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GesRZ 6, Dezember 2017, Seite 399

Aufrechnung mit einem Anspruch aus verbotener Einlagenrückgewähr

§§ 35, 63 Abs 3 Satz 2, § 82 Abs 1 und § 83 Abs 1GmbHG

Die GmbH kann mit ihrem Anspruch aus der verbotenen Rückgewähr von Einlagen gegen eine Forderung des zum Rückersatz pflichtigen Gesellschafters aufrechnen.

(OLG Wien 2 R 162/16g; HG Wien 10 Cg 36/15x)

Der Beklagte war bis Alleingesellschafter und Geschäftsführer der S. GmbH. Mit Notariatsakt vom selben Tag trat er Gesellschaftsanteile zum Teil an Mag. G. G. und M. V. ab; nach dem sollte der Beklagte seinen Geschäftsanteil auf eine Stammeinlage von 3.500 € reduzieren und den restlichen Anteil an Mag. G. G. übertragen. Der Beklagte entschied sich zu dieser Vorgehensweise, weil er in diesem seinen potenziellen Nachfolger als Gesellschafter und Geschäftsführer seines Unternehmens sah und schrittweise die Agenden abgeben wollte. Er sollte sich während der vierjährigen Übergangsperiode weiterhin um die Kundenakquise kümmern, weil er darin wegen seiner langjährigen Erfahrung sehr erfolgreich war. Konkret kamen die Vertragsparteien überein, dass die bis zum Abschluss des Notariatsaktes erwirtschafteten Gewinne dem Beklagten in voller Höhe zufließen und je nach Lage der Gesellschaft ausgeschü...

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