Arbeitsrecht für Arbeitgeber
20. Aufl. 2021
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S. 885Anhang – Musterformulierungen
Die folgenden Musterformulierungen sollen dem AG als Behelf bei der Abfassung von arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, Erklärungen, Klagen und Anträgen dienen.
Zu beachten ist allerdings, dass die gerade im Arbeitsrecht für jeden Vertragstyp bestehende Vielzahl von Vereinbarungsmöglichkeiten es nur selten zulässt, Muster zu schaffen, die ohne weiteres für jeden Einzelfall geeignet sind. Insbesondere sind die Bestimmungen der KV vor Abschluss der entsprechenden Einzelvereinbarungen zu beachten.
Die Musterformulierungen sind daher vielfach nur in abgeänderter und ergänzter Form auf den Einzelfall anwendbar bzw. können daher nur als Beispiel bzw. Vorbild und Anleitung dienen.
Zahlreiche kürzere Musterformulierungen sind bereits in den Text dieses Werkes integriert, meist ist auch für das nähere Verständnis das Studium des entsprechenden Kapitels erforderlich.
Zur besseren Übersichtlichkeit sind lediglich die längeren Musterformulierungen in einem gesonderten Anhang wiedergegeben. Auch bei diesen Musterformulierungen wird jedoch ratsam sein, die entsprechenden Ausführungen des jeweiligen Kapitels näher zu studieren. Insbesondere wird zum Arbeitsvertrag auf die Ausführungen unter 14. verwiesen.
Da ich grundsätzlich empfehle, keine Dienstzettel auszustellen, sondern Arbeitsverträge abzuschließen (siehe 12.), sind in diesem Anhang keine Muster für Dienstzettel enthalten.
Musterverzeichnis zum Anhang:
Arbeitsvertrag für Angestellte
Telearbeit (Homeoffice)
Arbeitsvertrag für Arbeiter
Arbeitsvertrag für Arbeiter (kein KV anwendbar)
Arbeitsvertrag eines gewerberechtlichen Geschäftsführers
Arbeitsvertrag eines unternehmensrechtlichen Geschäftsführers (ohne beherrschenden Einfluss)
Arbeitsvertrag für fallweise Beschäftigte
Vereinbarung über die Verwendung eines firmeneigenen Fahrzeugs
Vertrag über die Verwendung eines firmeneigenen Handys
Vertrag über ein Ferialpraktikum
Freier Dienstvertrag
Werkvertrag – Auftragnehmer mit Gewerbeschein
Werkvertrag – Auftragnehmer ist „neuer Selbständiger“
Aussetzungsvereinbarung
Ausbildungskostenrückersatzvereinbarung
Vereinbarung zur Altersteilzeit
Grundvereinbarung nach AÜG für Arbeiter
Grundvereinbarung nach AÜG für Angestellte
Überlassungsmitteilung nach § 12 AÜG
Anerkenntnisvereinbarung zum DHG
S. 886BV über die gleitende Arbeitszeit
Gleitzeitvereinbarung
Klage auf Zustimmung zur Kündigung eines AN (APSG-Kündigungsschutz)
Klage auf Zustimmung zur Kündigung einer AN (MSchG-Kündigungsschutz)
Klage auf Zustimmung zur Kündigung eines BR
Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Behinderten
Beschwerde gegen ein Straferkenntnis einer Verwaltungsbehörde (Aufhebung der Strafe, in eventu Herabsetzung)
Beschwerde gegen ein Straferkenntnis einer Verwaltungsbehörde (Herabsetzung der Strafe wegen Milderungsgründen)
Außergerichtliche Einigung
Muster 1
(siehe insbesondere Kapitel 14.)
1. Anstellung
Zwischen Frau/Herrn (AN) __________ wohnhaft in __________, geb. am __________, Staatsbürgerschaft __________ und der Firma (AG) __________ wird ab __________ ein Arbeitsverhältnis __________ abgeschlossen.
Der 1. Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probemonat. Es kann daher das Arbeitsverhältnis in der Zeit von __________ bis __________ von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden.
Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, gilt es auf unbestimmte/bestimmte*) Zeit bis __________ fortgesetzt.
Das hiermit befristete Arbeitsverhältnis kann nach Punkt 9 vorzeitig gekündigt werden.*)
2. KV/Betriebsvereinbarungen**)
Für das Arbeitsverhältnis sind der KV für Angestellte __________, sowie alle zwischen der Geschäftsleitung und dem BR abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Der KV und die Betriebsvereinbarungen liegen im __________ zur Einsichtnahme auf.
3. Verwendung und Arbeitsort
Der AN wird vornehmlich zur Verrichtung folgender Arbeiten aufgenommen:
__________
(Aufzählung der wesentlichsten Tätigkeiten des AN)
Dem AG ist es jedoch vorbehalten, den AN im Bedarfsfalle auch zu anderen Arbeitsleistungen vorübergehend oder dauernd heranzuziehen, wobei der AN auch bei länger dauernder Ausübung einer bestimmten Tätigkeit (VerwenS. 887dung) auf den Einwand einer allenfalls dadurch erfolgten stillschweigenden Vertragsänderung verzichtet. Weiters ist der AG berechtigt, den AN (in zumutbarem Rahmen) an einem anderen Dienstort (auch in einem anderen Bundesland) gegen Ersatz der allfälligen unzumutbaren Mehraufwendungen vorübergehend oder dauernd zu verwenden.
Der gewöhnliche Arbeitsort ist __________ (erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeitsorte). Dem AG bleibt die vorübergehende oder dauernde Zuweisung eines anderen Arbeitsortes vorbehalten.
4. Einstufung
Nach den Einstufungsregelungen des KV für Angestellte __________ wird der AN wie folgt eingestuft: __________
Der AN hat bisher __________ dieser Verwendungsgruppe/Gruppe/Tätigkeitsfamilie***) entsprechende Vordienstjahre aufzuweisen.
Der Angestellte erklärt ausdrücklich, dass er in Ansehung der in Punkt 3. angegebenen Verwendung und der bekannt gegebenen Verwendungsgruppe/Gruppe/Tätigkeitsfamilie***) und belegten in- und ausländischen Vordienstzeiten richtig eingereiht und entlohnt ist.
Festgehalten wird, dass die Anrechnung von Vordienstzeiten im Ausmaß von __________ ausschließlich für die Einstufung in die Gehaltsordnung des anzuwendenden KV gilt. Für alle sonstigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Abfertigung, Kündigungsfristen etc.) werden keinerlei Vordienstzeiten angerechnet (ausgenommen nach § 3 UrlG).
Folgende Dienstzeugnisse und sonstige Belege wurden vom AN nach Belehrung über die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Einstufung dem AG vorgelegt:
__________
__________
5. Entgelt
Zwischen dem AG und dem AN wird ein monatliches Gehalt/Fixum in der Höhe von € __________ brutto vereinbart. Dieses Gehalt ist jeweils im Nachhinein am Monatsende zu bezahlen. Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass das gesamte Entgelt auf ein von ihm bezeichnetes Konto überwiesen wird.
Hinsichtlich der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) wird auf den anzuwendenden KV verwiesen.
6. Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich Pausen __________ Stunden. Die tägliche Normalarbeitszeit von (z.B. Montag bis Freitag) beginnt um __________ und endet um __________
Der AN erklärt sich einverstanden, eine einseitige zumutbare Arbeitszeitänderung im Rahmen des § 19c AZG zu akzeptieren.
S. 8887. Überstunden
Der AN verpflichtet sich, rechtzeitig angeordnete Über-(Mehr-)stunden zu leisten. Eine Überstundenleistung ohne vorherige Anordnung seitens des AG ist nur in außergewöhnlichen Fällen statthaft. Hievon ist dem AG unverzüglich Mitteilung zu machen.
Der AN hat dem AG alle geleisteten Überstunden spätestens __________ nach Ablauf derjenigen Gehaltsperiode, in der sie geleistet wurden, schriftlich zu melden. Die Überstunden werden in die vom AG zu führenden Arbeitszeitaufzeichnungen aufgenommen, die dem AN mit Ablauf jeder Gehaltsperiode zur Bestätigung vorgelegt werden.
8. Urlaub
Das Urlaubsausmaß beträgt pro Arbeitsjahr __________ Werktage/Arbeitstage.
9. Kündigung
Das Arbeitsverhältnis kann vom AG unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jeweils mit Wirkung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats aufgekündigt werden (§ 20 Abs. 3 AngG).
Vom AN kann das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum Letzten eines Kalendermonates unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gelöst werden.
10. Verfall von Ansprüchen
Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des dritten Monats, von der Fälligkeit dieser Ansprüche an gerechnet, beim AG schriftlich geltend gemacht werden müssen. Soweit kollektivvertraglich oder gesetzlich zum Verfall bzw. zur Verjährung etwas anderes vorgesehen ist, kommt diese arbeitsvertragliche Verfallsregelung nicht zur Anwendung.****)
11. Konkurrenzklausel
Nach § 36 AngG wird eine Konkurrenzklausel vereinbart, wonach innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Frau/Herrn __________ keine wie immer geartete Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen des AG ausüben oder sich an einem solchen Unternehmen direkt oder indirekt beteiligen oder ein eigenes Unternehmen im Geschäftszweig des AG gründen darf.
Im Fall des Zuwiderhandelns verpflichtet sich der AN nach Maßgabe des § 37 AngG eine Konventionalstrafe in der Höhe von __________ (z.B. 6 Nettomonatsentgelte) an den AG zu bezahlen.*****)
12. Betriebliche Vorsorgekasse
Die Abfertigungsbeiträge nach § 6 Abs. 1 BMSVG für den AN werden an die __________-Kasse, __________ (Adresse) weitergeleitet. Der AN erklärt S. 889sich mit der Abfuhr der Abfertigungsbeiträge an die __________-Kasse ausdrücklich einverstanden.
Gelesen, verstanden und ausdrücklich einverstanden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
_________________________ (Unterschrift des AN) | _________________________ (Unterschrift des AG) |
_______________ am __________ | |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Nichtzutreffendes bitte streichen; die Vereinbarung der vorzeitigen Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses wird erst ab einer Mindestdauer der Befristung von wenigstens über fünf Monaten rechtswirksam sein. |
**) | Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen der Geschäftsleitung und dem BR abgeschlossen. In Betrieben ohne BR kann daher der Hinweis auf die Betriebsvereinbarungen gestrichen werden. |
***) | Nichtzutreffende Bezeichnungen bzw. Nichtzutreffendes streichen. |
****) | Im Konfliktfall müsste bei nach Punkt 10 verspäteter Geltendmachung überprüft werden, ob im anzuwendenden KV für die strittigen Entgelte abweichende Verfallsfristen vorliegen oder allenfalls abweichende gesetzliche Regelungen zu beachten sind (siehe 14.7). |
*****) | Die Konkurrenzklausel darf nicht zu einem Berufsverbot führen. Falls der AN auf Grund dieser Konkurrenzklausel für ein Jahr nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Berufsausübung hätte, müsste eine Einschränkung der Konkurrenzklausel vorgenommen werden, indem etwa auf namentlich genannte Konkurrenzunternehmen verwiesen oder örtlich eingeschränkt wird (__________ im Umkreis von 5 km einer unserer Filialen, __________) etc. (siehe 14.10). Die Konkurrenzklausel ist nicht rechtswirksam, wenn das monatliche Entgelt bei Ende des Arbeitsverhältnisses die in 14.10.1 angegebene Grenze nicht übersteigt. Die Konventionalstrafe darf maximal 6 Nettomonatsentgelte betragen (siehe 14.10.4). |
Zusatzpunkte
Widerrufbares Überstundenpauschale
Auf ausdrückliche Anordnung geleistete Überstunden werden durch eine Überstundenpauschale von monatlich € __________ abgegolten. Der AG behält sich vor, die Überstundenpauschale zu widerrufen oder zu mindern bzw. auf Einzelverrechnung überzugehen.
Inklusivvereinbarung (All-in; siehe 14.9.7)
Auf Grund der in Punkt 4. dieses Arbeitsvertrages vorgenommenen Einstufung erhält der AN ein monatliches Bruttogehalt von € __________
S. 890Der AN erhält weiters einen Pauschalbetrag von € __________ brutto. Sein monatliches Gesamtentgelt beträgt somit € __________ (Bruttogehalt zuzüglich Pauschalbetrag). Der Pauschalbetrag deckt sämtliche Mehrleistungen ab (Mehr- und Überstunden).
(entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen wäre bei einer Inklusivvereinbarung der Punkt 7 anzupassen, wobei die Verpflichtung, Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 AZG zu führen, nur bei vom AZG ausgenommenen AN entfällt).
Entfall des Überstundenpauschales/Pauschalbetrages bei Überstundenverbot
Falls nach § 8 MSchG keine Überstunden geleistet werden dürfen, entfällt für die Dauer des Verbots der Anspruch auf das Überstundenpauschale/den Pauschalbetrag.
Betriebsurlaub
Der AN erklärt sich einverstanden, seinen Gebührenurlaub während der Dauer der Betriebssperre (das ist in der Regel von __________ bis __________) zu konsumieren (siehe 14.14).
Nebenbeschäftigung
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der AN ohne vorherige schriftliche Zustimmung des AG keine Nebenbeschäftigung, sowohl selbständiger wie auch unselbständiger Art, ausüben.
Krankenstand und Krankenentgelt
Der AN nimmt zur Kenntnis, dass im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Herbeiführung eines Krankenstands kein Anspruch auf ein Krankenentgelt besteht (§ 8 Abs. 1 AngG).
Der AG ist daher berechtigt, ein bereits ausbezahltes Krankenentgelt vom AN zurückzufordern, falls sich herausstellt, dass die Arbeitsunfähigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich bewirkt wurde (aushängen oder in den Arbeitsvertrag aufnehmen; siehe 20.9).
Jede Dienstverhinderung ist vom AN unverzüglich an Frau/Herrn/das Lohn-büro __________ unter der Telefon(Fax)Nr. __________ Klappe __________ zu melden bzw. ist das Tonband zu besprechen.
(Auch wenn diesem Punkt die Verpflichtung zur unverzüglichen Vorlage einer Krankenstandsbestätigung angefügt wird, muss diese dennoch in jedem konkreten Einzelfall gesondert verlangt werden; siehe 20.6).
Geheimhaltung
Muster zur Verschwiegenheitsverpflichtung siehe 14.19.
S. 891Internet und PC-Verwendung
Muster zum Verbot der missbräuchlichen Nutzung des PC und des Zugangs zum Internet siehe 14.16.
Telearbeit – siehe 14.17.
Recht am eigenem Bild
Muster für die Zustimmung des AN zu einer möglichen künftigen Veröffentlichung seines Bildnisses siehe 14.18.
Schlichtungsklausel
Siehe dazu 50.1.
Muster für eine Schlichtungsklausel (AG mit BR)
Im Fall von Konflikten über die Auslegung dieses Arbeitsvertrages sowie allen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ist eine Schlichtungsstelle zur Entscheidung anzurufen. Die Schlichtungsstelle besteht aus zwei vom AG und zwei vom BR nominierten Vertretern sowie jeweils zwei Ersatzmitgliedern. Die Ersatzmitglieder werden bei Verhinderung eines Mitglieds tätig. Das Schlichtungsverfahren ist zügig durchzuführen.
Ziel der Schlichtung ist eine schriftliche außergerichtliche Einigung. Zu diesem Zweck hat die Schlichtungsstelle geeignete Einigungsvorschläge vorzulegen. Das Einbringen einer Klage ist zulässig, wenn eine Einigung nicht erreicht wird und mehr als 3 Monate seit der Anrufung der Schlichtungsstelle vergangen sind.
Allfällige Kosten des Schlichtungsverfahrens übernimmt der AG.
Muster für eine Schlichtungsklausel (AG ohne BR)
Im Fall von Konflikten über die Auslegung dieses Arbeitsvertrages sowie allen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ist ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Das Schlichtungsverfahren wird von einer in der Liste gemäß § 8 Zivilrechts-Mediations-Gesetz eingetragenen Person geführt. Zur Auswahl einer solchen Person hat der AG dem AN eine in der vorgenannten Liste eingetragene Person für die Durchführung des Mediationsverfahrens vorzuschlagen. Der AN kann die genannte Person unverzüglich ablehnen. In diesem Fall hat der AG zwei weitere in der angesprochenen Liste eingetragene Personen vorzuschlagen, von denen der AN unverzüglich eine Person auszuwählen hat. Wählt der AN keine Person aus, ist der Erstvorschlag angenommen. Diese Person ist für die Terminkoordinierung und die Leitung der Schlichtungsgespräche zuständig. Die Kosten der Mediation übernimmt der AG.
Das Einbringen einer Klage ist erst dann zulässig, wenn eine Einigung nicht erreicht wird und mehr als 3 Monate seit der Anrufung der Schlichtungsstelle vergangen sind.
Bekleidung – siehe 14.20.
S. 892Zur Beachtung
Für Arbeiterdienstverträge können die Punkte des Arbeitsvertrages für Angestellte – modifiziert und den für Arbeiter geltenden Regelungen angepasst – ebenfalls vereinbart werden.
Ich empfehle Ihnen jedoch, zunächst das Muster 2 zu studieren.
Muster 1a
(für Arbeitsverhältnisse, auf die ein bestimmter KV anwendbar ist, siehe Kapitel 9.)
abgeschlossen zwischen dem AG __________ und Frau/Herrn __________ (AN):
Es wird hiermit Telearbeit an einer außerbetrieblichen Arbeitsstätte vereinbart. Ort der außerbetrieblichen Arbeitsstätte: __________
Normalarbeitszeit
Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit (alternativ: abweichend von der betrieblichen Normalarbeitszeit wird folgende Lage der Normalarbeitszeit vereinbart: __________)
Überstunden und Mehrarbeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte werden nur vergütet, wenn sie ausdrücklich vom AG angeordnet werden.
Alle geleisteten Arbeitszeiten sind vom AN aufzuzeichnen, soweit die Arbeitszeit vom AN bestimmt wird. Privat bedingte Unterbrechungen der Arbeitszeit sind dabei festzuhalten. Der AN hat die Aufzeichnungen der betrieblichen Praxis anzupassen.
Folgende Tätigkeiten werden in Telearbeit verrichtet:
__________
Arbeitsmittel
Folgende für die Arbeitsleistung notwendige, dem ergonomischen und sicherheitstechnischen Standard entsprechende Arbeitsmittel werden vom AG für die Zeit der Tätigkeit an der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt: __________
Diese Arbeitsmittel werden vom AG installiert und gewartet. Der AN ist verpflichtet, diese Arbeitsmittel nur im Rahmen der vereinbarten Telearbeit zu benutzen und die Benützung durch Dritte auszuschließen. Die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind bei Beendigung der Telearbeit bzw. über Aufforderung des AG dem AG vom AN unverzüglich zurückzustellen bzw. ihm zu ermöglichen, die Arbeitsmittel zu übernehmen.
Aufwanderstattung
Der Aufwandersatz wird wie folgt pauschaliert: __________
Haftung
Der AN ist verpflichtet, die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel so zu verwahren, dass eine Beschädigung durch Dritte möglichst ausgeschlossen ist. S. 893Für Schäden, die der AN dem AG im Zusammenhang mit dem Betrieb der außerbetrieblichen Arbeitsstätte zufügt, haftet er nach den Bestimmungen des DHG.
Datenschutz
Auf den Schutz von Daten und Informationen ist in gleicher Weise zu achten und zu sorgen, wie dies für den Betrieb vorgesehen ist. Vertrauliche Daten, Informationen und Passwörter sind so zu schützen, dass Dritte keine Einsicht und keinen Zugriff nehmen können. Dies gilt auch für ausgedruckte bzw. mitgebrachte Firmenunterlagen. Der Bildschirmschoner ist zu aktivieren, wenn der Arbeitsplatz verlassen wird. Andere Personen dürfen das vom AG zur Verfügung gestellte EDV-Gerät (bzw. den Laptop) nicht benützen.
Kontakt zum Betrieb
Der AG ist verpflichtet, den AN hinsichtlich Aus- und Weiterbildungsangebot die betrieblichen Informationen zukommen zu lassen. Der AG ist darüber hinaus verpflichtet, den AN an einem vorhandenen gemeinsamen betrieblichen Informationssystem teilnehmen zu lassen.
Beendigungsmöglichkeit der Telearbeit
Die Telearbeit kann bei Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses von beiden Seiten unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist eingestellt werden. Aus wichtigen Gründen, wie Verlust der Wohnung vor diesem Zeitpunkt verkürzt sich die Kündigungsfrist entsprechend.**)
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Wien, am __________ | |
_________________________ AN | _________________________ AG |
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*) | In teilweiser Anlehnung an Anhang 2 des Rahmen-KV für Angestellte im Handwerk und Gewerbe, in der Dienstleistung, in Information und Consulting. |
**) | Falls die Telearbeit nur zur Überbrückung einer Krisensituation gedacht ist, kann auch eine entsprechende Befristung geregelt werden. |
Muster 2
(für Arbeitsverhältnisse, auf die ein bestimmter KV anwendbar ist, siehe Kapitel 9.)
AG (Name und Anschrift):
__________
__________
AN:
Frau/Herr __________, geb. am __________ Anschrift: __________ Telefon: __________ Staatsbürgerschaft: __________
Anzuwenden ist auf dieses Arbeitsverhältnis der KV für __________ In den KV kann der AN im __________ Einblick nehmen.
S. 894Beginn des Arbeitsverhältnisses: __________ Die Probezeit richtet sich nach dem KV / es wird eine Probezeit in der Dauer von __________ vereinbart.
Es wird ein befristetes*) Arbeitsverhältnis bis __________ vereinbart, welches nach Punkt 5 von beiden Vertragspartnern vorzeitig gekündigt werden kann.
Kündigungsfrist und Kündigungstermin richten sich nach § 1159 ABGB oder (wenn vorhanden) abweichenden Regelungen im KV. Das Arbeitsverhältnis kann vom AG unter Einhaltung der Kündigungsfrist jeweils mit Wirkung zum 15. oder zum Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 1159 Abs. 3 ABGB), falls dem keine KV-Regelung entgegensteht.**)
Gewöhnlicher Arbeits-(Einsatz-)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits-(Einsatz-)orte:*)__________ Dem AG bleibt die vorübergehende oder dauernde Zuweisung eines anderen Arbeitsortes vorbehalten.
Einstufung laut kollektivvertraglicher Lohnordnung: __________ Der AN erklärt ausdrücklich, dass er im Hinblick auf die vorgesehene Verwendung (siehe 8.) richtig eingereiht ist. Der AG bestätigt, dass für die kollektivvertragliche Einstufung vom AN nach Belehrung über die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Einstufung folgende Zeugnisse vorgelegt wurden: __________
Vorgesehene Verwendung: __________
__________
Der AN erklärt sich mit Entsendungen zu Dienstreisen oder Montagen im Inland oder Ausland, insbesondere ins außereuropäische Ausland, einverstanden.*)
Dem AG steht es frei, den AN auch mit anderen einschlägigen Tätigkeiten zu betrauen.
Lohn: __________
Fälligkeit der Auszahlung:
Monatlich im Nachhinein auf das vom AN zu bezeichnende Konto.
Die Höhe, Berechnung und Fälligkeit der Sonderzahlungen sowie von Zulagen richtet sich nach dem KV.
Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass das gesamte Entgelt auf ein von ihm bezeichnetes Konto überwiesen wird.
Das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubes richtet sich nach den Bestimmungen des Urlaubsgesetzes (und soweit anwendbar nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz bzw. nach dem KV).****)
Die wöchentliche Normalarbeitszeit richtet sich nach dem KV und beträgt __________ Stunden und ist auf die Arbeitstage wie folgt aufgeteilt:
__________
Bei Teilzeitbeschäftigung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ______ Stunden und ist auf die angeführten Arbeitstage wie folgt aufgeteilt: __________***)
Der AN verpflichtet sich, ausdrücklich angeordnete Mehr- und Überstunden zu leisten.
S. 895Betriebliche Vorsorgekasse
Die Abfertigungsbeiträge nach § 6 Abs. 1 BMSVG für den AN werden an die __________-Kasse, __________ (Adresse) weitergeleitet. Der AN erklärt sich mit der Abfuhr der Abfertigungsbeiträge an die __________-Kasse ausdrücklich einverstanden.
Weiters gelten nach Maßgabe ihres Geltungsbereiches die zwischen Betriebsinhaber und den jeweils zuständigen Organen der gesetzlichen AN-Vertretung auf Betriebs- bzw. Unternehmensebene abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen im Sinne des Arbeitsverfassungsgesetzes.***)
Diese sind in __________ zur Einsichtnahme aufgelegt.
Wien, am __________
Der AN bestätigt den Empfang einer Ausfertigung des Arbeitsvertrages am __________ und bestätigt weiters, dass er alle Punkte verstanden hat und aus drücklich mit dem gesamten Vertragsinhalt einverstanden ist.
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__________ Unterschrift des AG | __________ Unterschrift des AN |
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*) | Nichtzutreffendes streichen; zur Entsendung ins Ausland siehe § 2 Abs. 3 AVRAG; die Vereinbarung einer Kündigungsmöglichkeit bei einem befristeten Arbeitsverhältnis wird erst ab einer Mindestdauer von wenigstens fünf Monaten rechtswirksam sein. |
**) | Zur vorsorglichen Vereinbarung der AG-Kündigung zum 15. und Monatsletzten noch bei Vertragsabschlüssen vor dem siehe 14.5.1. Spezielle Regelungen im KV sind zu beachten. |
***) | Nichtzutreffendes bitte streichen. |
****) | Beispielsweise sehen manche KV Zusatzurlaub für Behinderte vor. |
Allfällige Zusatzpunkte
(siehe auch die Zusatzpunkte beim Arbeitsvertrag für Angestellte)
Konkurrenzklausel
Formulierungsvorschlag
„Weiters wird nach § 2 c AVRAG vereinbart, dass innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung des gegenständlichen Arbeitsvertrages __________ keine konkurrenzierende Tätigkeit bei den Firmen __________ bzw. auf dem Gebiet __________ geleistet werden darf. Bei Nichteinhaltung der Konkurrenzklausel hat Herr/Frau __________ eine Konventionalstrafe in der Höhe von € __________ zu entrichten.“
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Anmerkung: | Die Konkurrenzklausel ist nicht rechtswirksam, wenn das monatliche Entgelt bei Ende des Arbeitsverhältnisses die in 14.10.1 angegebene Grenze nicht übersteigt. |
S. 896Betriebsurlaub
Formulierungsvorschlag
„Der AN erklärt sich einverstanden, Gebührenurlaub während der Dauer der Betriebssperre (das ist in der Regel von __________ bis __________) zu konsumieren.“
Widerrufbare Überstundenpauschale
Formulierungsvorschlag
„Auf ausdrückliche Anordnung geleistete Überstunden werden durch ein Überstundenpauschale von monatlich € __________ abgegolten. Der AG behält sich vor, das Überstundenpauschale zu widerrufen oder zu mindern bzw. auf Einzelverrechnung überzugehen.“
Entfall des Überstundenpauschales bei Überstundenverbot
Falls nach § 8 MSchG keine Überstunden geleistet werden dürfen, entfällt für die Dauer des Verbots der Anspruch auf das Überstundenpauschale.
Verfall von Ansprüchen
Siehe auch 14.7.
Anmerkungen
Beachten Sie bitte, dass eine Verfallsregelung im Arbeitsvertrag dann nicht möglich ist, wenn bereits im KV eine allgemeine Verfallsregelung vorhanden ist.
In folgenden Fällen ist eine Verfallsregelung im Dienstvertrag zulässig:
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Fall 1: | Der anzuwendende KV enthält keine Verfallsregelung. |
Fall 2: | Es ist kein KV anwendbar. |
Fall 3: | Eine Verfallsregelung im KV bezieht sich lediglich auf bestimmte Ansprüche (z.B. Anspruch auf Überstundenentgelt). |
Im Fall 3. wäre die Vereinbarung einer dienstvertraglichen Verfallsregelung für alle nicht von der kollektivvertraglichen Verfallsklausel erfassten Ansprüche möglich.
Formulierungsvorschlag
„Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des 3. Monats, von der Fälligkeit dieser Ansprüche an gerechnet, beim AG schriftlich geltend gemacht werden müssen. Soweit kollektivvertraglich oder gesetzlich zum Verfall oder zur Verjährung bestimmter Ansprüche des AN eine abweichende Regelung besteht, kommt diese arbeitsvertragliche Verfallsregelung nicht zur Anwendung.“
Bekleidung/Uniform – siehe 14.20.
Schlichtungsklausel – siehe 50.1 sowie Muster 1 (Zusatzpunkte).
S. 897Muster 3
für Arbeiter (falls auf das Arbeitsverhältnis kein KV zur Anwendung kommt)
AG (Name und Anschrift):
__________
AN: __________
Frau/Herr __________
geb. am __________ Anschrift: __________
Telefon: __________ Staatsbürgerschaft: __________
Auf dieses Arbeitsverhältnis kommt kein KV zur Anwendung.
Beginn des Arbeitsverhältnisses: __________
Die Probezeit beträgt __________
Das Arbeitsverhältnis ist bis __________befristet.*)
Kündigungsfrist und Kündigungstermin richten sich nach § 1159 ABGB. Das Arbeitsverhältnis kann vom AG unter Einhaltung der Kündigungsfrist jeweils mit Wirkung zum 15. oder zum Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 1159 Abs. 3 ABGB).**)
(Im Fall einer längeren Befristung – mindestens 5 Monate – ist es ratsam, eine Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren: „Es wird vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsteilen nach § 77 GewO 1859 gekündigt werden kann.“)
Gewöhnlicher Arbeits-(Einsatz-)ort, erforderlichenfalls Hinweis auf wechselnde Arbeits(Einsatz)orte*)__________.
Dem AG bleibt die vorübergehende oder dauernde Versetzung an einen anderen Arbeitsort vorbehalten.
Vorgesehene Verwendung: (Aufzählung der wesentlichsten Tätigkeiten des AN) __________.
Der AN erklärt sich mit Entsendungen zu Dienstreisen oder Montagen im Inland oder Ausland, insbesondere ins außereuropäische Ausland, einverstanden.*)
Lohn: € __________ brutto pro Monat***)
Fälligkeit der Auszahlung: __________ (monatlich im Nachhinein auf das vom AN bezeichnete Konto).
(Sollten Sonderzahlungen gewährt werden, wird auf die Musterformulierung unter 9.1 verwiesen).
Das Ausmaß des jährlichen Erholungsurlaubs richtet sich nach den Bestimmungen des UrlG und (soweit anwendbar) des NSchG.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit richtet sich nach dem AZG und beträgt __________ Stunden und ist auf die Arbeitstage wie folgt aufgeteilt: __________
Bei Teilzeitbeschäftigung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt _______ Stunden und ist auf die angeführten Arbeitstage wie folgt aufgeteilt: __________*)
S. 898Der AN verpflichtet sich, angeordnete Mehr-****) und Überstunden zu leisten.
Weiters gelten nach Maßgabe ihres Geltungsbereiches, die zwischen Betriebsinhaber und den jeweils zuständigen Organen der gesetzlichen AN-Vertretung auf Betriebs- bzw. Unternehmensebene abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen im Sinne des ArbVG. Diese sind in __________ zur Einsichtnahme aufgelegt.
Ist der AN zur Arbeitsleistung bereit und wird er durch Umstände, die auf Seiten des AG liegen und für die keine Ausfallvergütung sowie keine sonstige Entschädigung gewährt wird, daran gehindert, so behält er den Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes in der Höhe von 60 Prozent des ausfallenden Lohnes bis zur Höchstdauer von einer Woche im Einzelfall und insgesamt 30 Tagen innerhalb eines Kalenderjahres. Der AN ist verpflichtet, während dieser Zeit zumutbare Arbeiten zu leisten.
Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des dritten Monats, von der Fälligkeit dieser Ansprüche an gerechnet, beim AG schriftlich geltend gemacht werden müssen.
Betriebliche Vorsorgekasse:
Die Abfertigungsbeiträge nach § 6 Abs. 1 BMSVG für den AN werden an die __________-Kasse, __________ (Adresse) weitergeleitet. Der AN erklärt sich mit der Abfuhr der Abfertigungsbeiträge an die __________-Kasse ausdrücklich einverstanden.
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Wien, am _______________ | Gelesen, verstanden und ausdrücklich mit allen Punkten einverstanden. |
_________________________ Unterschrift des AG | _________________________ Unterschrift des AN |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Nichtzutreffendes streichen; zur Entsendung ins Ausland siehe § 2 Abs. 3 AVRAG. |
**) | Bis gilt § 77 GewO 1859 (siehe 41.1.5). |
***) | Da kein KV anzuwenden ist, ist der Monatslohn zwölfmal jährlich zu bezahlen, es ist (mangels gegenteiliger Vereinbarung) kein Anspruch auf Sonderzahlungen (13. und 14. Lohn) oder Zulagen (ausgenommen 50 % Überstundenzuschlag) gegeben. Sollen Sonderzahlungen vereinbart werden, empfehlen wir Ihnen unser diesbezügliches Muster (siehe 9.1) zu verwenden. |
****) | Mehrstunden sind nur bei Teilzeitkräften relevant. Bei Vollzeitkräften bitte streichen. |
S. 899Muster 4
Hier können die Muster 1 bis 3 verwendet werden (zum Arbeiter- oder Angestelltenstatus – siehe 10.), wobei für den gewerberechtlichen Geschäftsführer folgende Zusatzpunkte aufzunehmen sind:
Der AN besitzt den nach der GewO für einen gewerberechtlichen Geschäftsführer erforderlichen Befähigungsnachweis für die Ausübung des folgenden Gewerbes: __________
Der AN nimmt hiermit für die Dauer dieses Arbeitsverhältnisses die Bestellung zum gewerberechtlichen Geschäftsführer nach § 9 GewO der Firma __________ an.
Der gewerberechtliche Geschäftsführer ist verpflichtet, die Einhaltung der gewerberechtlichen und preisrechtlichen Vorschriften sowie der fachlich ein wandfreien Ausübung des Gewerbes zu überwachen. Im Falle einer Übertretung dieser Vorschriften ist er verpflichtet, den handelsrechtlichen Geschäftsführer schriftlich zu verständigen und zur Veranlassung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aufzufordern. Soweit das persönliche Einschreiten des gewerberechtlichen Geschäftsführers erforderlich ist, ist er verpflichtet, die notwendigen Tätigkeiten unverzüglich durchzuführen bzw. deren Durchführung zu veranlassen. Er ist weiters verpflichtet, behördliche Mitteilungen möglichst rasch an den handelsrechtlichen Geschäftsführer weiterzuleiten.
Der AN kann jederzeit vom AG ohne Angabe von Gründen als gewerberechtlicher Geschäftsführer abberufen werden.
Der AN ist berechtigt, die Funktion als gewerberechtlicher Geschäftsführer zurückzulegen, wenn über das Vermögen des AG das Konkursverfahren eröffnet wird oder trotz entsprechender Hinweise gewerberechtliche oder preisrechtliche Vorschriften beharrlich verletzt werden. Trotz Zurücklegung der Funktion als gewerberechtlicher Geschäftsführer bleibt das Arbeitsverhältnis in seinem Bestand unberührt. Die Zurücklegung der Funktion als gewerberechtlicher Geschäftsführer entgegen diesen vertraglichen Regelungen ist als Entlassungsgrund anzusehen.*)
Der AG verpflichtet sich, die Beendigung der Funktion des AN als gewerberechtlicher Geschäftsführer unverzüglich der zuständigen Gewerbebehörde anzuzeigen.
Anmerkung
An die Stelle des Begriffes „handelsrechtlicher Geschäftsführer“ tritt bei einer Einzelfirma der Begriff „AG“ oder „Gewerbeinhaber“.
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*) | Dieser Satz ist zu streichen, falls der gewerberechtliche Geschäftsführer Arbeiterstatus hat. |
S. 900Muster 5
Dieser Vertrag wird abgeschlossen zwischen der __________ GmbH _______________ (Gesellschaft) und Frau/Herrn _______________ (Geschäftsführer) __________ Telefon: __________ Staatsbürgerschaft: __________
Frau/Herr wird zum unternehmensrechtlichen Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt.
Der Geschäftsführer hat die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages sowie der gesetzlichen Regelungen des Gesellschaftsrechts und der Beschlüsse der Gesellschafter zu führen. Der Geschäftsführer hat die Gesellschaft nach außen zu vertreten.
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers unterliegt den Beschränkungen des Gesellschaftsrechts und des Gesellschaftsvertrages. Weiters ist vom Geschäftsführer bei folgenden wichtigen Geschäften und Vertretungshandlungen die Zustimmung der Gesellschafter einzuholen:
________________________________________
________________________________________
________________________________________
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem AngG. Verwiesen wird insbesondere auf § 7 AngG (Konkurrenzverbot). Der Geschäftsführer hat die Stellung eines leitenden Angestellten. Er unterliegt daher insbesondere nicht dem AZG und ist kein AN im Sinne des ArbVG. Weiters kommt auf das Arbeitsverhältnis der KV für Angestellte __________ zur Anwendung/kein KV zur Anwendung.*)
Dieser liegt im __________ zur Einsicht auf.
Der Geschäftsführer hat eine wöchentliche Arbeitszeit von __________ Stunden und verpflichtet sich, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Überstunden zu leisten.
Der erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt als Probemonat. Es kann daher das Arbeitsverhältnis in der Zeit von __________ bis __________ von jeder der vertragschließenden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, gilt es auf unbestimmte/bestimmte**) Zeit bis ______ fortgesetzt.
Das hiermit befristete Arbeitsverhältnis kann nach Punkt 9. vorzeitig gekündigt werden.
Einstufung:
Im Sinne der Bestimmungen des KV für Angestellte __________
wird der Geschäftsführer in die Verwendungsgruppe __________ eingestuft. Der Geschäftsführer hat bisher __________ dieser VerwendungsS. 901gruppe entsprechende Vordienstjahre aufzuweisen. Der Geschäftsführer erklärt ausdrücklich, dass er im Hinblick auf die von ihm vorgelegten Dienstzeugnisse und sonstigen Belege über Vordienstzeiten richtig eingestuft wurde und die Verwendungsgruppenjahre zutreffend berechnet wurden.
Folgende Zeugnisse und sonstige Belege wurden für die Einstufung und die Berechnung der Verwendungsgruppenjahre vorgelegt:
________________________________________
________________________________________
Die Vordienstzeiten sind ausschließlich für die Einstufung relevant. Für sonstige Ansprüche (etwa die Abfertigung) wird keine Vordienstzeitenanrechnung vereinbart.
Zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft wird ein monatliches Bruttogehalt in der Höhe von € __________ vereinbart. Der Geschäftsführer erhält weiters einen Pauschalbetrag von € __________ Sein monatliches Gesamtentgelt beträgt somit __________ Dieses Entgelt ist jeweils im Nachhinein am Monatsende zu bezahlen. Der Geschäftsführer erklärt sich damit einverstanden, dass das gesamte Entgelt auf ein von ihm bezeichnetes Konto überwiesen wird.
Hinsichtlich der Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) wird auf den anzuwendenden KV verwiesen.
Mit diesem vereinbarten Entgelt sind alle Überstunden als abgegolten zu betrachten.
Das Arbeitsverhältnis kann von der Gesellschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jeweils mit Wirkung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 20 Abs. 3 AngG). Vom Geschäftsführer kann das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum Letzten eines Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gelöst werden.
Das Urlaubsausmaß beträgt pro Arbeitsjahr _____________ Werktage/Arbeitstage.
Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des 3. Monats, von der Fälligkeit dieser Ansprüche an gerechnet, beim AG schriftlich geltend gemacht werden müssen (falls nicht der anzuwendende KV eine gegenteilige Regelung vorsieht).
Für Reiseaufwandsentschädigungen gelten jedoch die Verfallsbestimmungen des anzuwendenden KV.***)
Nach § 36 AngG wird eine Konkurrenzklausel vereinbart, wonach innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Geschäftsführer keine wie immer geartete Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen der Gesellschaft ausüben oder sich an einem solchen Unternehmen direkt oder indirekt beteiligen oder ein eigenes Unternehmen im Geschäftszweig der Gesellschaft gründen darf.
S. 902Im Fall des Zuwiderhandelns verpflichtet sich der Geschäftsführer nach Maßgabe des § 37 AngG eine Konventionalstrafe in Höhe von € _______ (z.B. eines Jahresbruttoentgeltes) an die Gesellschaft zu bezahlen.
Der Geschäftsführer ist zu strenger Dienstverschwiegenheit verpflichtet. Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen an Außenstehende, insbesondere der Verrat von Bezugsquellen, Preisen, Kundennamen etc. berechtigt die Gesellschaft zur Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit (§ 27 Z 1 AngG).
Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt unabhängig davon auch nach der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Verschwiegenheitspflicht berechtigt die Gesellschaft zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.
Betriebliche Vorsorgekasse
Die Abfertigungsbeiträge nach § 6 Abs. 1 BMSVG für den AN werden an die __________-Kasse, __________ (Adresse) weitergeleitet. Der AN erklärt sich mit der Abfuhr der Abfertigungsbeiträge an die __________-Kasse ausdrücklich einverstanden.
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*) | Falls kein KV anzuwenden ist, entfallen der Punkt 6. sowie die Hinweise auf den KV in den Punkten 7. und 10. |
**) | Nichtzutreffendes streichen. |
***) | Siehe 14.7 und Anmerkungen zum Verfall bei Muster 2. |
Allgemeine Anmerkungen zum Arbeitsvertrag des unternehmensrechtlichen Geschäftsführers
Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft oder eines Vereins sind freie AN (siehe 17.; einschlägige Judikatur).
Gesellschafter/Geschäftsführer einer GmbH sind AN, die den arbeitsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere dem AngG) unterliegen, falls ihnen auf Grund des Umfanges der Beteiligung und der vertraglich eingeräumten Rechte kein beherrschender Einfluss auf die Gesellschaft zukommt. Oftmals ist auch auf Geschäftsführer ohne beherrschenden Einfluss der entsprechende Angestellten-KV nicht anzuwenden. Dem meistens im § 1 des jeweiligen Angestellten-KV geregelten persönlichen Geltungsbereich kann entnommen werden, für welche Angestellten der jeweilige KV anzuwenden ist. Geschäftsführer werden in etlichen KV generell ausgenommen.
Das hier ausgeführte Muster bezieht sich auf einen unternehmensrechtlichen Geschäftsführer, der dem Arbeitsrecht unterliegt. Falls ein unternehmensrechtlicher Geschäftsführer nicht dem Arbeitsrecht unterliegt, müsste im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers (soweit von den Vertragsparteien gewünscht) die Anwendbarkeit bestimmter arbeitsrechtlicher Vorschriften (etwa S. 903des AngG) gesondert vereinbart werden. In der Praxis werden in diesen Fällen meistens Begünstigungen gegenüber dem allgemeinen Arbeitsrecht vorgesehen (etwa erhöhte Abfertigung, zusätzlicher Urlaubsanspruch, Tantiemenregelungen, zusätzliche Versicherungen etc.).
Muster 6
(siehe Kapitel 14.8.2.3)
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1. | AG: | |
2. | AN: | Staatsbürgerschaft: __________****) |
3. | KV: | Einstufung |
4. | Arbeitsverhältnis | Datum: Stunden(Anzahl): Beginn: Befristung bis __________***) Probezeit von __________ bis __________***) |
Vorgesehene Verwendung und Einsatzgebiet:
Pauschalentgelt:
Mit diesem Pauschalentgelt sind sämtliche Ansprüche auf aliquote Sonderzahlungen abgegolten.*) Die Bezüge werden auf ein vom AN dem AG bekannt zu gebendes Konto überwiesen.
Verfall:**)
Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Arbeitsverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des dritten Monats, von der Fälligkeit dieser Ansprüche an gerechnet, beim AG schriftlich geltend gemacht werden müssen. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist gewahrt.
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Wien, am __________ | Gelesen, verstanden und ausdrücklich mit allen Punkten einverstanden. |
_________________ Unterschrift des AG | _________________________ Unterschrift des AN |
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*) | Siehe 31.10. |
**) | Siehe Anmerkungen bei Muster 3 – für Veranstaltungsdienste, die dem KV für Arbeiter im Bewachungsgewerbe unterliegen, ist diese Vereinbarung nicht erforderlich (und nicht zulässig), da der KV eine Verfallsklausel regelt. |
***) | Nichtzutreffendes streichen. |
****) | Auch fallweise Beschäftigte unterliegen dem AuslBG. Die Staatsbürgerschaft ist daher zu beachten (siehe 18.). |
S. 904Muster 7
abgeschlossen zwischen Frau/Herrn (AN) ____________________und Firma __________ (AG)
Der AN übernimmt am __________ das im Eigentum des AG befindliche Kfz mit dem polizeilichen Kennzeichen __________ und einem Kilometerstand von __________ Das Kfz wurde in unbeschädigtem Zustand (beschädigtem Zustand laut beiliegender Liste) an den AN übergeben. Mit Unterfertigung dieses Vertrages bestätigt der AN ausdrücklich, dass ihm das Kfz in unbeschädigtem und voll funktionsfähigem Zustand (beschädigtem Zustand laut beiliegender Liste) übergeben wurde.
Erhält der AN vom AG ein anderes Kfz zugeteilt, so gilt diese Vereinbarung entsprechend.
Der AN ist im Besitz des Führerscheines der Klasse _______________, ausgestellt am __________ in __________ von __________ mit der Führerscheinnummer __________ und unbefristeter Gültigkeit.
Der AN ist verpflichtet, dem AG bei Aufforderung den Führerschein vorzulegen und der AG hat das Recht, den Führerschein zu kopieren.
Dem AN wird der guten Ordnung halber mitgeteilt, dass der AG besonderen Wert auf die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen legt. Allfällige Verwaltungsstrafen, die durch das Verhalten des AN im Straßenverkehr verhängt werden, sind ausschließlich vom AN zu bezahlen. Der AN erklärt sich mit dem Abzug von Geldstrafen vom nächsten fälligen Gehalt ausdrücklich einverstanden.
Überdies ist bei der Verwendung des Kfz ein gänzliches Alkohol- und Suchtmittelverbot einzuhalten. Der AN verpflichtet sich, bei ärztlich angeordneter Einnahme von Medikamenten, die die Reaktionsgeschwindigkeit herabsetzen, einen Vorgesetzten über seine Fahruntauglichkeit zu informieren. Abgesehen davon ist der Vorgesetzte von jeder Fahrbeeinträchtigung zu verständigen. Der AN verpflichtet sich weiters, bei einer solchen Fahrbeeinträchtigung jede Benutzung des Kfz zu unterlassen.
Im Fall des Entzugs der Fahrerlaubnis hat der AN jede weitere Verwendung des Kfz zu unterlassen und den Vorgesetzten sobald wie möglich zu verständigen sowie die Rückgabe des Kfz zu veranlassen.
Die Benutzung des Kfz für Reisen in das Ausland bzw. für private Zwecke ist ohne Genehmigung des AG unzulässig. Ebenso ist die Überlassung des Kfz an betriebsfremde Personen untersagt. Die Überlassung des Kfz an andere AN des AG bedarf der Bewilligung des Vorgesetzten.
Der AN verpflichtet sich, für die ordnungsgemäße Pflege, Wartung und Reinigung des Fahrzeuges zu sorgen. Dies umfasst insbesondere auch die Einhaltung der Serviceintervalle und die Einholung der Begutachtungsplakette nach § 57a StVO etc.
Der AN verpflichtet sich ausdrücklich zu einem vorsichtigen und schonenden Umgang mit dem Kfz.
S. 905Der AN verpflichtet sich weiters, vor der Rückgabe des Kfz ein allenfalls ausständiges Service und sämtliche erforderlichen Reinigungs-, Reparatur- und Wartungsarbeiten durchführen zu lassen. Die Rückgabe hat weiters in betanktem Zustand zu erfolgen.
Jegliche Veränderung des Erscheinungsbildes des Kfz (Anbringen von Aufklebern, Aufschriften, Lackierungen etc.) ist verboten.
Im abgestellten Kfz dürfen keinerlei Gegenstände wie etwa Handys, Aktentaschen, Wertgegenstände etc. aufbewahrt werden.
Der AN hat das ihm ausgehändigte Fahrtenbuch täglich vollständig und leserlich zu führen. Das Fahrtenbuch ist jeweils am Monatsende bei Frau/Herrn __________ abzugeben.
Funktionsmängel und Schäden am Fahrzeug sind im Fahrtenbuch einzutragen und unverzüglich bei Frau/Herrn __________ zu melden.
Die Vornahme von Reinigungs- und Servicemaßnahmen ist ebenfalls im Fahrtenbuch zu vermerken.
Die für die Durchführung dieser Arbeiten sowie das Tanken ausgestellten Rechnungen sind im Original so rasch wie möglich bei Frau/Herrn __________ abzugeben.
Private Fahrten sind nur bei gesonderter Erlaubnis des AG zulässig. Falls die se Erlaubnis erteilt wird, sind Privatfahrten im Fahrtenbuch als solche geson dert auszuweisen. Die Kosten des Treibstoffes für Privatfahrten sind vom AN zu tragen. Die Bewilligung für private Fahrten kann jederzeit vom AG widerrufen werden ohne dass dem AN ein Geldersatz zu gewähren ist. Der AN nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Lohnverrechnung ein Sachbezug für die private Nutzung des PKW zu berücksichtigen ist (Versteuerung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung des Kfz). Die Privatnutzung ist nur bis zu einer maximalen Kilometeranzahl von __________ pro Monat zulässig.
Der AN haftet für Schäden, die er schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) an dem Kfz verursacht.
Bei jedem Unfall (auch dann, wenn nur geringfügige Schäden verursacht wurden) muss mit dem anderen Lenker eine Schadensmeldung ausgefüllt werden.
Falls Schäden etwa an parkenden Fahrzeugen, Verkehrszeichen, Zäunen, Häusern etc. verursacht werden, muss unverzüglich eine Anzeige beim nächsten Polizeiposten eingereicht werden.
Die Fortsetzung der Fahrt ohne Ausfüllen einer Schadensmeldung bzw. ohne Erstattung einer Anzeige ist als Fahrerflucht anzusehen. Fahrerflucht ist strafbar und kann eine Entlassung nach sich ziehen.
Jeder Unfall bzw. jeder Schadenseintritt ist dem Vorgesetzten sobald wie möglich zu melden. Dem Vorgesetzten ist dabei eine Durchschrift der Schadensmeldung bzw. der Anzeige zu überreichen bzw. zu übermitteln.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der AN verpflichtet, dem AG das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben. Das Fahrzeug ist auch dann dem AG zu übergeben, wenn ein allenfalls eingeräumtes Privatnutzungsrecht im aufrechten Arbeitsverhältnis widerrufen wird (siehe 8.) oder erS. 906lischt. Das Recht auf private Nutzung erlischt jedenfalls bei Beginn einer Dienstfreistellung des AN sowie bei Beginn entgeltfreier Zeiten (z.B. Karenz nach MSchG oder VKG, lange Krankenstände, unbezahlter Urlaub, Bildungsfreistellung etc.). Die Übergabe des Fahrzeugs hat rechtzeitig vor dem Erlöschen des privaten Nutzungsrechts zu erfolgen.
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__________, am __________ | |
_________________________ Unterschrift des AN | _________________________ Unterschrift des AG |
Falls dem AN die Privatnutzung eingeräumt werden soll, sind die Punkte 4. und 8. entsprechend zu adaptieren.
Detailinformationen zum Dienst-Pkw: Rauch, Der Dienst-Pkw, ASoK 3/06, 93 ff.; Rauch, Private Nutzung firmeneigener Mobiltelefone und PKW, ASoK 2011, 175 ff.
Mit der vereinbarungsgemäßen Rückstellung des PKW mit Privatnutzung (etwa bei Dienstfreistellung) ist kein Kostenersatz für ein privates Ersatzfahrzeug zu leisten (auch wenn dies nicht gesondert vereinbart wurde – OLG Linz , 12 Ra 1/12 x; 8 Ob A 259/95).
Muster 7a
Der AG (Firma __________) und der AN (Frau/Herr __________) schließen folgende Vereinbarung ab:
Dem AN wird vom AG ein Handy mit der Ruf-Nr.: __________ zur Verfügung gestellt. Das firmeneigene Handy ist ausschließlich für dienstliche Zwecke zu benützen. Die Kosten allfälliger Privattelefonate sind vom AN zu übernehmen. Der AG ist berechtigt, jederzeit einen Rufdatenauszug des Handy-Betreibers zur Überprüfung der dienstlichen Verwendung einzuholen.
Falls aus den Rufdatenauszügen Privattelefonate bzw. private Verwendungen des Handys erkennbar sind, so erklärt sich der AN ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kosten der privaten Telefonate bzw. sonstiger privater Verwendungen vom Entgelt des Folgemonats abgezogen werden.
Der AN ist nicht berechtigt, das Handy anderen Personen zur Verfügung zu stellen.
Für einen allfälligen Verlust bzw. eine Beschädigung haftet der AN nach den schadenersatzrechtlichen Bestimmungen.
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__________, am __________ | |
_________________________ Unterschrift des AN | _________________________ Unterschrift des AG |
Muster für eine Vereinbarung zum Internet-Zugang des AN – siehe 14.16.
Anmerkung
Eine pauschale Vergütung der Telefonkosten durch den AG unterliegt stets der Beitrags- und Lohnsteuerpflicht. Lassen sich die dienstlichen Gespräche „herausrechnen“, so ist für den Ersatz dieser Kosten durch den AG Steuer- und Beitragsfreiheit gegeben (DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 3/2008 = ARD 5855/7/2008).
S. 907Muster 8
(siehe Kapitel 14.8.2.4)
mit einem echten Ferialpraktikanten (Volontär), der nicht als AN im Betrieb beschäftigt wird.
Die Firma __________ stimmt zu, dass Frau/Herr __________, wohnhaft in __________, geb. am __________, Staatsbürgerschaft __________*) derzeit Schüler/Student der __________ (Schultypus) in __________ Fachrichtung __________ gesetzlicher Vertreter**) __________ das gemäß den Ausbildungsvorschriften vorgeschriebene Praktikum in unserem Betrieb zur Vertiefung bzw. Anwendung der theoretischen Kenntnisse, also ausschließlich zu Lernzwecken, absolviert.
Das Praktikum dauert von __________ bis __________ und kann jederzeit von jedem der beiden Teile ohne Angabe von Gründen aufgelöst bzw. beendet werden.
Frau/Herr __________ ist nicht in den Betrieb eingegliedert und an keine Arbeitszeiten oder Weisungen gebunden.
ENTSCHÄDIGUNG***)
Da kein Arbeitsverhältnis als Angestellter, Arbeiter oder Lehrling vorliegt, besteht auch kein Anspruch auf Gehalt, Lohn oder Lehrlingsentschädigung oder sonstiges kollektivvertragliches Entgelt.
Sonstige Vereinbarungen:
Z.B.: Die Firma zahlt nach Beendigung des Praktikums eine freiwillige Entschädigung von € __________ brutto.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Firma Unterschrift: _________________ | Praktikant(in) Unterschrift: _______________ |
__________, am __________ | |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Falls der Praktikant dem AuslBG unterliegt, müsste spätestens 14 Tage vor Beginn der Tätigkeit eine Anzeige an das zuständige AMS gerichtet werden (§ 3 Abs. 5 AuslBG). Die Tätigkeit des ausländischen Praktikanten muss im Rahmen eines gesetzlichen Lehr- oder Studienganges an einer inländischen Bildungseinrichtung mit Öffentlichkeitsrecht vorgeschrieben sein. |
**) | Falls der Praktikant nicht volljährig ist (seit wird man mit dem vollendeten 18. Lebensjahr volljährig). |
***) | Zur Deckung des Aufwandes kann eine Entschädigung gewährt werden (sonstige Vereinbarung). Etwaige kollektivvertragliche Bestimmungen sind jedoch zu beachten. Zur Befreiung von der SV-Pflicht siehe 14.8.2.4. |
S. 908Muster 9
Zwischen Frau/Herrn __________ (freier AN) und der Firma __________ (freier AG) wird nachstehender
FREIER DIENSTVERTRAG
abgeschlossen:
Der freie AN verpflichtet sich, für den freien AG ab __________ nachfolgende Arbeitsleistungen im Ausmaß von __________ durchschnittlich __________ Stunden im Monat zu erbringen:
__________
__________
Der freie AN ist bei Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung weder an Weisungen noch an eine Arbeitszeit gebunden.*)
Der freie AN erbringt die vereinbarte Leistung unter Verwendung eigener Betriebsmittel (PKW, Telefon, EDV etc.). Die Kosten dieser Betriebsmittel hat er selbst zu tragen.**)
Der freie AN kann sich bei Erbringung der vereinbarten Arbeitsleistung jederzeit durch qualifizierte dritte Personen vertreten lassen. Im Vertretungsfalle hat er die Entlohnung dieser qualifizierten dritten Personen zu übernehmen.**)
Für die Erbringung der vereinbarten Leistung erhält der freie AN € __________ brutto (pro Monat).
Die Abrechnung erfolgt jeweils am __________
Beide Vertragspartner können diesen freien Dienstvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfristen nach § 1159 Abs. 2 ABGB auflösen. Es wird vereinbart, dass der AG den freien Dienstvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jeweils mit Wirkung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats aufkündigen kann (§ 1159 Abs. 3 ABGB).***)
Der freie AN nimmt zur Kenntnis, dass dieses Vertragsverhältnis dem Arbeitsrecht nicht unterliegt und daher kein Anspruch auf Urlaub, Krankenentgelt, Sonderzahlungen etc. entsteht. Es kommt kein KV zur Anwendung.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 43 Abs. 2 und 58 Abs. 3 ASVG) betreffend die Auskunftspflicht freier AN gegenüber dem AG erklärt der freie AN, dass er
auf Grund ein und derselben Tätigkeit einer anderen Pflichtversicherung (insbesondere nach dem GSVG oder FSVG) unterliegt
auf Grund ein und derselben Tätigkeit keiner anderen Pflichtversicherung unterliegt.
Falls bei Aufnahme der Tätigkeit als freier AN eine anderweitige Pflichtversicherung bestanden hat, so verpflichtet sich der freie AN, Umstände, die S. 909zum Wegfall dieser anderweitigen Pflichtversicherung führen (z.B. Zurücklegung, Ruhendmeldung der Gewerbeberechtigung) dem AG unverzüglich zu melden.
Der freie AN wird ausdrücklich auf die Auskunftsverpflichtung gegenüber dem AG hingewiesen.
Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen freien Dienstverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des dritten Monats, von der Fälligkeit dieser Ansprüche an gerechnet, bei der Firma schriftlich geltend gemacht werden müssen.****)
Änderungen dieses freien Dienstvertrages bedürfen der Schriftform.*****)
Die Abfertigungsbeiträge nach § 6 Abs. 1 BMSVG werden an die __________-Kasse, __________ (Adresse) bezahlt. Der AN erklärt sich mit der Abfuhr der Abfertigungsbeiträge an die __________-Kasse ausdrücklich einverstanden.******)
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__________, am __________ | |
_________________________ Unterschrift freier AN | ____________________ Unterschrift AG |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Falls die Arbeitsleistungen an einem frei gewählten Ort erbracht werden können, sollte ein diesbezüglicher Hinweis im Punkt 2. erfolgen („__________ weder an Weisungen noch an eine Arbeitszeit oder einen vom freien AG vorgesehenen Arbeitsort gebunden“). |
**) | Die Punkte 3. und 4. könnten allenfalls gestrichen werden. Im Zweifelsfall sollte jedoch eine arbeitsrechtliche Auskunft eingeholt werden, ob das Vertragsverhältnis trotz Streichung von einzelnen Punkten oder Aufnahme zusätzlicher Punkte noch als freier Dienstvertrag angesehen werden kann. |
***) | |
****) | Zulässig nach OGH 9 Ob A 130/06 t, 8 Ob A 86/11 x. |
*****) | Anmerkung: Nach § 1164a ABGB besteht bei freien Arbeitsverhältnissen die Pflicht zur Ausstellung eines Dienstzettels oder zum Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages (siehe 13.1). |
******) | Anmerkung: Diese Bestimmung ist bei den vom BMSVG erfassten freien AN (siehe 45.6.1) ratsam. |
S. 910Muster 10
Zwischen Frau/Herrn __________ (Auftragnehmer) und der Firma (Auftraggeber) __________ wird nachstehender
WERKVERTRAG
abgeschlossen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nachstehendes Werk herzustellen:
__________
__________
__________
Der Auftragnehmer ist bei Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, zeitlich ungebunden und an keinen bestimmten Arbeitsort gebunden.*)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Herstellung des vereinbarten Werkes eigene Betriebsmittel (PKW, Telefon, EDV etc.) zu verwenden. Die Kosten dieser Betriebsmittel hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.
Der Auftragnehmer kann sich bei Herstellung des vereinbarten Werkes jederzeit durch qualifizierte dritte Personen vertreten lassen. Im Vertretungsfalle hat der Auftragnehmer die Entlohnung dieser qualifizierten dritten Personen zu übernehmen.
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar von € __________.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor der Auszahlung des vereinbarten Honorars eine Honorarnote beim Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er selbst für die Abfuhr allfälliger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist. Der Auftraggeber unterliegt keiner Meldepflicht.
Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Werkvertragsverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des dritten Monats, von der Fälligkeit dieser Ansprüche an gerechnet, beim Auftraggeber schriftlich geltend gemacht werden müssen.
Änderungen dieses Werkvertrages bedürfen der Schriftform.
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__________, am __________ | |
_________________________ Unterschrift Auftragnehmer | _________________________ Unterschrift Auftraggeber |
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*) | Anmerkung: Falls Vorträge oder andere zwangsläufig zeitlich oder örtlich gebundene Leistungen zu erbringen sind, sollte Punkt 2. wie folgt lauten: „Der Auftragnehmer ist bei Herstellung des Werkes weisungsfrei.“ Werden solche Leistungen wiederholt, insbesondere regelmäßig erbracht, so wäre zu prüfen, ob nicht ein freier Arbeitsvertrag oder allenfalls ein Arbeitsvertrag vorliegt. Falls weitere Streichungen oder Ergänzungen erforderlich sein sollten, empfehle ich eine arbeitsrechtliche Prüfung durchzuführen, ob das Vertragsverhältnis noch als Werkvertrag angesehen werden kann (siehe 16. und 17.). Zur überzogenen restriktiven Judikatur zu den Lehrenden siehe die Einschlägige Judikatur zu 17.3. |
S. 911Muster 11
Zwischen Herrn/Frau __________ (Auftragnehmer) und der Firma (Auftraggeber) __________ wird nachstehender
WERKVERTRAG
abgeschlossen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nachstehendes Werk herzustellen:
__________
__________
__________
Der Auftragnehmer ist bei Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, zeitlich ungebunden und an keinen bestimmten Arbeitsort gebunden.*)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Herstellung des vereinbarten Werkes eigene Betriebsmittel (PKW, Telefon, EDV etc.) zu verwenden. Die Kosten dieser Betriebsmittel hat der Auftragnehmer selbst zu tragen.
Der Auftragnehmer kann sich bei Herstellung des vereinbarten Werkes jederzeit durch qualifizierte dritte Personen vertreten lassen. Im Vertretungsfalle hat der Auftragnehmer die Entlohnung dieser qualifizierten dritten Personen zu übernehmen.
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar von € __________ . Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor der Auszahlung des vereinbarten Honorars eine Honorarnote beim Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er als neuer Selbständiger selbst für die Abfuhr allfälliger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zuständig ist. Er verpflichtet sich, binnen eines Monats bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft seine Anmeldung vorzunehmen und diese Anmeldung dem Auftraggeber vorzulegen. Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer, vierteljährlich die Beitragsvorschreibungen der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zur Einsicht vorzulegen. Der Auftraggeber unterliegt keiner Meldepflicht.
Es wird vereinbart, dass sämtliche Ansprüche aus dem gegenständlichen Werkvertragsverhältnis bei sonstigem Verfall spätestens am Ende des dritten Monats, von der Fälligkeit dieser Ansprüche an gerechnet, beim Auftraggeber schriftlich geltend gemacht werden müssen. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist gewahrt.
Änderungen dieses Werkvertrages bedürfen der Schriftform.
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__________ am __________ | |
_________________________ Unterschrift Auftragnehmer | _________________________ Unterschrift Auftraggeber |
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*) | Anmerkung: Falls zeitlich oder örtlich gebundene Leistungen zu erbringen sind, sollte Punkt 2. wie folgt lauten: „Der Auftragnehmer ist bei Herstellung des Werkes weisungsfrei.“ Werden solche Leistungen wiederholt, insbesondere regelmäßig erbracht, so wäre zu prüfen, ob nicht ein freier Dienstvertrag oder allenfalls ein Arbeitsvertrag vorliegt. Falls weitere Streichungen oder Ergänzungen erforderlich sein sollten, empfehle ich, eine arbeitsrechtliche Prüfung vorzunehmen, ob das Vertragsverhältnis noch als Werkvertrag angesehen werden kann. |
S. 912S. 913Muster 12
(siehe Kapitel 41.6)
Vereinbarung
abgeschlossen zwischen
AG __________
AN (Name, Adresse) __________
Zusicherung der Wiedereinstellung:
Das Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich mit __________ aufgelöst.*)
(Das Arbeitsverhältnis wurde seitens des AG per __________ (letzter Arbeitstag) gekündigt.)*)
Dem AN wird die Wiedereinstellung bis längstens __________ zugesagt, wobei für das neue Dienstverhältnis die bisherigen Bedingungen gelten.
Aussetzung der Fälligkeit der Abfertigung:
Der anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses entstandene Anspruch*) hinsichtlich der Abfertigung (Abfertigung alt), wird vom AN nicht fällig gestellt.
Zusammenrechnung von Vordienstzeiten:**)
Vordienstzeiten beim selben AG, die vor der Auflösung des Arbeitsverhältnisses liegen, werden für alle Ansprüche, die von der ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängen (Abfertigung, Entgeltfortzahlung und Urlaubsausmaß), zusammengerechnet.
Die Zeiten der Unterbrechung selbst werden bei Berechnung der Ansprüche, die sich nach der ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses richten (Abfertigung, Sonderzahlungen, Urlaub, Krankengeldzuschuss) nicht als Dienstzeiten gerechnet.
Auszahlung beendigungsabhängiger Ansprüche (zur Abfertigung siehe 2.):
Die Sonderzahlungen werden anteilig abgerechnet, der offene Urlaub von __________ Arbeitstagen (Werktagen)*) wird zur Gänze vergütet.
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__________, am __________ | |
_________________________ (Unterschrift des AG) Gelesen, verstanden und einverstanden: _________________________ (Unterschrift des AN) | |
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*) | Nichtzutreffendes streichen. |
**) | Eine derartige Regelung kann, aber muss nicht in die Aussetzungsvereinbarung aufgenommen werden. In typischen Saisonbranchen gibt es meistens kollektivvertragliche Zusammenrechnungsregeln, die zunächst gelesen werden sollten. |
S. 914Muster 13
(siehe Kapitel 14.6)
Zwischen der Firma __________ und Frau/Herrn __________ (AN) wird folgende Vereinbarung getroffen:
Die Firma ermöglicht es dem AN __________, seine Ausbildung zu erweitern/sich einer Spezialausbildung als __________ zu unterziehen/an einem __________-Kurs teilzunehmen.
Der AN anerkennt ausdrücklich, dass diese Ausbildung einen auch außerhalb des Arbeitsverhältnisses wirtschaftlich verwertbaren Vorteil begründet.
Die Firma übernimmt die notwendigen Kosten der Ausbildung und der AN erhält während der Dauer seiner Ausbildung das laufende Gehalt weiter bezahlt.
Die Summe dieser beiden Positionen beträgt insgesamt € __________.
Der AN verpflichtet sich, seine Arbeitskraft und die zusätzlich erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten nach Beendigung der Ausbildung dem Betrieb auf die Dauer von mindestens 4 Jahren (Bindungsdauer) zur Verfügung zu stellen, wobei entgeltlose Zeiten wie Präsenzdienst, Karenzurlaub nach MSchG oder VKG etc. nicht auf diese Dauer angerechnet werden.*)
Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis in einer anderen Form als durch Auflösung während der Probezeit, unbegründete Entlassung, begründeten vorzeitigen Austritt, unverschuldete Entlassung, Kündigung durch den AG, es sei denn, der AN hat durch schuldhaftes Verhalten dazu begründeten Anlass gegeben (§ 2d Abs. 4 AVRAG), aufgelöst wird (wie z.B. Kündigung durch den AN oder unbegründeter vorzeitiger Austritt), verpflichtet sich der AN (falls das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der zuvor angeführten Bindungsdauer endet), die von der Firma getragenen gesamten Aufwendungen samt Lohn und Lohnnebenkosten für die Dauer der Ausbildung in Höhe von insgesamt € __________ dieser zurückzuzahlen.
Die Aliquotierung des Rückzahlungsbetrages ist wie folgt vorzunehmen:
Für jeden im aufrechten Arbeitsverhältnis nach der Beendigung der Ausbildung zurückgelegten vollen Monat tritt eine Reduktion um 1/48 bei einer Bindungsdauer von vier Jahren (= 48 Monate) ein. Endet das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Bindungsdauer, so bestehen keinerlei Rückzahlungsansprüche des AG.
Der AN verpflichtet sich zum Ersatz allfälliger Kosten (z.B. Stornierungskosten) in voller Höhe, die dem AG dadurch entstehen, dass der AN die vorgesehene Ausbildung aus eigenem Verschulden nicht besucht.
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__________, am __________ | |
_________________________ (Unterschrift des AG) | _________________________ (Unterschrift des AN) |
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*) | Die Nichtanrechnung entgeltfreier Zeiten ist gut argumentierbar, aber durch Judikatur noch nicht abgesichert. |
S. 915Muster 14
(siehe Kapitel 14.8.2.2)
Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vom __________
Zweck dieser Zusatzvereinbarung ist es, die Arbeitszeit von Frau/Herrn __________ (AN) einvernehmlich zu kürzen, wobei weiterhin die vollen Sozialversicherungsbeiträge sowie __________ % des bisherigen Gehaltes bezahlt werden und der AG eine entsprechende Förderung nach § 27 Abs. 4 AlVG erhält. Die Vereinbarung erfolgt nach den Vorgaben des § 27 AlVG.
Der oben bezeichnete Arbeitsvertrag wird wie folgt geändert:
Die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich, dass ab __________ die wöchentliche Arbeitszeit (statt bisher __________ Stunden) __________ Stunden beträgt. Der AN erhält ab __________ ein Gehalt von € __________ brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlungen gemäß § __________ des __________-KV. Der AG entrichtet weiterhin jene Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der Beitragsgrundlage vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit.
Die Altersteilzeitvereinbarung wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass keine bescheidmäßige Ablehnung des Antrages auf Altersteilzeitgeld seitens des AMS erfolgt. Eine bescheidmäßige Einstellung des Altersteilzeitgeldes durch das AMS führt zum Wegfall des Lohnausgleiches. In diesen Fällen verliert die gegenständliche Vereinbarung mit Ablehnung/Einstellung ihre Gültigkeit und werden Gespräche über eine Neuregelung geführt.
Falls das Arbeitsverhältnis während der Laufzeit dieser Vereinbarung beendet wird und nach den § 23 und 23a AngG ein Abfertigungsanspruch besteht, so ist die Abfertigung auf der Grundlage der Arbeitszeit vor der Herabsetzung der Normalarbeitszeit (die durch diese Vereinbarung erfolgt ist), zu berechnen.
Im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem gänzlichen Konsum des Guthabens an Normalarbeitszeit durch Zeitausgleich ist bei Anwendbarkeit des § 19e Abs. 2 AZG der Lohnausgleich nicht in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zuschlags von 50 % einzubeziehen.
Das Entgelt für ein allfälliges Zeitminus (Fehlstunden) darf vom AG mit den Ansprüchen des AN aufgerechnet werden.
Diese Vereinbarung ist auf __________ Jahre*) befristet, sofern nicht zuvor Z 2 (über das Außer-Kraft-Treten) zur Anwendung kommt, oder das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Mit dem Ablaufen der Altersteilzeit wird der eingangs bezeichnete Arbeitsvertrag einvernehmlich aufgelöst, falls es nicht zuvor zu einer Auflösung des Arbeitsvertrages kommt. Beide Vertragsteile sind berechtigt, eine Kündigung auszusprechen. Der AG kann jeweils zum 15. oder letzten eines Kalendermonats kündigen, wobei die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalS. 916ten ist.**) Der Arbeitsvertrag wird auch dann einvernehmlich aufgelöst, wenn der Zeitpunkt des Erreichens der Anspruchsvoraussetzungen für eine Leistung aus der gesetzlichen Pensionsversicherung eintritt.
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__________, am __________ | |
_________________________ AN | _________________________ AG |
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*) | Zur Dauer der Altersteilzeit siehe 14.8.2.2.3. |
**) | Dieser Satz ist bei Arbeitern ersatzlos zu streichen. |
Muster 15
(siehe Kapitel 35.)
zwischen (Firma, Sitz) __________ (Überlasser) und
Frau/Herrn __________ (Arbeitskraft), geboren am __________, Anschrift __________ Staatsbürgerschaft __________
Beschäftigungstitel: __________ vom __________*)
Die Arbeitskraft verpflichtet sich, Arbeitsleistungen für einen Dritten (Beschäftiger) zu erbringen. Der Beschäftiger wird jeweils nach § 12 AÜG vom Überlasser bekannt gegeben. Die Auswahl und der Wechsel des Beschäftigers obliegt ausschließlich dem Überlasser. Die Arbeitskraft hat die Arbeitsleistungen nach den Weisungen des Überlassers und des Beschäftigers zu erbringen.
Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem BUAG und/oder dem Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz.*)
Das Vertragsverhältnis beginnt mit __________ und wird auf unbestimmte Zeit / befristet bis __________, weil __________*) / abgeschlossen, wobei der erste Monat als Probezeit**) gilt. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit aufgelöst werden. Im Fall des Wechsels des Beschäftigers werden der Arbeitskraft der neue Beschäftiger sowie die Arbeitsbedingungen bei diesem i.S. des § 12 Abs. 1 AÜG schriftlich mitgeteilt.
Auf das Arbeitsverhältnis ist der KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung anzuwenden. Hinsichtlich des Entgelts und der Arbeitszeit (§ 10 Abs. 1 und 3 AÜG) ist der KV des jeweiligen Beschäftigerbetriebs zu beachten.
Der monatliche Lohn richtet sich nach dem Abschnitt IX des vorgenannten KV. Auf Grund der vom AN vorgelegten Dienstzeugnisse und Arbeitsbestätigungen erfolgt die Einstufung in die Lohngruppe __________ . Das Entgelt wird monatlich im Nachhinein auf das von S. 917der Arbeitskraft zu nennende Konto überwiesen. Für die Einstufung hat die Arbeitskraft folgende Zeugnisse und Arbeitsbestätigungen vorgelegt:
Diese Zeugnisse werden bei der jeweiligen Einstufung berücksichtigt.
Sonderzahlungen
Die Höhe und die Berechnung der Sonderzahlungen richtet sich nach den Abschnitten XVI und XVII des anzuwendenden KV.
Vorgesehene Verwendungen: __________
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. Während der Zeit der Überlassung gelten die arbeitszeitrechtlichen Regelungen des im Beschäftiger-Betrieb auf vergleichbare Arbeitnehmer anzuwendenden KV. Die Einteilung der Arbeitszeit obliegt dem Überlasser bzw. dem Beschäftiger. Eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung wird vorbehalten. Auf Verlangen bzw. Anordnung sind Mehr- bzw. Überstunden in den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Grenzen zu leisten.
Mehr- und Überstunden sind durch Zeitausgleich zu verbrauchen, der im Einzelfall mit dem AG abzusprechen ist.*)
Die Arbeitskraft ist verpflichtet, über ihre tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden vollständige Aufzeichnungen mit allen Mehrarbeits-, Fehl- und Zeitausgleichstunden zu führen und diese zum Ende der Arbeitswoche bzw. zum Einsatzende bestätigen zu lassen und sofort an den Überlasser zu übersenden. Die Regelungen des AZG bzw. ARG sind einzuhalten.
Das Urlaubsausmaß richtet sich nach dem UrlG und beträgt daher __________
Kündigungsfrist und Kündigungstermin richten sich nach § 10 Abs 5 AÜG bzw gegebenenfalls nach § 1159 ABGB und allfällige abweichende Regelungen im in Punkt 3. genannten KV. Das Arbeitsverhältnis kann vom AG unter Einhaltung der Kündigungsfrist jeweils mit Wirkung zum 15. oder zum Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden (§ 1159 Abs. 3 ABGB).***)
Der örtliche Beschäftigungs- bzw. Überlassungsbereich erstreckt sich auf __________
Die Arbeitskraft ist verpflichtet, an Einschulungen und Unterweisungen betreffend Arbeitnehmerschutz und Sicherheitsbestimmungen beim Beschäftiger bzw. beim Überlasser teilzunehmen und die erworbenen Kenntnisse entsprechend zu beachten.
Sollten bei der Überlassung seitens des Beschäftigers die Arbeitnehmerschutzvorschriften missachtet werden oder Leben, Eigentum, Ehre bzw. persönliche Integrität und Würde sowie Gleichbehandlung der Arbeitskraft gefährdet sein, so hat der AN den Überlasser unverzüglich davon zu verständigen. Ebenso hat die Arbeitskraft ihrerseits die Arbeitnehmerschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere wird auf das Alkohol- und Suchtgiftverbot i.S. des § 15 Abs. 4 ASchG verwiesen.
S. 918Bei Krankheit oder sonstiger Dienstverhinderung hat die Arbeitskraft den Überlasser unverzüglich über den Grund (Krankheit / Arbeitsunfall / sonstige Dienstverhinderung) zu informieren und eine Bestätigung****) bzw. einen Nachweis nachzureichen. Bei Säumnis verliert die Arbeitskraft für den betreffenden Zeitraum ihren Entgeltanspruch.
Die Abfertigungsbeiträge nach § 6 Abs. 1 BMSVG werden vom Überlasser an die __________-Kasse, __________ (Adresse) bezahlt. Die Arbeitskraft erklärt sich mit der Zahlung an diese Kasse einverstanden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
__________ Überlasser | __________ Arbeitskraft |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Unzutreffendes streichen (die Befristung erfordert eine sachliche Rechtfertigung; ein Beschäftigungstitel ist nur für jene Ausländer erforderlich, die dem AuslBG unterliegen; siehe 18.1). |
**) | Siehe Abschnitt IV Z 1 des anzuwendenden KV sowie zulässig laut 9 Ob A 602/91, Arb 10.979. |
***) | Bis gilt Abschnitt IV Z 3 des KV (siehe Vertragspunkt 3.).Danach sind vom Gesetz abweichende Bestimmungen im KV möglich. |
****) | Trotz dieser Regelung muss die Arbeitskraft bei jedem Krankenstand gesondert und ausdrücklich aufgefordert werden, eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen, weil die generelle Anordnung nicht die für den Verlust des Krankenentgeltanspruchs vorgesehene Anordnung (die missachtet wurde) im Einzelfall ersetzen kann (,9 Ob A 28/92; siehe 20.6). |
Beachten Sie bitte, dass nach § 11 Abs. 1 AÜG bestimmte Beschränkungen einzuhalten sind (bezüglich Befristungen, Teilzeit, Verfall etc.) sowie Ausländer, für die eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde, nicht überlassen werden dürfen; siehe 35.3.
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung den im Anhang zum KV für das Gewerbe der Arbeitskraftüberlassung wiedergegebenen Dienstzettel zu verwenden. Insbesondere wird empfohlen ausschließlich Arbeitsverträge abzuschließen (siehe 12.).
S. 919Muster 16
(siehe Kapitel 35.)
zwischen (Firma, Sitz) __________ (Überlasser)
und
Frau/Herrn __________
(Arbeitskraft), geboren am __________, Anschrift __________
Staatsbürgerschaft __________
Beschäftigungstitel: __________ vom __________*)
Die Arbeitskraft verpflichtet sich, Arbeitsleistungen für einen Dritten (Beschäftiger) zu erbringen. Der Beschäftiger wird jeweils nach § 12 AÜG vom Überlasser bekannt gegeben. Die Auswahl und der Wechsel des Beschäftigers obliegt ausschließlich dem Überlasser. Die Arbeitskraft hat die Arbeitsleistungen nach den Weisungen des Überlassers und des Beschäftigers zu erbringen.
Das Vertragsverhältnis beginnt mit __________ und wird auf unbestimmte Zeit/befristet bis __________, weil __________*)/abgeschlossen, wobei der erste Monat als Probezeit**) gilt. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit aufgelöst werden. Im Fall des Wechsels des Beschäftigers werden der Arbeitskraft der neue Beschäftiger sowie die Arbeitsbedingungen bei diesem i.S. des § 12 Abs. 1 AÜG schriftlich mitgeteilt.
Auf das Arbeitsverhältnis ist der KV für Angestellte des Gewerbes anzuwenden. Hinsichtlich des Entgelts und der Arbeitszeit (§ 10 Abs. 1 und 3 AÜG) ist der KV des jeweiligen Beschäftigerbetriebs zu beachten.
Der monatliche Gehalt beträgt € __________ brutto, mindestens jedoch jeweils das im Beschäftigerbetrieb vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten zu zahlende kollektivvertragliche Entgelt. Das Entgelt wird monatlich im Nachhinein auf das von der Arbeitskraft zu nennende Konto überwiesen. Allfällige sonstige Entgeltbestandteile während der Überlassung richten sich nach dem anzuwendenden KV des Beschäftigers. Für die Einstufung hat die Arbeitskraft folgende Zeugnisse und Arbeitsbestätigungen vorgelegt:
__________
__________
__________
Diese Zeugnisse werden bei der jeweiligen nach dem Beschäftiger-KV vorzunehmenden Einstufung berücksichtigt.
Die Arbeitskraft hat einen Anspruch auf Sonderzahlungen nach Maßgabe der Bestimmungen des im Punkt 3. genannten KV.
Vorgesehene Verwendungen: __________.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt __________ Stunden. Die Einteilung der Arbeitszeit obliegt dem Überlasser bzw. dem Beschäftiger. S. 920Eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung wird vorbehalten. Auf Verlangen bzw. Anordnung sind Mehr- bzw. Überstunden in den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Grenzen zu leisten.
Die Arbeitskraft ist verpflichtet, über ihre tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden vollständige Aufzeichnungen mit allen Mehrarbeits-, Fehl- und Zeitausgleichstunden zu führen und diese zum Ende der Arbeitswoche bzw. zum Einsatzende bestätigen zu lassen, und sofort an den Überlasser zu übersenden. Die Regelungen des AZG bzw. ARG sind einzuhalten.
Das Urlaubsausmaß richtet sich nach dem UrlG und beträgt daher _____.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem § 20 AngG. Das Arbeitsverhältnis kann vom Überlasser unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jeweils mit Wirkung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats gekündigt werden.
Der örtliche Beschäftigungs- bzw. Überlassungsbereich erstreckt sich auf __________
Die Arbeitskraft ist verpflichtet, an Einschulungen und Unterweisungen betreffend Arbeitnehmerschutz und Sicherheitsbestimmungen beim Beschäftiger bzw. beim Überlasser teilzunehmen und die erworbenen Kenntnisse entsprechend zu beachten.
Sollten bei der Überlassung seitens des Beschäftigers die Arbeitnehmerschutzvorschriften missachtet werden oder Leben, Eigentum, Ehre bzw. bzw persönliche Integrität und Würde sowie Gleichbehandlung der Arbeitskraft gefährdet sein, so hat die Arbeitskraft den Überlasser unverzüglich davon zu verständigen. Ebenso hat die Arbeitskraft ihrerseits die Arbeitnehmerschutzbestimmungen einzuhalten, insbesondere wird auf das Alkohol- und Suchtgiftverbot i.S. des § 15 Abs. 4 ASchG verwiesen.
Bei Krankheit oder sonstiger Dienstverhinderung hat die Arbeitskraft den Überlasser unverzüglich über den Grund (Krankheit / Arbeitsunfall / sonstige Dienstverhinderung) zu informieren und eine Bestätigung***) bzw. einen Nachweis nachzureichen. Bei Säumnis verliert die Arbeitskraft für den betreffenden Zeitraum ihren Entgeltanspruch.
Die Abfertigungsbeiträge nach § 6 Abs. 1 BMSVG werden vom Überlasser an die __________-Kasse, __________ (Adresse) bezahlt. Die Arbeitskraft erklärt sich mit der Zahlung an diese Kasse einverstanden.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
__________, am __________ _________________________ Überlasser | _________________________ Arbeitskraft |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Unzutreffendes streichen (die Befristung erfordert eine sachliche Rechtfertigung; ein Beschäftigungstitel ist nur für jene Ausländer erforderlich, die dem AuslBG unterliegen; siehe 18.1). |
**) | Zulässig laut OGH Arb 10.979 – siehe 35. |
S. 921***) | Trotz dieser Regelung muss die Arbeitskraft bei jedem Krankenstand gesondert und ausdrücklich aufgefordert werden, eine Krankenstandsbestätigung vorzulegen, weil die generelle Anordnung nicht die für den Verlust des Krankenentgeltanspruchs vorgesehene Anordnung im Einzelfall ersetzen kann (OGH 9 Ob A 122/99; siehe 20.6). |
Beachten Sie bitte, dass nach § 11 Abs. 1 AÜG bestimmte Beschränkungen einzuhalten sind (bezüglich Befristungen, Teilzeit, Verfall etc.) sowie Ausländer, für die eine Beschäftigungsbewilligung erteilt wurde nicht überlassen werden dürfen; siehe 35.3.
Muster 17
(siehe Kapitel 35.)
Überlasser: __________
Arbeitskraft: __________
Grundvereinbarung vom: __________
Ab __________ wird Frau/Herr __________ auf Grund der vorgenannten Grundvereinbarung überlassen an:
Beschäftiger-Firma: __________
Arbeitsort: __________
Die Arbeitskraft ist zur Verrichtung auswärtiger Arbeiten verpflichtet.*)
Die Beschäftigung dauert voraussichtlich bis __________ /ist vorläufig unbefristet vorgesehen.**)
Meldung im Beschäftigerbetrieb bei Frau/Herrn __________ am __________ um __________ Uhr.
Beim Beschäftiger ist folgende Arbeitszeit einzuhalten: __________
Verwendung: __________
Für diese Arbeiten kommt im Beschäftigerbetrieb zur Anwendung:
KV: __________
mit Einstufung: __________
Für die Dauer dieser Überlassung gebührt unter Berücksichtigung der Entgeltvereinbarung laut Grundvereinbarung:
__________
+ allfällige Zulagen und Aufwandsentschädigungen: __________
__________, am __________
ausdrücklich einverstanden:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
_________________________ Überlasser | _________________________ Arbeitskraft |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. 922*) | Der Hinweis auf auswärtige Arbeiten kann bei Arbeiten für die Höhe des Entgelts von Bedeutung sein (Abschnitt IX Z 3 des KV für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung). |
**) | Nichtzutreffendes streichen. |
Muster 18
(siehe Kapitel 26.1)
Zwischen dem AG __________ und dem AN __________ wird folgende Vereinbarung abgeschlossen:
Der AN hat in zumindest grob fahrlässiger bzw. auffallend sorgloser Weise im Zuge seiner im Auftrag des AG verrichteten Tätigkeiten folgende Schäden verursacht:
Tabelle in neuem Fenster öffnena) | _______________ zu ersetzender Schaden | € __________*) |
b) | _______________ | € __________ |
Der AN anerkennt ausdrücklich, dass die im Punkt 1. dieser Vereinbarung konkret genannten Schäden durch schwer wiegende Fehler seinerseits, die auf grobe Fahrlässigkeit bzw. auffallende Sorglosigkeit zurückzuführen sind, verursacht worden sind.
Weiters anerkennt der AN, dass die schwer wiegenden Fehler ausschließlich im Zuge von Arbeiten verursacht wurden, die er in Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen erbracht hat und die seinem Ausbildungsstand bzw. seiner kollektivvertraglichen Einstufung entsprechen.
Die Leistung des Schadenersatzes erfolgt im Wege der Aufrechnung unter Beachtung des Existenzminimums im Sinne der EO gegen Entgeltansprüche des AN gegen den AG. Der AN ist mit der Aufrechnung ausdrücklich einverstanden. Soweit die Ersatzpflicht durch Aufrechnung nicht gedeckt werden kann, ist der Restbetrag auf ein vom AG zu nennendes Konto zu überweisen.
Zweck dieser Vereinbarung ist es, durch Willenserklärungen einen bestehenden Konflikt zu beseitigen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
__________, am __________ Gelesen, verstanden, einverstanden und frei von Druck gegengezeichnet | |
_________________________ Unterschrift des AN | ___________________ Unterschrift des AG |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Falls zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung die Höhe des Schadens nicht feststeht, muss in der Anerkenntnisvereinbarung keine diesbezügliche Angabe enthalten sein. |
S. 923Muster 19
abgeschlossen zwischen Fa. __________ (AG) und dem gemeinsamen BR des vorgenannten AG.
§ 1 Grundlagen der gleitenden Arbeitszeit
Die gleitende Arbeitszeit bietet den AN der Fa. __________ die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Rahmens den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit weitreichend selbst einzuteilen, wobei die dienstlichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen sind.
Die Leiter der einzelnen organisatorischen Einheiten sind für die ausreichende Besetzung der von ihnen betreuten Organisationseinheit während der jeweiligen Geschäftszeiten verantwortlich und müssen daher im Bedarfsfall entsprechende Einteilungen der AN vornehmen.
Die Möglichkeit der Anwendung der gleitenden Arbeitszeit kann für einzelne AN auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse durch Weisung des zuständigen Vorgesetzten vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben werden. In solchen Fällen ist jedoch vorher vom Vorgesetzten die Zustimmung des Personalleiters (im Verhinderungsfall des Stellvertreters) und des BR einzuholen.
§ 2 Persönlicher Geltungsbereich
Diese Vereinbarung gilt für alle AN i.S.d. § 36 ArbVG der Fa. __________ Ausgenommen sind jene AN, deren Tätigkeiten an fixe Arbeitszeiten gebunden sind. Dies betrifft: Portiere, __________
Für AN, die dem MSchG oder dem KJBG unterliegen, sind die dort vorgesehenen arbeitszeitrechtlichen Beschränkungen zu beachten.
§ 3 Begriffsbestimmungen
Normalarbeitszeit
Nach § 4b Abs. 4 Satz 2 AZG beträgt die tägliche Normalarbeitszeit 12 Stunden.
Höchstarbeitszeit
Die täglich zulässige Höchstarbeitszeit beträgt nach der bei Abschluss dieser BV geltenden Rechtslage (§ 9 Abs. 1 AZG) 12 Stunden.
Gleitzeitrahmen
Der Gleitzeitrahmen regelt die Zeit vom frühest zulässigen Arbeitsbeginn bis zum spätesten zulässigen Arbeitsende. Der Gleitzeitrahmen erstreckt sich von Montag bis Freitag von 06.00 bis 19.00 Uhr.
S. 924Fiktive Normalarbeitszeit
Die fiktive Normalarbeitszeit ist jene Arbeitszeit, die bei Abwesenheit des AN z.B. durch Krankheit, Unfälle, Urlaub, Pflegefreistellung, Dienstreisen und Dienstverhinderungen (§ 8 Abs. 3 AngG, § 1154b Abs. 5 ABGB) zur Berechnung der gutzuschreibenden Arbeitszeit heranzuziehen ist.
Die fiktive Normalarbeitszeit reicht für vollzeitbeschäftigte AN von Montag bis Freitag von 08.00 bis 16.30 Uhr (unter Abzug der Ruhepause nach § 11 Abs. 1 AZG von 30 Minuten).
Die fiktive tägliche Normalarbeitszeit für Teilzeitbeschäftigte ist entsprechend zu aliquotieren sowie auf die vereinbarten Arbeitstage zu verteilen. Bei Überschreitung einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden ist die gesetzliche Ruhepause (§ 11 AZG), die keine Arbeitszeit ist, zu berücksichtigen.
Gleittage
Gleittage sind arbeitsfreie Tage, die den Abbau von Zeitguthaben bezwecken. Bei Inanspruchnahme von Gleittagen wird die jeweilige fiktive Normalarbeitszeit vom Zeitguthaben des AN abgebucht.
Zeiterfassungsgeräte (Terminal) sowie Bildschirm oder PC
Die Zeiterfassung kann an den Zeiterfassungsgeräten (Terminal) oder am Bildschirm bzw. PC erfolgen. Das Wahlrecht obliegt dem AN.
Korrektur der individuellen Zeiterfassung
Unter der Korrektur der individuellen Zeiterfassung ist die im Einzelfall erforderliche nachträgliche Veränderung der durch das elektronische Zeiterfassungssystem erfassten Arbeitszeiten (z.B. bei Vergessen des Betätigens des Terminals bzw. des Bildschirms oder PCs) zu verstehen. Die Korrektur hat durch Eingabe in das elektronische Zeiterfassungssystem zeitnah, aber möglichst spätestens bis zum 10. des Folgemonats zu erfolgen. Ansprüche, die nicht bis zum 10. des dritten nach dem Korrekturerfordernis abgelaufenen Monats geltend gemacht werden, sind verfallen. Durch Krankheit und andere zulässige Absenzen (ausgenommen Telearbeit) wird diese Frist gehemmt.
§ 4 Ruhepause nach § 11 AZG
Überschreitet die Tagesarbeitszeit 6 Stunden, so ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Die Ruhepause ist eine Freizeit und daher keine Arbeitszeit. Sie ist möglichst zwischen 11.00 und 14.00 Uhr zu konsumieren (jedenfalls spätestens nach einer 6-stündigen Arbeitszeit).
Eine längere Ruhepause ist zulässig, wenn dadurch Arbeitsabläufe nicht beeinträchtigt werden. Längere Pausen (also über 30 Minuten) sind jeweils im Terminal oder am Bildschirm bzw. PC zu erfassen. Sonstige Arbeitsunterbrechungen (z.B. Rauchpausen im Freien) sind auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken und jeweils im Terminal oder am Bildschirm bzw. PC einzugeben.
S. 925§ 5 Überstunden
Die Leistung von Überstunden bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Vorgesetzten.
Überstunden können nur dann entstehen, wenn
auf Anweisung Arbeitsleistungen außerhalb des Gleitzeitrahmens zu erbringen sind,
angeordnete Arbeitsleistungen zu erfolgen haben, die über die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen (bei Selbsteinteilung bis 12 Stunden täglich entstehen keine Überstunden) und
der AN durch seine Arbeitsleistungen Zeitguthaben erwirbt, die nicht in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden können.
Mit AN, bei denen Zeitguthaben entstehen, die über der übertragbaren Arbeitszeit liegen, hat der Vorgesetzte Abbaupläne zu vereinbaren (siehe § 10 Abs. 4 dieser BV).
§ 6 Chip zur Zeiterfassung
Ein Chip zur Zeiterfassung wird jedem AN überreicht. Der Chip ist zur Betätigung des Terminals zu verwenden. Der Chip steht im Eigentum des AG, ein Verlust ist umgehend der Personalabteilung zu melden. Weitere Funktionen dürfen im Chip nur dann implementiert werden, wenn dies (unstrittig) dem Gesetz entspricht und der BR zustimmt.
§ 7 Dienstverhinderungen
Zu ganztägigen Dienstverhinderungen (Urlaub, Pflegefreistellungen, Krankheit etc.) siehe § 3, Abschnitt „Fiktive Normalarbeitszeit“.
Bei einer Dienstverhinderung nach § 8 Abs. 3 AngG bzw. § 1154b Abs. 5 ABGB während eines Arbeitstages ist eine Zeiterfassung vorzunehmen. Es ist eine Erfassung mittels Zeitkorrektur durchzuführen. Die Korrektur ist am Beginn bzw. Ende der fiktiven Normalarbeitszeit zu orientieren.
§ 8 Dienstverrichtungen außerhalb der Betriebsstätte
Wenn die Arbeitsleistungen ganztägig außerhalb der Betriebsstätte erfolgen, ist die tatsächlich verrichtete Arbeitszeit mittels Korrektur zu erfassen.
Wegzeiten zwischen Wohnort und der ersten bzw. der letzten Arbeitstätigkeit außerhalb der Arbeitsstätte sind keine Arbeitszeit. Die Arbeitszeit beginnt und endet mit dem Beginn bzw. dem Ende der auswärtigen Arbeitsleistungen. Die Korrektur erfolgt daher jeweils mit diesen Zeitpunkten. Erfolgen Vorbereitungsarbeiten (z.B. Aktenstudium) oder allfällige Nachbearbeitungen in einem Verkehrsmittel, so ist diese Zeit als Arbeitszeit zu betrachten.
S. 926§ 9 Zeitsaldo
Jeder AN kann den persönlichen Zeitsaldo im elektronischen Zeiterfassungssystem einsehen. Es ist zulässig, Zeitsalden auszudrucken.
Vorgesetzte haben Einblick in die Zeitsalden der ihnen unterstellten AN. Es ist ihnen gestattet, für administrative Zwecke (z.B. Vereinbarung von Zeitabbauplänen) Ausdrucke herzustellen.
§ 10 Gleitzeitperiode
Die Gleitzeitperiode beträgt 12 Monate und erstreckt sich jeweils vom 1.1. bis zum 31.12.
Über- und Unterschreitungen der täglichen Soll-Arbeitszeit sind tunlichst innerhalb der Gleitzeitperiode auszugleichen.
Ein Übertrag eines Zeitguthabens in die nächste Gleitzeitperiode ist nur im Ausmaß von 60 Stunden zulässig. Darüber hinausgehende Zeitguthaben können nur dann übertragen werden, wenn im Einzelfall ausnahmsweise eine spezielle Vereinbarung mit dem Vorgesetzten getroffen wird, die weiters die Zustimmung des Personalleiters (bzw. seines Stellvertreters) benötigt. Der BR ist darüber zu informieren.
Entstehen innerhalb einer Gleitzeitperiode Zeitguthaben über 60 Stunden, haben der AN und sein Vorgesetzter darauf zu achten, dass möglichst ein Abbau dieser Zeitguthaben bis zum Ende der Gleitzeitperiode erfolgt. Zu diesem Zweck sind zwischen dem Vorgesetzten und dem AN konkrete Abbaupläne zu vereinbaren.
Die Übertragung von Minus-Stunden (die durch ein Unterschreiten der Soll-Arbeitszeiten entstehen) in die nächste Gleitzeitperiode ist nur im Höchstausmaß von 30 Stunden zulässig. Darüber hinausgehende Minus-Stunden können nur übertragen werden, wenn eine spezielle Vereinbarung mit dem Vorgesetzten und dem Personalleiter (bei dessen Verhinderung mit dem Stellvertreter) erfolgt. Der BR ist darüber zu informieren. Falls ein Einvernehmen nicht erzielt werden kann, können die nicht erbrachten Arbeitsstunden mit der Entgeltabrechnung des Folgemonats nach Ende der Gleitzeitperiode gegengerechnet werden, wenn die zuvor mit dem AN abgesprochenen Pläne zum Abbau der Minus-Stunden ohne wichtigen Grund nicht eingehalten wurden. Falls kein Einvernehmen erzielt wird und es verabsäumt wurde, Abbaupläne zu vereinbaren, so sind alle Minus-Stunden in die nächste Gleitzeitperiode zu übertragen.
§ 11 Gleittage
Ausdrücklich zulässig ist der Konsum von entsprechenden Zeitguthaben durch ganze Gleittage. Der Verbrauch von Gleittagen ist mit dem Vorgesetzten zu vereinbaren. Der Vorgesetzte hat die betrieblichen Erfordernisse bei der Vereinbarung von Gleittagen zu berücksichtigen.
S. 927Die Konsumation von mehreren Gleittagen in Folge sowie von Gleittagen in Verbindung mit Urlaub und auch im Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit (§ 4b Abs. 4 AZG) ist möglich.
§ 12 Geltungsdauer
Diese BV tritt mit __________ in Kraft. Sie kann von beiden Parteien nur unter Einhaltung einer 9-monatigen Kündigungsfrist zum 31.12. eines Kalenderjahres gekündigt werden. *)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
__________, am __________ | |
_________________________ (für die Fa., Geschäftsführer) | _________________________ (Für den gemeinsamen BR der Fa. der/die Vorsitzende) |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Ob eine durch die Schlichtungsstelle erzwingbare BV bei Vereinbarung einer Kündigungsklausel gekündigt werden kann, ist strittig (Judikatur fehlt zu dieser Frage, Details siehe Rauch, AG und BR im betrieblichen Alltag, Kapitel 36.6). |
Muster 19a
ANHANG ZUM ARBEITSVERTRAG
von Frau/Herrn __________ vom __________*)
In Ergänzung des Arbeitsvertrages wird folgende Vereinbarung geschlossen:
EINLEITUNG
Die gleitende Arbeitszeit bietet dem AN die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Rahmens Beginn und Ende der persönlichen täglichen Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Von dieser Möglichkeit kann nur unter Bedachtnahme auf die betrieblichen Erfordernisse Gebrauch gemacht werden.
§ 1 Zeitgrenzen und fiktive Normalarbeitszeit
Die Kernzeit dauert an jedem Arbeitstag von 10.00 bis 13.00 Uhr. Während dieser Zeit muss – ausgenommen während der 30-minütigen Mittagspause – der AN anwesend sein.
Die Normalarbeitszeit des AN kann frühestens um 7.00 Uhr beginnen und endet um 19.00 Uhr (Gleitzeitspanne).
Der AN hat das Recht, innerhalb des Zeitraumes von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr die Mittagspause in der Dauer von 30 Minuten zu halten. Die Pause ist keine Arbeitszeit.
S. 928Innerhalb der Gleitzeitspanne hat der AN seine tägliche Normalarbeitszeit so einzuteilen, dass zwölf Arbeitsstunden (30 Minuten Mittagspause unberücksichtigt) nicht überschritten werden.
Innerhalb eines Abrechnungszeitraumes von zwei Kalendermonaten (§ 2) soll die Arbeitszeit des AN (30 Minuten der Mittagspause nicht eingerechnet) jeweils jene Summe ergeben, die sich aus der Multiplikation einer 8-stündigen Arbeitszeit für jeden Arbeitstag (Montag bis Freitag mit Ausnahme der Feiertage) innerhalb dieses Monats ergibt. Überschreitungen der Soll-Arbeitszeit werden als positiver Gleitzeitsaldo, Unterschreitungen der Soll-Arbeitszeit als negativer Gleitzeitsaldo angesehen.
Falls der AN aus einem entgeltpflichtigen Grund während eines ganzen Arbeitstages abwesend ist (insbesondere Urlaub, Pflegefreistellung und Krankenstand), ist für diesen Tag eine Normalarbeitszeit in der Höhe von 8 Stunden anzurechnen.
Ist ein AN aus entgeltpflichtigen Gründen teilweise oder zur Gänze an einem Arbeitstag abwesend, so gilt, wenn die Abwesenheit am Arbeitsbeginn erfolgt, als fiktiver, anzurechnender Beginn der Normalarbeitszeit 8.00 Uhr sowie als fiktives, anzurechnendes Ende der Normalarbeitszeit 16.30 Uhr.
§ 2 Abrechnungszeitraum
Der Abrechnungszeitraum für den Vergleich zwischen der Soll-Arbeitszeit und der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit sind jeweils zwei Kalendermonate. Nach jedem Abrechnungszeitraum soll sich für den AN keine größere Abweichung der tatsächlichen Arbeitszeit von der Soll-Arbeitszeit ergeben als zehn Stunden.
Ergibt sich ein höherer positiver Saldo als 20 Stunden oder ein höherer negativer Saldo als zehn Stunden, so hat der AN das Zustandekommen dieses Saldos in einem Gespräch mit dem zuständigen Vorgesetzten zu begründen. Bei nicht ausreichender Begründung kann in diesen Fällen der AG die Weisung erteilen, dass der betreffende AN ab dem nächsten Abrechnungszeitraum die Normalarbeitszeit von 8.00 bis 16.30 Uhr (mit 30-minütiger Mittagspause) einzuhalten hat.
Bezüglich eines negativen Gleitzeitsaldos von mehr als zehn Stunden hat der AN im vorgenannten Gespräch mit dem Vorgesetzten konkrete Vorschläge vorzulegen, wie er im nächsten Abrechnungszeitraum den negativen Saldo zur Gänze abbauen will.
Ergibt sich im Stadium der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein negativer Zeitsaldo, so ist ein Gehaltsabzug zulässig. Dies gilt auch bei Antritt des Präsenzdienstes oder eines Karenzurlaubs.
§ 3 Ausgleich des Gleitsaldos in der Kernzeit
Einmal (oder zweimal etc.) im Abrechnungszeitraum von zwei Kalendermonaten hat der AN das Recht, die Kernzeit bis zum Ausmaß von 4,5 Arbeitsstunden (= entgeltpflichtige Kernzeit an einem Arbeitstag) zum Ausgleich eines positiS. 929ven Zeitsaldos zu verwenden, wobei ein solcher Ausgleich mit dem zuständigen Vorgesetzten zu vereinbaren ist. Erscheint der AN an einem Arbeitstag zwecks Zeitausgleich nicht im Betrieb, so ist von seinem Zeitguthaben ein Abzug von acht Stunden (entsprechend der Normalarbeitszeit von 8.00 bis 16.30 Uhr) abzuziehen.
§ 4 Zeiterfassung
Der AN hat eine Gleitzeitliste zu führen, in die für jeden Tag die tatsächlich geleistete Arbeitszeit einzutragen ist. Die Listen sind dem Vorgesetzten regelmäßig zur Abzeichnung vorzulegen. Falsche Eintragungen können zur Entlassung führen.
§ 5 Überstunden
Die Leistung von Überstunden bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Vorgesetzten. Überstunden können nur dann entstehen, wenn auf Anweisung Arbeitsleistungen außerhalb des Gleitzeitrahmens zu erbringen sind, angeordnete Arbeitsleistungen zu erfolgen haben, die über die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden hinausgehen (bei Selbsteinteilung bis 12 Stunden täglich, entstehen keine Überstunden), der AN durch seine Arbeitsleistungen Zeitguthaben erwirbt, die nicht in die nächste Gleitzeitperiode übertragen werden können.
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__________, am __________ | |
_________________________ AN | _________________________ AG |
Zu den Details siehe 30.2.2 und § 4b AZG.
Muster 20
An das
__________
(Bezeichnung des zuständigen Gerichts und Angabe der Adresse)
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Klagende Partei: | Firma __________, Garten- und Grünflächengestaltung |
Anschrift: | __________ |
Beklagte Partei: | __________ |
Beruf: | Angestellter |
Anschrift: | __________ |
S. 930KLAGE
auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung*
nach § 14 Abs. 1 Z 1 lit. b APSG
2-fach
1 HS
Beilagen
Ich betreibe das Gewerbe der Gartengestaltung. Daneben habe ich auf einem Verkaufsplatz Gartenpflanzen zum Verkauf angeboten.
Seit Mitte November habe ich den Betrieb eingeschränkt, indem ich den Verkaufsplatz zur Gänze stillgelegt habe.
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Beweis: | Einvernahme von Zeugen und der Partei (Angabe von Vor- und Zunamen der Zeugen sowie des unternehmensrechtlichen Geschäftsführers bzw. des Einzelunternehmers) |
Urkunden (Bezeichnung dieser Urkunden, die der Klage in Kopie beizulegen sind oder bei der ersten Verhandlung dem Gericht vorgelegt werden) |
Die beklagte Partei wurde am __________ eingestellt und betreute den Verkaufsplatz. Am __________ legte der Beklagte die Zuweisung zum Zivildienst ab __________ fristgerecht vor.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beweis: | wie oben etc. |
Die beklagte Partei kann auch nicht auf einem anderen Arbeitsplatz in der Firma beschäftigt werden, da für einen Einsatz in der Gartengestaltung der Führerschein und die nötige Berufserfahrung erforderlich sind, worüber die beklagte Partei jedoch nicht verfügt. So ist es auch nicht möglich, anstelle des Beklagten einen der beiden anderen noch beschäftigten AN zu kündigen. Ohne erheblichen Schaden für meinen Betrieb kann ich den Beklagten nicht weiter beschäftigen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beweis: | wie oben Einnahmen-/Ausgabenrechnung etc. |
Ich stelle daher den
Antrag
auf Fällung des Urteiles, das Gericht möge mir gemäß § 14 Abs. 1 Z 1 lit. b APSG zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Beklagten die Zustimmung erteilen.
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__________, am __________ | Fa. _________________________ |
Tabelle in neuem Fenster öffnen
*) | Eine Klage auf Zustimmung zur beabsichtigten Entlassung eines Präsenz- bzw Zivildieners (siehe 42.7.2) wäre weitgehend ähnlich zu formulieren. |
S. 931Muster 21
An das
__________
(Bezeichnung des zuständigen Gerichts mit Angabe der Anschrift)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Klagende Partei: | Firma _________________________________________, Friseursalon |
Anschrift: | _____________________________________________ |
Beklagte Partei: | _____________________________________________ |
Beruf: | Friseuse |
Anschrift: | _____________________________________________ |
Streitwert nach § 16 Abs. 1 lit. a GGG: € 750,–
KLAGE
auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung*)
nach § 10 Abs. 3 MSchG
2-fach
1 HS
Beilagen
Ich betreibe am Standort __________ einen Frisiersalon und beschäftigte die Beklagte als einzige AN seit __________ als Friseuse. Nunmehr befindet sie sich im 3. Monat ihrer Schwangerschaft.
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Beweis: | Einvernahme von Zeugen und der Partei (Angabe von Vor- und Zunamen sowie der Anschrift) |
In letzter Zeit sind meine Geschäftseinnahmen stark rückläufig. Der Grund dafür liegt darin, dass ein anderer Friseur in unmittelbarer Nähe meines Geschäftes einen Salon eröffnet hat und ich seit dieser Zeit ständig an Kunden verliere.
Ich bin nunmehr gezwungen, meinen Betrieb einzuschränken, um wenigstens meinen Arbeitsplatz als Selbständige erhalten zu können. Ich bin in der Lage, die anfallenden Arbeiten ohne Schwierigkeiten alleine durchzuführen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beweis: | Einvernahme von Zeugen und der Partei Urkunden (Bezeichnung der Urkunden) |
Da ich die Beklagte nicht ohne Schaden für den Betrieb weiterbeschäftigen kann, stelle ich den
S. 932Antrag
das Gericht möge mir gemäß § 10 Abs. 3 MSchG mittels Urteil die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten erteilen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
__________, am __________ | Fa. _________________________ |
Muster 22
An das
__________
(Bezeichnung des zuständigen Gerichts und Angabe der Anschrift)
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Klagende Partei: | Firma ________________________________________ Bauunternehmen |
Anschrift: | _____________________________________________ |
Beklagte Partei: | _____________________________________________ |
Beruf: | Polier |
Anschrift: | _____________________________________________ |
Streitwert nach § 16 Abs. 1 lit. a GGG: € 750,–
KLAGE
auf Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung*)
eines Mitglieds des BR
nach § 121 ArbVG
2-fach
1 HS
Beilagen
In meinem Betrieb ist Herr __________ seit dem __________ als __________ beschäftigt und wurde am __________ zum Mitglied des BR gewählt.
Der Beklagte wurde wiederholt während der Arbeitszeit in volltrunkenem Zustand angetroffen und ist deshalb bereits mehrmals schriftlich verwarnt worden, zuletzt am __________
Diese Verwarnungen blieben bisher fruchtlos.
S. 933Am __________ trat der Beklagte seinen Urlaub im Ausmaß von 25 Arbeitstagen an und weigert sich nun trotz Aufforderung, seinen Dienst wieder anzutreten. Eine Begründung für dieses Verhalten hat der Beklagte nicht angegeben. Zum Zeitpunkt der Einbringung dieser Klage hatte der Beklagte den Urlaub bereits um 7 Kalendertage überschritten.
Diese eigenmächtige Verlängerung des vereinbarten Urlaubs und die beharrliche Weigerung den Dienst ordnungsgemäß wieder anzutreten, bildet neben dem Umstand, dass der Beklagte mehrmals während der Arbeitszeit alkoholisiert angetroffen wurde und die diesbezüglichen Ermahnungen fruchtlos blieben, ein Verhalten, welches die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
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Beweis: | Einvernahme von Zeugen und der Partei (Angabe von Vor- und Zunamen sowie der Anschriften) Urkunden (Kopien der schriftlichen Verwarnungen) |
Auf Grund obiger Ausführungen stellen wir den
Antrag
das Gericht möge uns gemäß § 121 ArbVG die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung mittels Urteil erteilen.
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__________, am __________ | Fa. _________________________ |
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*) | Eine Klage auf Zustimmung zur beabsichtigten Entlassung eines BR (siehe 42.7.3) könnte weitgehend ähnlich formuliert werden. Diese Klage kann auch in eventu auf die Zustimmung zur Kündigung gerichtet werden (siehe 41.7.4.2). |
S. 934Muster 23
An den
Behindertenausschuss beim
Sozialministeriumservice __________
(Bezeichnung des zuständigen Sozialministeriumservice und Angabe der Anschrift)
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Antragsteller: | Firma __________, Unternehmensberater |
Anschrift: | __________ |
Antragsgegner: | __________ |
Beruf: | Jurist |
Anschrift | __________ |
ANTRAG
auf Zustimmung zur Kündigung*)
gemäß § 8 Abs. 2 BEinstG
2-fach
1 HS
Beilagen
Der Antragsgegner ist seit __________ bei mir beschäftigt. Er ist nunmehr seit __________ ununterbrochen im Krankenstand. Auf Grund der mir vorliegenden Informationen ist nicht absehbar, ob der Antragsgegner in absehbarer Zeit seine Arbeitsfähigkeit wiedererlangen wird.
Laut mir zugegangenen Informationen hat der Antragsgegner beim __________ eine Klage auf Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension eingebracht. Er hat somit im Zuge eines Gerichtsverfahrens vorgebracht, dass er dauerhaft arbeitsunfähig sei und es ist davon auszugehen, dass er auch diesbezügliche Befunde und Unterlagen dem Gericht vorgelegt hat. Da somit der Antragsgegner nach seinen eigenen Angaben seine Arbeitsfähigkeit nicht mehr erlangen wird, können auch wir nicht mehr mit Arbeitsleistungen des Antragsgegners für unser Unternehmen rechnen.
Daher ist uns nach § 8 Abs. 4 lit. b BEinstG die Zustimmung zur Kündigung des Antragsgegners zu erteilen.
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Beweis: | Einvernahme von Zeugen und der Partei (Angabe von Vor- und Zunamen sowie der Anschriften) Urkunden (Bezeichnung der Urkunden) |
S. 935Bei uns ist ein BR (ein Behindertenvertrauensrat) eingerichtet, der nach § 12 Abs. 1 BEinstG durch eine Mitteilung (an den/die Vorsitzende[n]) verständigt wurde. Innerhalb der Frist zur Stellungnahme ging uns keine Erklärung zu (ging uns die Erklärung zu, dass __________)
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Beweis: | Verständigung des BR (des Behindertenvertrauensrats) vom __________ samt Übernahmebestätigung des/der Vorsitzenden |
Daher stellen wir den
Antrag
uns gemäß § 8 Abs. 2 BEinstG die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Antragsgegners zu erteilen.**)
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__________, am __________ | Fa. _________________________ |
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*) | Die Entlassung eines Behinderten kann ohne Zustimmung erfolgen (siehe 42.7.1) |
**) | Bei einer nachträglichen Zustimmung zur bereits ausgesprochenen Kündigung ist die Zustimmung zur ausgesprochenen Kündigung vom __________ und für den Fall der Abweisung dieses Antrags in eventu zur künftig auszusprechenden Kündigung zu beantragen (siehe 41.7.1.3). |
S. 936Muster 24
GZ.: __________
EINSCHREIBEN
An den Magistrat der __________
__________
__________
__________
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Beschwerdewerber: | |
vertreten durch: Vollmacht erteilt | |
Beschwerdegegner: | Magistrat der ______________________________ _________________________________________ _________________________________________ _________________________________________ |
BESCHWERDE
gegen das Straferkenntnis GZ: __________
1-fach
1 Rubrik
Beilagen (1-fach)
Mit dem umseitig bezeichneten Bescheid wurde über mich eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von € __________ nach den § 23 Abs. 1a und 30 KJBG i.V.m. § 2 Abs. 1b GlBG verhängt.
Gegen dieses Straferkenntnis, welches mir am __________ zugestellt wurde, erhebe ich innerhalb offener Frist nachstehende
Beschwerde
und begründe diese wie folgt:
Im gegenständlichen Strafbescheid wird mir vorgeworfen, ich hätte in meiner Funktion als Lehrberechtigter die AN, Frau __________, mehrfach sexuell belästigt, indem ich sie in den Oberarm gezwickt und über eigene sexuelle Erlebnisse berichtet hätte.
Zum Zwicken in den Oberarm möchte ich anmerken, dass dies einerseits nie vorgefallen ist und andererseits ein solches Verhalten zweifellos eine entbehrliche Albernheit und eine Belästigung darstellt. Es handelt sich jedoch nicht um eine sexuelle Belästigung i.S.d. gesetzlichen Tatbestandes nach § 2 Abs. 1b GlBG, da dieses Verhalten nicht der sexuellen Sphäre zugeordnet werden kann.
S. 937Ob eine Erzählung über eigene sexuelle Erlebnisse tatbestandsmäßig ist, kann erst geklärt werden, wenn klar ist, was konkret erzählt worden sein soll. Der Beschwerdegegner hat die notwendige Konkretisierung und Präzisierung verabsäumt. Tatsächlich gab es keinerlei Erzählungen dieser Art.
Ich bin 47 Jahre alt, bilde seit 17 Jahren Lehrlinge aus, habe drei Kinder und stehe in aufrechter und erster Ehe. Die absurden Vorwürfe kann ich nicht annähernd verstehen etc.
Beweis: __________
Derzeit habe ich 3 Unterhaltspflichten. Die Annahme des Beschwerdegegners, dass keine Sorgepflichten zu beachten seien, ist daher falsch.
Die Unterhaltspflichten betreffen:
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l _________________________ | geb. am ____________________ |
l _________________________ | geb. am ____________________ |
l _________________________ | geb. am ____________________ |
Beweis: Geburtsurkunden in Kopie, __________
Die weitere Annahme, dass „günstige Einkommens- und Vermögensverhältnisse“ bei mir vorliegen, wird bestritten. 2017 wurde über mein Einzelunternehmen (für dessen Verbindlichkeiten ich auf Grund der Rechtsform persönlich hafte) ein Insolvenzverfahren eröffnet, welches 2018 aufgehoben wurde. Derzeit bin ich bemüht, das Unternehmen zu konsolidieren und die Arbeitsplätze zu erhalten.
Beweis: __________
Selbst wenn man also davon ausgeht, dass ein strafbares Verhalten vorlag, so hätte schon im Sinne einer Verhältnismäßigkeit zwischen angeblichem Zwicken und Erzählen von Geschichten und der Zahlung von erheblichen Geldstrafen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage eine wesentlich geringere Strafe im hier gegenständlichen Verfahren verhängt werden müssen. Insbesondere sind folgende Milderungsgründe zu beachten: __________
Ich stelle daher den
Antrag,
meiner Beschwerde Folge zu geben und den angefochtenen Strafbescheid aufzuheben bzw. dahingehend abzuändern, dass festgestellt wird, dass kein strafbares Verhalten vorliegt.
Für den Fall, dass der Strafbescheid nicht aufgehoben wird und nicht festgestellt wird, dass kein strafbares Verhalten vorliegt, stelle ich den
S. 938Antrag,
dass der Strafbescheid durch erhebliche Herabsetzung der Höhe der Strafe (sowie des Kostenbeitrages) abgeändert wird.
Weiters stelle ich nach § 24 Abs. 1 und 3 VwGVG den
Antrag,
dass eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt wird.
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__________, am __________ | Fa. _________________________ |
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*) | Beachten Sie die Rechtsmittelbelehrung, die dem Straferkenntnis, gegen das sich die Beschwerde richtet, angefügt ist. |
Muster 24a
(Herabsetzung der Höhe der Geldstrafe)
Mit dem umseits bezeichneten Bescheid wurde gegen mich eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von € __________ (zuzüglich Kosten __________) nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a i.V.m. § 3 Abs. 1 AuslBG verhängt.
Gegen dieses Straferkenntnis, welches mir am __________ zugestellt wurde, erhebe ich innerhalb offener Frist nachstehende
Beschwerde
und begründe diese wie folgt:
Im gegenständlichen Straferkenntnis wird mir vorgeworfen, dass ich die albanische Staatsbürgerin __________ von __________ bis __________ ohne Beschäftigungstitel i.S.d. AuslBG beschäftigt habe.
Richtig ist, dass mir Frau __________ erzählt hat, dass sie Studentin sei und ohne Beschäftigungstitel arbeiten könne, weil sie bereits in Österreich gearbeitet habe. Da ich nicht rechtskundig bin, habe ich angenommen, dass die Anmeldung bei der ÖGK ausreichend ist und habe Frau __________ ordnungsgemäß angemeldet.
Zu beachten ist, dass ich jedenfalls eine Beschäftigungsbewilligung erhalten hätte, wenn ich für Frau __________ (in Kenntnis der Rechtslage) vor Aufnahme der Beschäftigung einen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung gestellt hätte. Nach § 4 Abs. 7 Z 2 AuslBG entfällt bei Schülern und Studierenden, die bis maximal 20 Stunden wöchentlich beschäftigt werden, die Arbeitsmarktprüfung. Mit dem Entfall der Arbeitsmarktprüfung erS. 939gibt sich aber, dass die Beschäftigungsbewilligung erteilt worden wäre, da Frau __________ nur für wenige Stunden geringfügig bei mir beschäftigt war.
Da ich die komplexe ausländerbeschäftigungsrechtliche Rechtslage nicht überblickt habe, habe ich erst nach der Beschäftigungsaufnahme am __________ einen Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung beim AMS Wien __________, eingebracht. Dabei war mir auch nicht bewusst, dass ich erst durch diesen Antrag und die zuvor erfolgte ordnungsgemäße Anmeldung bei der ÖGK die Strafanzeige durch das AMS bewirkt habe (nachdem das AMS die Anmeldung von Frau __________ festgestellt hat, wurde offenbar die Anzeige erstattet).
Weiters wurde das Arbeitsverhältnis bereits mit __________ einvernehmlich aufgelöst und hat somit lediglich von __________ bis __________ bzw. rund fünf Wochen gedauert. Die Beschwerdegegnerin berücksichtigt folgende wesentlichen Milderungsgründe nicht:
Die kurze Dauer des Arbeitsverhältnisses von ________ bis __________,
den geringen Umfang des Beschäftigungsausmaßes (geringfügiges Arbeitsverhältnis),
meine bisherige Unbescholtenheit (bereits seit __________ bin ich im Baunebengewerbe als Einzelunternehmer tätig und werden in dieser Branche meistens dem AuslBG unterliegende Personen beschäftigt),
die Anmeldung des gegenständlichen Arbeitsverhältnisses bei der Sozialversicherung, welche den Rechtsirrtum (§ 34 Abs. 1 Z 12 StGB i.V.m. § 19 Abs. 2 VStG) verdeutlicht (bzw. dass es hier keinesfalls um vorsätzliche „Schwarzbeschäftigung“ geht),
der Umstand, dass für eine Studentin die Beschäftigungsbewilligung ohnedies erteilt worden wäre, wenn ich nicht versehentlich das Einbringen des Antrags verabsäumt hätte und beruht die rechtsirrige Vorgangsweise nur auf einer geringfügigen Unbesonnenheit (§ 34 Abs. 1 Z 7 StGB i.V.m. § 19 Abs. 2 VStG) und
der weitere Umstand, dass ich ohnedies (nachdem ich die Rechtssituation teilweise überblickt habe) Bemühungen gesetzt habe, um eine Beschäftigungsbewilligung zu erlangen (obwohl dies ein untauglicher Versuch war, weil Frau __________ die Beschäftigung bereits aufgenommen hat).
Auf Grund dieser gravierenden Milderungsgründe, denen kein einziger Erschwerungsgrund gegenübersteht, ist die verhängte Strafe von € _______ deutlich überhöht. Der § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG sieht eine Mindeststrafe von € 1.000,– vor. Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Mindestsatz verdoppelt wurde.
Überwiegen die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich, so kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden (§ 20 VStG). Die Voraussetzungen für eine solche außerordentliche Minderung der Strafe liegen vor.
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S. 940Beweis: | Einvernahme des Berufungswerbers |
Abmeldung von der ÖGK | |
Auszüge aus dem Mitgliederkataster der WK __________ (aus dem sich die Dauer unbescholtenen selbständigen Tätigkeit ergibt) | |
Ausweis für Studierende für Frau __________. | |
Bescheid des AMS vom __________. |
Ich stelle daher den
Antrag,
dass der Strafbescheid durch eine erhebliche Herabsetzung der Höhe der Strafe (sowie des Kostenbeitrages) abgeändert wird.
Weiters beantrage ich, dass nach § 24 Abs. 2 und 3 VwGVG eine öffentliche mündliche Verhandlung durchgeführt werden möge.
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Wien, am __________ | Fa. _________________________ |
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*) | Beachten Sie bitte die Rechtsmittelbelehrung, die dem Straferkenntnis, gegen das sich diese Beschwerde richtet, angefügt ist. |
Muster 25
Der Arbeitgeber (__________) verpflichtet sich dem Arbeitnehmer (Frau/Herr __________), einen Betrag von € __________ brutto (gewidmet als __________) zu bezahlen. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung des entsprechenden Nettobetrages auf das dem AG bekannte Girokonto des AN.
Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn der entsprechende Nettobetrag binnen __________ (z.B. zwei oder drei) Wochen nach dem Einlangen einer gegengezeichneten Ausfertigung dieser Einigung bei der Rechtsvertretung des AG (z.B. WK __________) auf dem im Punkt 1. bezeichneten Konto des AN eingeht.
Mit der Zahlung des entsprechenden Nettobetrages sind sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten endbereinigt.