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OGH zur Verschmelzung überschuldeter Gesellschaften im Konzern
Der , über die Verschmelzung überschuldeter Gesellschaften innerhalb eines Konzerns entschieden. Dem Fall lag die Verschmelzung von zwei Tochtergesellschaften auf ihre Muttergesellschaft zugrunde. Dabei waren beide Tochtergesellschaften überschuldet, während die Muttergesellschaft sehr solvent war. Sie verfügte insb über ein sehr hohes freies Kapital (Bilanzgewinn, ungebundene Rücklagen etc).
Anders als in vorangegangen Fällen zur Verschmelzung überschuldeter Konzerngesellschaften – und anders als die Vorinstanzen – erachtete der OGH den hier vorliegenden Sachverhalt als zulässig, da am Ende kein insolvenzträchtiges Gebilde entstanden sei. Die Muttergesellschaft könne auch nach der Verschmelzung sämtliche Gläubiger befriedigen und sei selbst nicht insolvenzgefährdet.