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GesRZ 1, Februar 2021, Seite 4

Deutschland: Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Am veröffentlichte das deutsche Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG, online abrufbar unter https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Personengesellschaftsrecht.html).

Der Entwurf umfasst wesentliche Änderungen im Personengesellschaftsrecht. So soll zunächst das Recht der GesBR, in Deutschland auch BGB-Gesellschaft genannt, reformiert werden. Die bereits vom BGH ausgesprochene mögliche Rechtsfähigkeit einer GesBR soll nun für Gesellschaften, die am Rechtsverkehr teilnehmen, kodifiziert werden. Die Nichtrechtsfähigkeit von Innen-GesBR soll weiterhin bestehen bleiben. Dieser Neuerung entsprechend soll das gesamte Regelungsregime der GesBR neu gefasst werden (§§ 705 ff BGB). Dabei soll auch die Möglichkeit geschaffen werden, die rechtsfähige GesBR – auf freiwilliger Basis – in ein Gesellschaftsregister für GesBRs eintragen zu lassen. Durch einen sog Statuswechsel soll ein Wechsel zwischen Gesellschafts- und Handelsregister für die GesBR möglich sein.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen in Bezug auf das Re...

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