: _____ | ||||||||
erledigt? | □ ja | ||||||||
S. 140 | 7.7 | Sind Lastenaufzüge vorgesehen (Schrägaufzug, Schwenkarmaufzug, Vertikalaufzug usw.?) | □ nein | □ ja | Wer: _____ | ||||
Typ? _____ | bis: ___________ | ||||||||
Standort? | _____ | erledigt? | □ ja | ||||||
Stellfläche? | ____ m | × _____m | |||||||
Erforderliche Traglast? | _____ t | ||||||||
Zulässige Traglast? | _____ t | ||||||||
7.8 | Sind Personenaufzüge erforderlich? | □ nein | □ ja | Wer: _____ | |||||
Typ? _____ | bis: _____ | ||||||||
Standort? | _____ | erledigt? | □ ja | ||||||
Stellfläche? | _____m | × _____m | |||||||
Erforderliche Personenzahl? | _____ | ||||||||
Zulässige Personenzahl? | _____ | ||||||||
7.9 | Autobetonpumpen siehe unter 2.5 Stellflächen | ||||||||
Tabelle in neuem Fenster öffnen
8 | Abfallentsorgung | |||||
8.1 | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | |||
8.2 | Sollen Stellflächen für folgende Abfallmulden vorgesehen werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
8.3 | Fällt gefährlicher Abfall nach AVV an? (Asbest o.Ä.) | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
8.4 | Sind Genehmigungen für die Entsorgung zu beantragen? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
8.5 | Sollen die Abfallmulden vom Kran überstrichen werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
9 | Container und Gebäude | |||||
9.1 | Welche Container sind erforderlich? | Wer:_____ | ||||
bis:_____ | ||||||
- Büro (AN) | □ nein | □ ja, ___ Stück | erledigt? | □ ja | ||
- Büro (AG) | □ nein | □ ja, ___ Stück | ||||
- Besprechungsräume | □ nein | □ ja, ___ Stück | ||||
- Tagesunterkünfte | □ nein | □ ja, ___ Stück | ||||
- Magazine | □ nein | □ ja, ___ Stück | ||||
- Sanitär | wofür? _____ | |||||
- Sanitätsraum | □ nein | □ ja, ___ Stück | ||||
- _____ | □ nein | □ ja, ___ Stück | ||||
- _____ | □ nein | □ ja, ___ Stück | ||||
Welche Stellfläche ist für alle Container erforderlich? ___ m × ___ m | ||||||
Wie viele gewerbliche Angestellte sind vermutlich gleichzeitig auf der Baustelle? | _____Stück | |||||
Wie viele Sanitäranlagen werden benötigt? Anzahl Waschbecken _____, Anzahl Duschen _____, Anzahl Aborte _____? | ||||||
9.2 | Sollen Einzelaborte (z.B. Dixi, ToiToi) auf der Baustelle vorgesehen werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
10 | Lager- Stell- und Bearbeitungsflächen | |||||
S. 141 | 10.1 | Sollen Lagerflächen für folgende Materialien berücksichtigt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | |
10.2 | Sollen Wechselsilos auf der Baustelle aufgestellt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
10.3 | Bestehen Anforderungen an die Ausbildung dieser Lagerflächen? (Tragfähigkeit usw.) | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
10.4 | Sollen sonstige freizuhaltende Flächen vorgesehen werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
10.5 | Sollen mobile Tankanlagen vorgesehen werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
10.6 | Sind Gefahrenbereiche, z.B. für Gefahrstofflager, Gastanks oder Treibstofflager, zu beachten? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11 | Baustellensicherung | |||||
11.1 | Soll die Baustelle ganz oder teilweise eingezäunt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.2 | Können vorhandene Einfriedungen genutzt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.3 | Sind bei großflächigen Baustellen einfache Angrenzungen oder Absperrungen (Warnfunktion) erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.4 | Sollen die Baustellenzufahrten durch abschließbare Tore gesichert werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.5 | Ist die Baustelle zu beleuchten? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.6 | Müssen ebenerdige Absturzsicherungen auf der Baustelle angeordnet werden? (Böschungssicherung, offene Schächte usw.) | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.7 | Müssen für zu begehende Böschungen Treppen oder Laufstege mit Trittleisten vorgesehen werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.8 | Müssen Feuerlöscher auf der Baustelle bereitgehalten werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.9 | Müssen weitere Maßnahmen des Brandschutzes berücksichtigt werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.10 | Müssen Fluchtwege, Sammelplätze usw. eingerichtet werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.11 | Müssen öffentl. Verkehrsflächen vor herabfallenden Teilen gesichert werden? (z.B. Überdachung) | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.12 | Sollen Schächte, Öffnungen, Hydranten usw. gesichert werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
11.13 | Müssen Vermessungspunkte auf der Baustelle besonders gesichert werden? (Höhen-Vermessungspunkte, Schnurgerüste) | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
S. 142 | 11.14 | Ist für die Baustellensicherung an bzw. in Verkehrswegen eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen und umzusetzen? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | |
12 | Unterhaltung, Reinigung und Überwachung | |||||
12.1 | Ist für die Baustelle/Baustelleneinrichtung bzw. Baustellensicherung eine gesonderte Überwachung/Bewachung erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
12.2 | Ist eine besondere Zugangskontrolle zur Baustelle erforderlich? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||
12.3 | Sollen Reinigungsleistungen (z.B. für Toiletten) vergeben werden? | □ nein | □ ja | Anmerkung: ________ | ||