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ZWF 1, Jänner 2024, Seite 47

Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrugsfällen beim zweiten Erwerber

ZWF 2024/9

§ 12 Abs 1 Z 1 UStG

A, C-596/21; SWK 12/2023, 595

Implizite materielle Voraussetzung für das Recht auf Vorsteuerabzug ist, dass der Steuerpflichtige trotz Vornahme der Überprüfungen, die vernünftigerweise von jedem Wirtschaftsteilnehmer verlangt werden können, keine Kenntnis vom Vorliegen einer Steuerhinterziehung hatte, die den besteuerten und zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsatz betraf. Einem Steuerpflichtigen, der diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss daher die Ausübung seines Rechts auf Vorsteuerabzug vollständig versagt werden. Wie aus der Rechtsprechung des EuGH hervorgeht, soll dieses Erfordernis die Steuerpflichtigen anhalten, die Sorgfalt walten zu lassen, die vernünftigerweise bei jedem wirtschaftlichen Vorgang verlangt werden kann, um sicherzustellen, dass die von ihnen bewirkten Umsätze nicht zu ihrer Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führen.

Rubrik betreut von: Rainer Brandl / Roman Leitner
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