Personalverrechnung: eine Einführung 2011
19. Aufl. 2011
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S. 261Teil 17: Beendigung von Dienstverhältnissen
17.1. Arten der Beendigung von Dienst- und Lehrverhältnissen
Die Beendigung kann nur durch nachstehende Tatbestände oder Auflösungserklärungen erfolgen:
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Bei einem Dienstverhältnis durch | |||||
• | • | einvernehmliche Lösung (→ 17.1.3.), | • | Lösung während der Probezeit (→ 17.1.4.), | |
• | Kündigung (→ 17.1.5.), | ||||
• | Tod des Dienstnehmers (→ 17.1.2.), | • | Entlassung (→ 17.1.6.), | ||
• | vorzeitigen Austritt (→ 17.1.7.). | ||||
Bei einem Lehrverhältnis durch | |||||
• | Ablauf der Lehrzeit (→ 17.1.1.), | • | einvernehmliche Lösung (→ 17.1.3.), | • | Lösung während der Probezeit (→ 17.1.4.), |
• | • | vorzeitige Lösung (→ 17.1.9.), | |||
• | außerordentliche Auflösung (→ .). | ||||
Diese Tatbestände führen automatisch zur Beendi- gung des Dienst(Lehr)- verhältnisses. | Diese Beendigungsarten bedürfen einer rechtsgeschäftlichen Erklärung, die | ||||
von beiden Parteien (Dienstgeber, Dienst- nehmer) überein- stimmend | von einer Partei einseitig | ||||
abgegeben wird. |
17.1.1. Zeitablauf bei einem befristeten Dienstverhältnis - Ablauf der Lehrzeit
Ein auf eine bestimmte Zeit eingegangenes Dienstverhältnis (Lehrverhältnis) endet grundsätz...