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GesRZ 3, Juli 2018, Seite 135

Die Geschäftschance, die große Schwester des Wettbewerbsverbots

Nachlese zum 6. Familienunternehmertag in Göttweig

Susanne Kalss und Stephan Probst

Treuepflichten in Familienunternehmen mit ihren Ausprägungen der Berücksichtigung von Geschäftschancen zugunsten des eigenen Unternehmens und der Reichweite des Wettbewerbsverbots für Leitungs- und Aufsichtsorgane, Gesellschafter und deren Angehörige bildeten das erste Themenfeld des 6. Familienunternehmertages am 4. und , das Zusammenspiel von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Testament den zweiten Schwerpunkt der Veranstaltung. Gesetzliche Regelungen stecken nur einen ersten Rahmen für das Funktionieren von Familienunternehmen ab. Sowohl für die Gestaltung von Wettbewerbsverboten und Geschäftschancen als auch für die Zäsur des Unternehmensübergangs ist es empfehlenswert, für das Unternehmen und die einzelne Familie individuell zugeschnittene Regelungen zu erarbeiten.

I. Ein Familienunternehmen ist keine Demokratie

Mit mehreren markanten Sätzen erläuterte Ferdinand Brenninkmeijer, Mitglied der 1.500 Personen umfassenden Familie Brenninkmeijer hinter dem Unternehmen C&A, die Geschichte, Tradition und das Verständnis des seit 1841 bestehenden Familienunternehmens C&A. Die Brüder Clemens und August Brenninkmeijer gründeten dieses Unternehmen ausgehend vom Ort Mettingen...

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