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GesRZ 4, August 2016, Seite 247

OGH: Kein Kündigungsrecht eines Anleihegläubigers bei Spaltung bei vertraglichem Ausschluss

In der Entscheidung vom , 1 Ob 93/16g, verneinte der OGH das Recht einer Emittentin einer Ergänzungskapitalanleihe, im Zuge einer Spaltung die Anleihe im Hinblick auf § 15 Abs 5 SpaltG zu kündigen. Der OGH hatte über ein vertragliches und ein gesetzliches Kündigungsrecht zu entscheiden. Der OGH-Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das beklagte emittierende Kreditinstitut begab in den Jahren 2003 bis 2015 Ergänzungskapitalanleihen und verzichtete in den Anleihebedingungen auf deren Kündigung. Im Jahr 2012 wurde die Abspaltung zur Übernahme durch die Alleinaktionärin beschlossen und im Rahmen des Spaltungsvertrages die Anleihe unter Bezugnahme auf § 15 Abs 5 SpaltG vorzeitig aufgekündigt. Die Klägerin akzeptierte die Kündigung nicht.

Sowohl das Erstgericht als auch das Berufungsgericht bestätigten die Zulässigkeit der Kündigung durch die Emittentin, weil § 15 Abs 5 SpaltG diese im Zuge der Spaltung zulasse. Demnach sind „den Inhabern von Schuldverschreibungen und Genussrechten gleichwertige Rechte zu gewähren oder die Änderung der Rechte oder das Recht selbst angemessen abzugelten.“ Der in weiterer Folge angerufene OGH teilte die Rechtsansicht nicht, sondern sprach die Unwirksamkeit der Kündigung aus. Die Beklagte...

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