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ZWF 1, Jänner 2024, Seite 42

Ausgewählte Judikatur aus dem Bereich Finanzstrafsachen im Jahr 2023 (Teil I)

Martina Eber Elisabeth

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über relevante Erkenntnisse aus dem Bereich Finanzstrafsachen im Jahr 2023. Dabei wurden schwerpunktmäßig vor allem Entscheidungen des BFG herangezogen.

Aufhebung und Zurückverweisung wegen fehlender Feststellungen bei verbundenen Tatvorwürfen

§§ 135 Abs 1, 161 Abs 4 FinStrG

Sachverhalt: Nach Abschluss der abgabenrechtlichen Prüfung für die Jahre 2014 bis 2016 und Einleitung eines Finanzstrafverfahrens aufgrund begangener Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs 1 lit a FinStrG durch Verletzung der Bestimmung des § 119 BAO, indem keine Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2015 und 2016 abgegeben wurden, sowie aufgrund des Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 FinStrG zufolge der Nichtabgabe der Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2015 und 2016 wurde die Entscheidung des Spruchsenats nach Abschluss der mündlichen Verhandlung mündlich verkündet, wobei hinsichtlich des Inhalts des Erkenntnisses nicht auf die Niederschrift, sondern auf das Beratungsprotokoll verwiesen wurde.

Gegen die Entscheidung wurde sowohl seitens der beschuldigten Partei als auch seitens des Amtsbeauftragten (wegen des Vorwurfs gemäß § 34 Abs 1 FinStrG) Beschwerde erhoben. In der schriftlichen Ausfertigung der Spruchsenatsentsche...

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