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ASoK 10, Oktober 2017, Seite 393

Anteiliger Sachbezug als Werbungskosten bei Familienheimfahrten mit Firmen-Kfz

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In den Praxis-News vom September 2017 (ASoK 2017, 355 f) wurde darüber berichtet, dass der VwGH – bereits mehrfach – entschieden hat, dass bei Verwendung eines Sachbezugs für andere Einkunftsquellen ein aliquoter Anteil des Werts des zugeflossenen Sachbezugs als Werbungskosten berücksichtigt werden kann.

Nach der angeführten BFG-Entscheidung muss dieser Grundsatz auch dann gelten, wenn im Rahmen eines (!) Dienstverhältnisses eine Nutzung des überlassenen Firmen-Kfz darin besteht, steuerlich anzuerkennende Familienheimfahrten durchzuführen.

Nach dem Grundsatz der Freiheit der Beweismittel kann zur Berücksichtigung derartiger Werbungskosten – statt des Fahrtenbuches – auch eine Glaubhaftmachung durch schlüssige Behauptung der maßgeblichen Umstände (im konkreten Fall ging es um einen Familienvater mit zwei kleinen Kindern, wobei eines im Veranlagungsjahr geboren wurde) ausreichen.

Im Rechtsprechungsfall konnten Werbungskosten im Ausmaß der Obergrenze für die steuerliche Geltendmachung von Familienheimfahrten in der Höhe von 3.672 Euro (größtes Pendlerpauschale) geltend gemacht werden, weil sich bei Herausrechnung der Familienheimfahrten aus dem die gesamt...

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