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Angleichung der Kündigungsbestimmungen
Zusammenspiel mit kollektivvertraglichen und dienstvertraglichen Regelungen
Die Angleichung der Kündigungsbestimmungen der Arbeiter mit ist keine Gleichstellung mit jener der Angestellten. Noch weniger ist sie eine Vereinheitlichung. Wie in der Folge gezeigt wird, hat der gesetzliche Eingriff in Verbindung mit bestehenden (sowie geänderten) kollektivvertraglichen und dienstvertraglichen Regelungen eine Rechtslage geschaffen, die teilweise noch diffiziler ist als vor der Angleichung.
1. Historie
Die Historie der Angleichung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern an jene der Angestellten wurde in der Literatur umfassend dargestellt und wird daher in der Folge ausgeklammert. Was sich zeigt, ist, dass die überhastete Beschlussfassung vor der Nationalratswahl im Oktober 2017 ohne Einbindung der Sozialpartner zu einer Rechtslage geführt hat, die den Rechtsanwender vor viele Zweifelsfragen stellen und die Gerichte beschäftigen wird.
2. Vorbemerkung zu den Kündigungsbestimmungen generell
Da das System der Kündigung von Arbeitern an jenes der bestehenden Regelungen in § 20 AngG angeglichen wird, ist es unumgänglich, die bisherige Rechtslage zu kennen. Die Grundregel besagt, dass unterschiedliche Kündigungstermine und -fristen bei einer Auflösung durch Arbeitgeber oder Arbeit...