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ASoK 10, Oktober 2017, Seite 394

Neues Gehaltssystem für den Kollektivvertrag für Handelsangestellte

Die Sozialpartner des Handelskollektivvertrages haben nach langjährigen Verhandlungen eine Modernisierung der bisherigen Gehaltsregelungen paktiert, die unter anderem aus einer vereinheitlichten Gehaltstabelle mit höheren Einstiegsgehältern (Mindestgrundgehalt von 1.600 Euro), einer flacheren Gehaltskurve, differenzierteren Beschäftigungsgruppen und einer begrenzteren Anrechnung von Vordienstzeiten besteht. Auf Basis eines entsprechenden Positionspapiers wird derzeit der genaue Kollektivvertragstext erstellt. In Kürze beginnen die Verhandlungen zum zweiten Teil betreffend die Arbeitszeitregelungen und die Zuschlagsregelungen (zB Öffnungszeitenzuschläge).

S. 395 Der Umstieg auf das neue Gehaltssystem soll ab einem frei zu wählenden Stichtag (frühestens ) jeweils ein ganzes Unternehmen betreffen (Alles-oder-nichts-Prinzip) und hat binnen vier Jahren zu erfolgen. Automatisch gilt das neue System nur für Neugründungen ab bzw wenn der Kollektivvertrag für Handelsangestellte ab diesem Datum erstmalig angewendet wird (Kollektivvertragswechsel oder zusätzliche Gewerbeberechtigung). Erst ab muss das neue System auch dort angewendet werden, wo kein früherer Umstieg stattgefunden hat.

Im Rahmen des...

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