Verrechnungspreise kompakt
4. Aufl. 2023
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S. 42420. Brennpunkt Meldepflichten bei grenzüberschreitenden Verrechnungspreisgestaltungen
20.1. EU-Meldepflichtgesetz (Umsetzung von „DAC 6“)
Mit dem EU-Meldepflichtgesetz (EU-MPfG) wurden in Österreich ab die Vorgaben der AmtshilfeRL (2011/16/EU) zum Informationsaustausch über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen umgesetzt. Da es sich um eine weitere Änderung der EU-Amtshilferichtlinie (ie „directive on administrative cooperation“) handelt, wird die Meldepflicht auch als „DAC 6“ bezeichnet. Das Gesetz verpflichtet sog „Intermediäre“ (zB Steuerberater, Rechtsanwälte, Banken) oder die „relevanten Steuerpflichtigen“ bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen an die Finanzverwaltung zu melden. Die Meldungen werden in der Folge automatisch mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten ausgetauscht.
Vergleichbare Regelungen existieren in allen EU-Staaten (aufgrund der AmtshilfeRL) sowie in diversen Nicht-EU-Staaten (zB UK). Laut den Erläuterungen zur Einführung des EU-MPfG ist es
von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten umfassende und relevante Informationen über potenziell aggressive Steuergestaltungen erhalten. Diese Informationen würden die Mitglie...