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GesRZ 1, Februar 2012, Seite 55

Schiedsverfahren mit unkooperativen Beklagten – ein Bericht aus der Praxis

Irene Welser

Schiedsverfahren leben von Schnelligkeit und Kooperation der Streitparteien. Dem Wunsch nach rascher und effizienter Streitbeilegung folgend sollte man meinen, dass es im Interesse beider Parteien liegt, dem Schiedsgericht alle nötigen Entscheidungsgrundlagen an die Hand zu geben. Im Gegensatz dazu trifft man in der Praxis gerade jüngst immer mehr auf das Problem von vollkommen unkooperativen Schiedsbeklagten. Entgegen dem ersten Anschein haben dadurch aber weder der Schiedskläger noch das Schiedsgericht „leichtes Spiel“. Vielmehr gilt es, besonderes Augenmerk darauf zu lenken, in solchen Situationen keine Formalfehler zu machen und dadurch womöglich einen anfechtbaren Schiedsspruch zu produzieren.

I. Ausgangssituation

Der Jubilar Karl Hempel kann mit Recht als einer der wahren „Grandseigneurs“ der österreichischen Schiedsszene bezeichnet werden. Ich bin ihm auch persönlich sehr zu Dank verpflichtet, da er – vor mittlerweile nahezu 20 Jahren – mein Interesse an der Schiedsgerichtsbarkeit geweckt hat und mich, 1992 frisch als Anwalt eingetragen, schon damals an bedeutenden Schiedsfällen mit Auslandsbezug mitarbeiten ließ. Es war dies eine Zeit, zu der Wien als Platz großer internation...

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