Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Diversion durch das Gericht; Begründungserfordernisse
ZWF 2024/3
Ein Beschluss, mit dem ein Verfahren diversionell eingestellt wird, hat neben Spruch und Rechtsmittelbelehrung eine Begründung zu enthalten, in der die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Überlegungen auszuführen sind, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden. Demnach ist insbesondere darzulegen, warum das Gericht das Vorliegen der Voraussetzungen des § 198 Abs 1 und 2 Z 2 StPO angenommen hat. Indem das Gericht seine Entscheidung – überdies unter gänzlicher Ausklammerung der Opferinteressen – ausschließlich auf die Leistung des Geldbetrags und des Beitrags zu den Pauschalkosten durch den Angeklagten gründet, wird den Begründungserfordernissen diversioneller Einstellungsbeschlüsse nicht entsprochen.