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GesRZ 6, Dezember 2017, Seite 343

PRIIPS in Geltung

Mit kommt die Verordnung (EU) Nr 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP), ABl L 352 vom , S 1, zur Anwendung. Mit den standardisierten Informationspflichten im sog Basisinformationsblatt (key information document –KID) sollen Kleinanlegern dabei unterstützt werden, grundlegende Risiken von Derivaten, strukturierten Wertpapieren, fonds- und indexgebundenen Lebensversicherungen und anderen Versicherungsanlageprodukten zu verstehen und zu vergleichen. Das Basisinformationsblatt darf maximal drei Seiten lang sein und hat verschiedenste Informationen (wie etwa die Produktart, die Chancen, Risiken und Kosten eines Produktes) sowie Beschwerdemöglichkeiten zu enthalten.

Bereits im Juli haben die ESMA Q&A betreffend das Basisinformationsblatt und die Europäische Kommission Leitlinien zur Anwendung der Verordnung veröffentlicht.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Georg Durstberger
Dr. Thomas Barth, LL.M. (WU) und Georg Durstberger, LL.M. (WU) sind Universitätsassistenten am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniv...
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