zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
GesRZ 1, Februar 2021, Seite 2

Neue Frist zur Veröffentlichung von Meldungen über Directors’ Dealings

Art 19 Abs 3 der Verordnung (EU) Nr 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinien 2003/124/EG, 2003/125/EG und 2004/72/EG der Kommission, ABl L 173 vom , S 1, sah bisher vor, dass ein Emittent oder Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate (im Folgenden: Emittent) Informationen, die nach Art 19 Abs 1 der Marktmissbrauchsverordnung gemeldet wurden (Directors’ dealings-Meldungen), spätestens drei Geschäftstage nach dem Geschäft S. 3 zu veröffentlichen hatte. Dies konnte in der Praxis zu Problemen führen, da die meldepflichtigen Personen innerhalb der gleichen Frist (gem Art 19 Abs 1 der Marktmissbrauchsverordnung spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts) den Emittenten zu informieren hatten.

Die Verordnung (EU) 2019/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU und der Verordnungen (EU) Nr 596/2014 und (EU) 2017/1129 zur Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten, ABl L 320 vom , S 1, hat Art 19 Abs 3 der Marktmissbrauch...

Daten werden geladen...