SWK-Spezial Reihen- und Dreiecksgeschäfte
2. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
2.1. Grundsätze der Lieferung
Ein Reihengeschäft ist eine Aneinanderreihung von zwei oder mehreren Lieferungen, die dadurch erfüllt werden, dass der Gegenstand in einem einheitlichen Transportvorgang vom ersten Lieferer an den letzten Abnehmer befördert oder versendet wird. Ein Dreiecksgeschäft ist eine Sonderform des Reihengeschäfts mit zwei Lieferungen. Es gelten daher die allgemeinen Bestimmungen über Lieferungen grundsätzlich auch für Reihen- und Dreiecksgeschäfte. Zunächst werden daher diese allgemeinen Regeln dargestellt.
S. 102.1.1. Lieferbegriff
Nach § 3 Abs 1 sind Lieferungen Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Zentrales Element der Lieferung ist daher die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand. Dabei handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang, durch den Substanz, Wert und Ertrag des Gegenstandes dem Abnehmer zugewendet werden. Ein zivilrechtlicher Eigentumsübergang ist nicht erforderlich, die bloße Einräumung von Gebrauchs- oder Nutzungsrechten reicht allerdings nicht aus.
Begrifflich von der Lieferung abzugrenzen sind die Beförderung oder Versendung der Gegenstände. Während die Liefer...