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Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO
Fremdübliche Verrechnungspreise im Methodenmix – unilateral beauskunftet
Dem zunehmenden Bedürfnis nach Rechtssicherheit und der großen Anzahl von Verständigungsverfahren geschuldet, bringt das „Advance Ruling“ einen nicht zu unterschätzenden Vorteil für international tätige Unternehmen. § 118 BAO bietet ua eine solide innerstaatliche Grundlage für vielfältige Verrechnungspreisgestaltungen und deren rechtliche Beurteilung. In diesem Beitrag wird ein (fiktiver) Musterfall anhand eines Auskunftsbescheides vorgestellt, in welchem ein „Methodenmix“ zur Anwendung gelangt, um einen sachgerechten, fremdüblichen Verrechnungspreis zu ermitteln und zu beauskunften.
Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO über noch nicht verwirklichte Sachverhalte
1. Spruch
Über den Antrag auf Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO vom der Austria GmbH, vertreten durch Steuerberatung IX GmbH, wird wie folgt abgesprochen:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Die im Antrag formulierte(n) Rechtsfrage(n) zu dem unter Punkt 2.1. der Begründung dieses Bescheides antragsgemäß dargelegten Sachverhalt wird (werden) wie folgt abgabenrechtlich beurteilt: | |
II. | 1. | Entspricht es der Auslegung des § 6 Z 6 EStG iVm Art 9 DBA Deutschland, dass zur Abgeltung der Routinefunktionen der Austria GmbH die TNMM als geeignetste Verrechnungspreismethode angesehen wird? |
Es entspricht der Auslegung des § 6 Z 6 EStG iVm Art 9 DBA Deutschland, dass die T... |