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Die Berücksichtigung von Familienarbeit bei der erbrechtlichen Behandlung von Schenkungen unter Ehegatten in Familienunternehmen
Der vorliegende Beitrag behandelt die fehlende Berücksichtigung der Familienarbeit im erbrechtlichen Kontext. So ziehen Schenkungen unter Ehegatten die gleichen pflichtteilsrechtlichen Konsequenzen nach sich wie Schenkungen des Verstorbenen an familienfremde Personen. Dies führt vor allem in der Unternehmerehe zu unbefriedigenden Ergebnissen. Der Beitrag des haushaltsführenden Ehegatten zur Ehegemeinschaft sowie zum Familienunternehmen bleibt für die Hinzu- und Anrechnung unberücksichtigt. Während für den Fall der Scheidung diese Frage schon diskutiert wird, fehlt die Bearbeitung im Erbrecht. Im Folgenden soll die zu Lebzeiten verrichtete Familienarbeit als mögliche Gegenleistung zur Zuwendung des Verstorbenen an seinen Ehegatten untersucht werden.
I. Familienarbeit: Keine vergleichbare Belastung von Mann und Frau
In Zeiten von COVID-19 wird besonders deutlich: Familienarbeit ist mehr als das bloße Kochen von Mahlzeiten, das Einräumen des Geschirrspülers oder das Aufdrehen der Waschmaschine. Vielmehr gehören auch die gesamte familiäre Organisation (sog mental load) und die Versorgung und Fürsorge der Menschen innerhalb der Familie (wie die Pflege von kranken Angehörigen und die Betre...