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GesRZ 1, Februar 2021, Seite 4

Deutschland: Zweites Führungspositionen-Gesetz

Am verabschiedete das deutsche Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II, online abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FuepoG.html?nn=6704238). Der Entwurf bringt insb die Pflicht, in Vorständen mit mehr als drei Mitgliedern zumindest eine Position mit einer Frau bzw einem Mann zu besetzen. Diese Regelung gilt für börsenotierte, paritätisch mitbestimmte Unternehmen sowie in den Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist Leiter der Geschäftsstelle der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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