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Going Concern
Stellen Sie sich vor, die aktuelle Krise hat Ihrem Unternehmen stark zugesetzt und die Förderungen und Entlastungen reichen nicht aus, Sie sicher über das Jahr zu bringen. Vor allem die Unsicherheiten der Geschäftsentwicklung des 2. Halbjahres erlauben keine zuverlässige Prognose Ihrer finanziellen Situation. Sollte jedoch nicht von der erfolgreichen Weiterführung des Unternehmens ausgegangen werden können, treten einige rechtliche Konsequenzen in Kraft, die Sie als Geschäftsführer rasch auch in eine persönliche Haftung führen könnten.
Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass jedes Unternehmen auch in Zukunft bestehen wird. Diese „Fortführungsannahme (Going Concern)“ ist Voraussetzung für die Zahlungsfähigkeit, aber auch Grundlage der Bewertung des Vermögens im Jahresabschluss.
1. Die Fortführungsprognose im Rahmen des Jahresabschlusses
Die Fortführungsannahme kann aus finanziellen (zB Zahlungsschwierigkeiten), rechtlichen (zB Auslaufen von Konzessionen) oder persönlichen (zB Aufgabe des Geschäfts) Gründen bezweifelt werden. Deshalb ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung eine Fortführungsprognose zu erstellen. Für diese ist idR eine Unternehmensplanung ausreichend, solange...