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ZWF 1, Jänner 2024, Seite 48

Haftung eines deutschen Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers

§ 11 BAO

Schmittmann, Haftung eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers, NZWiSt 2023, 371

Berufstypische Handlungen eines deutschen Steuerberaters bzw Wirtschaftsprüfers können dann eine strafbare Beihilfe zur Steuerhinterziehung darstellen, wenn das vom Hilfeleistenden erkannte Risiko strafbaren Verhaltens seines Mandanten als derart hoch anzusehen ist, dass seine Hilfeleistung als Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters beurteilt werden kann.

Das Finanzgericht darf im Rahmen seiner eigenen Überzeugungsbildung auch dann von einer Steuerstraftat ausgehen, wenn die Staatsanwaltschaft das diesbezügliche Strafverfahren nach § 170 Abs 2 dStPO eingestellt hat.

Anmerkung

§ 11 BAO im nationalen Recht fordert im Gegensatz zur deutschen Rechtslage eine rechtskräftige Verurteilung.

Rainer Brandl / Roman Leitner

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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