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M&A und alternative Streiterledigung
Dieser Artikel ist Karl Hempel gewidmet, einem Experten gleichermaßen für M&A (insb Unternehmenskäufe) und für Schiedsrecht. In diesem Sinne setzt der Autor allgemeines Wissen um diese Materien voraus und begibt sich auf die Suche nach besonderen Querverbindungen.
I. Einleitung
1. Begriffe
M&A lässt sich als Sammelbegriff für den Unternehmenskauf (acquisition) und für den Unternehmenszusammenschluss durch Beteiligung als Mehrheits- oder Minderheitsgesellschafter (die beiden letzteren meist verbunden durch einen Syndikatsvertrag; merger) verstehen. Die Literatur konstatiert eine wachsende Zahl von Schiedsklauseln und Schiedsgutachterverträgen in Unternehmenskaufverträgen und lobt die im Streitfall resultierenden Vorteile, aber bedauert die geringe Publizität dieser Art der Streiterledigung und damit deren „intransparente“ Auswirkung auf die Rechtsfortbildung.
2. Ansatzpunkte für Streitigkeiten
Zu Streitigkeiten kommt es bei Unternehmenskäufen typischerweise bei
der Verletzung von Verhaltenspflichten („unredliches Verhalten“) während des Ablaufs der Transaktion, also vom Beginn der Verhandlungen bis hin zum closing,
einer im Unternehmenskaufvertrag vorgesehenen Anpassung von Leistungen, ins...