Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 3, Juni 2022, Seite 103

Update zu Gesetzesvorhaben

Wie in dieser Rubrik berichtet, wurden Teile ua des 1. COVID-19-JuBG, des 2. COVID-19-JuBG sowie des COVID-19-GesG bereits mehrfach verlängert. Am langte nunmehr ein weiterer Initiativantrag im Nationalrat ein, um das Außerkrafttreten der aufgrund von COVID-19 eingeführten Sonderbestimmungen um weitere sechs Monate (somit bis zum ) zu verschieben. Dieser ist inzwischen Gesetz geworden.

Solange es möglich sei, Maßnahmen nach dem COVID-19-MG zu treffen, seien auch entsprechende Auswirkungen auf den Gerichtsbetrieb möglich. Daher sollen das 1. COVID-19-JuBG sowie das 2. COVID-19-JuBG entsprechend angepasst werden. Es soll für weitere sechs Monate möglich sein, bestimmte Anhörungen, mündliche Verhandlungen und Beweisaufnahmen unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel durchzuführen. Wie bisher soll die Verlängerung keine Auswirkung auf die Unterbrechung und Hemmung von anderen Fristen haben, da diese Bestimmungen ausdrücklich nur bis zum anwendbar waren.

Das Gleiche gilt für das COVID-19-GesG. Gesellschaften und Vereinen soll es auch im zweiten Halbjahr 2022 möglich sein, virtuelle Versammlungen durchzuführen. Ausdrücklich wird in den Erläuterungen abe...

Daten werden geladen...