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GesRZ 1, Februar 2021, Seite 2

Ausschüttungsrestriktionen für Banken, Versicherungsunternehmen und Investmentfirmen im Zusammenhang mit COVID-19

Bereits zu Beginn der COVID-19-Krise vor einem knappen Jahr wurde in dieser Rubrik über Ausschüttungsrestriktionen iZm COVID-19 berichtet. Damals appellierten die europäischen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene sowie die FMA auf nationaler Ebene an Banken und Versicherungsunternehmen, keine Dividendenausschüttungen und keine Aktienrückkaufprogramme zur Vergütung von Aktionären für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 vorzunehmen. Begründet wurden diese Empfehlungen mit der Fähigkeit von Banken und Versicherungsunternehmen zur Verlustabdeckung sowie mit der Sicherstellung der Kreditvergabe an private Haushalte und Unternehmen (vgl Th. Barth/Natlacen, GesRZ 2020, 82 f).

Diese Bedenken gelten weiterhin und so erneuerten die Aufsichtsbehörden ihre Empfehlungen in Bezug auf die Ausschüttungsrestriktionen. Am sprach sich die EZB für eine völlige Unterlassung oder zumindest eine Limitierung von Dividendenausschüttungen für Banken bis September 2021 aus (siehe https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2020/html/ssm.pr201215~4742ea7c8a.en.html). Darüber hinaus rief die Behörde auch zu besonderer Vorsicht in Bezug auf Aktienrückkäufe auf. Unterstützt werde diese Sich...

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