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GesRZ 1, Februar 2021, Seite 3

ESMA-Jahresbericht zu zulässigen Marktpraktiken

Am veröffentlichte die ESMA ihren Jahresbericht zur zulässigen Marktpraxis gem Art 13 Abs 10 der Marktmissbrauchsverordnung (ESMA70-156-3782, online abrufbar unter https://www.esma.europa.eu/file/110956/download?token=RDDX5JyG). Der ESMA kommt bei der Definition dieser zulässigen Marktpraxis in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine wichtige Rolle zu. Handelt es sich bei einem Geschäft, einem Auftrag oder einer Handlung um eine zulässige Marktpraxis und ist diese durch legitime Gründe gedeckt, so liegt keine verbotene Marktmanipulation iSv Art 15 iVm Art 12 der Marktmissbrauchsverordnung vor.

Laut dem Bericht seien – zum ersten Mal seit Inkrafttreten der Marktmissbrauchsverordnung – keine außergewöhnlichen Marktpraktiken zu verzeichnen. Dennoch enthält der Bericht Informationen über bereits genehmigte Marktpraktiken der Aufsichtsbehörden in Spanien, Portugal, Frankreich und Italien.

Rubrik betreut von: Thomas Barth und Sophie Natlacen
Dr. Thomas Barth ist Leiter der Geschäftsstelle der ÜbK. Sophie Natlacen, LL.M. (WU) ist Universitätsassistentin am Institut für Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
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