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EuGH: Besteuerung ausländischer Zinserträge zum progressiven Einkommensteuertarif verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, wenn inländische Zinserträge einer niedrigeren Abgeltungssteuer unterliegen
In seinem Urteil vom , Autoridade Tributária e Aduaneira, C-312/22, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Besteuerung ausländischer Zinserträge zum progressiven Einkommensteuertarif gegen die in Art 56 EG verankerte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wenn inländische Zinserträge einer niedrigeren Abgeltungssteuer zu einem fixen Satz unterliegen. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:
Im Jahr 2005 erzielte der in Portugal ansässige FL Zinserträge aus Schuldverschreibungen und Schuldtiteln, die von einer Schweizer Bank gezahlt wurden. Am reichte FL eine Einkommensteuererklärung für diese Zinserträge ein. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 wurden die Zinserträge zu den übrigen Einkünften von FL gerechnet und zum höchsten progressiven Einkommensteuersatz von 40 % besteuert. Am stellte FL einen Antrag auf Überprüfung dieses Steuerbescheides von Amts wegen, der abgelehnt wurde. Der daraus resultierende Rechtsstreit gelangte schließlich zum Supremo Tribunal Administrativo (Oberstes Verwaltungsgericht, Portugal), das das Verfahren aussetzte und dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung gemäß Art 267 AEUV vorlegte.
Mit seiner Frag...