Verrechnungspreise kompakt
4. Aufl. 2023
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S. 173. Rechtsgrundlagen zur Änderung von Verrechnungspreisen
3.1. Einleitung
In den OECD-VPL 2022 wird festgehalten, dass der Fremdvergleichsgrundsatz („arm’s length principle“) nach Übereinkommen der OECD-Mitgliedstaaten als internationaler Maßstab für die Ermittlung von Verrechnungspreisen für steuerliche Zwecke von multinationalen Konzernen sowie von den Steuerverwaltungen angewendet werden soll. Der Fremdvergleichsgrundsatz wird unter anderem in Art 9 des OECD-MA wie folgt umschrieben: Wenn „die beiden [verbundenen] Unternehmen in ihren kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen an vereinbarte oder auferlegte Bedingungen gebunden sind, die von denen abweichen, die unabhängige Unternehmen miteinander vereinbaren würden, so dürfen die Gewinne, die eines der Unternehmen ohne diese Bedingungen erzielt hätte, wegen dieser Bedingungen aber nicht erzielt hat, den Gewinnen dieses Unternehmens zugerechnet und entsprechend besteuert werden“.
In den OECD-VPL 2022 ist dem Fremdvergleichsgrundsatz ein eigenes Kapitel (Kap 1) gewidmet. In Abschnitt B des Kapitels wird der Fremdvergleichsgrundsatz begründet und unter anderem erläutert, warum das Prinzip des Fremdvergleichsgrundsatzes als verlässli...