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Das Einlagenrückgewährverbot und die Verjährung bei Mietverträgen
Der Gesellschafter vermietet häufig ein Bestandobjekt an die Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) und verlangt dabei von der Gesellschaft einen zu hohen Mietzins. Mit solchen zulasten der Gesellschaft ausgestalteten Mietverträgen musste sich der OGH in letzter Zeit mehrmals auseinandersetzen. Denn wenn der von der Gesellschaft zu zahlende Mietzins über dem eigentlich angemessenen Mietzins liegt, wird ein Verstoß gegen das Einlagenrückgewährverbot bewirkt. Der vorliegende Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die Auswirkungen solcher Verstöße mit einem besonderen Augenmerk auf die Verjährung.
I. Ausgangslage
Zur Veranschaulichung des Problems dienen zwei Entscheidungen des OGH aus der jüngeren Zeit. Nach dem vereinfachten Sachverhalt vermietete der Gesellschafter an die Gesellschaft ein Bestandobjekt zu einem monatlichen Mietzins von 3.717,28 €, wobei der eigentlich angemessene Mietzins im Nachhinein mit 2.336,51 € ermittelt wurde. Damit ergab sich eine verdeckte Einlagenrückgewähr an den Gesellschafter in der Höhe von monatlich 1.380,77 €, weil in diesem Ausmaß kein fremdübliches Austauschgeschäft vorlag.
II. Auswirkungen auf den bestehenden Mietvertrag
Nun stellt sich zunächst die Frag...