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Grenzüberschreitende Sitzverlegung einer deutschen GmbH nach Österreich
In unserer Rubrik „Aus dem Firmenbuchalltag“ beleuchtet der Autor interessante Aspekte seiner Arbeit als Firmenbuchrichter, spricht über häufig auftauchende Fragen und referiert über aktuelle, insb „regionale“ Judikatur im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.
I. Ausgangslage
Im Handelsregister des Amtsgerichts Landshut (Deutschland) ist die M. GmbH mit dem Sitz in Landshut eingetragen. Deren Gesellschafter sind mit einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage von 67.500 € Dr. C. M. und mit einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage von 7.500 € DDr. V. M. Dr. C. M. ist selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Gesellschaft.
In der Generalversammlung vom fassten die Gesellschafter den einstimmigen Beschluss, den Sitz der Gesellschaft von Landshut nach Hall in Tirol (Österreich) zu verlegen. Gleichzeitig passten sie den Gesellschaftsvertrag an das in Österreich geltende Recht an und fassten diesen zur Gänze neu.
II. Die Anmeldung zum Firmenbuch
In der am eingelangten Anmeldung beantragte der Geschäftsführer die Eintragung der M. GmbH in das österreichische Firmenbuch, wobei er neben den gem §§ 3 und 5 FBG eintragungspflichtigen Tatsachen auch den Generalversammlung...