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GesRZ 3, Juli 2018, Seite 147

Überblick über die unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Initial Coin Offerings

Michal Dobrowolski

Initial coin offerings (ICOs), mitunter auch als token sales bezeichnet, also die erstmalige Ausgabe von coins bzw tokens durch ein Unternehmen an potenzielle Investoren gegen Zahlung einer Kryptowährung (nämlich vor allem Bitcoin oder Ethereum), haben sich in der Praxis seit etwas mehr als einem Jahr als ein beliebtes Finanzierungsmodell weltweit etabliert. Es verwundert daher nicht, dass sich weltweit Gesetzgeber und vor allem die für die Finanzmarktaufsicht zuständigen Behörden in letzter Zeit stärker mit diesem Thema befasst haben. Für die rechtliche Qualifikation ist jedoch das Verständnis, was überhaupt eine Kryptowährung oder ein coin bzw ein token ist, unerlässlich. Der gegenständliche Beitrag soll die unterschiedlichen Arten von Kryptowährungen untersuchen, was gerade für eine kapitalmarktrechtliche Beurteilung unerlässlich ist, sowie den derzeitigen aufsichtsrechtlichen Status in den wesentlichen Jurisdiktionen aufzeigen. Davon unabhängig sind etwaige bankenaufsichtsrechtliche Regelungen zu beachten.

I. Einleitung

1. Kryptowährungen

Kryptowährungen, oft auch als virtuelle oder digitale Währungen bezeichnet, wie Bitcoin oder Ethereum werden im allgemeinen Sprachgebrauch, jedo...

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