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ZVers 1, Jänner 2024, Seite 47

Betriebsunterbrechungsversicherung: Kein Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechungen infolge von Krankheiten, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind

ZVers Redaktion

RSS-E 84/23

1. Gemäß Art 2.1.2.1 BF02 besteht kein Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechungen infolge von Krankheiten, die vor Versicherungsbeginn entstanden sind. Art 1.3.1 BF02 definiert die Krankheit als einen nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft anormalen körperlichen oder geistigen Zustand, der ärztlicher Behandlung bedarf. Dass ein derartiger anormaler Zustand bereits spätestens zu Versicherungsbeginn vorgelegen ist, wird von der Antragstellerin nicht behauptet; vielmehr geht dies sogar implizit aus ihrer Schadensmeldung hervor, wonach sie zu diesem Zeitpunkt bereits in Behandlung gestanden ist.

2. Weist die Versicherung in der Polizze auf eine Abweichung der Polizze vom Versicherungsantrag hinsichtlich des Versicherungsbeginns und -endes hin und entspricht dieser Hinweis in seiner Form und in seinem Inhalt den Erfordernissen des § 5 Abs 2 VersVG, so kann dies einen Versicherungsfall, der nach dem ursprünglichen Antrag versichert gewesen wäre, zu einem vorvertraglichen Versicherungsfall machen.

Die Antragstellerin hat bei der antragsgegnerischen Versicherung eine Betriebsunterbrechungsversicherung für ihre Tätigkeit als Fachärztin für Frauenheilkunde und Gebu...

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