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Unterbetriebsstätten im DBA-Recht
Haase (StuW 2023, 356 ff) führt aus, dass in reinen Kapitalgesellschaftsstrukturen Unterbetriebsstätten nicht denkbar sind, weil die Kapitalgesellschaft eine Abschirmwirkung entfaltet und deren Betriebsstätte daher keine solche der Gesellschafter sein kann. Auch Einzelunternehmer können lediglich mehrere (gleichwertige) Betriebsstätten im In- und Ausland, jedoch keine Unterbetriebsstätten unterhalten. Daran anschließend geht Haase der Frage nach, ob bei mehrstöckigen (transparenten) Personengesellschaften die durch die Personenuntergesellschaft vermittelte Betriebsstätte eine Unterbetriebsstätte der Personenobergesellschaft sei oder eine Betriebsstätte des inländischen Gesellschafters der Personenobergesellschaft. Von der herrschenden Lehre in Deutschland und auch vom BFH werde das Konzept der Unterbetriebsstätte abgelehnt. Haase tritt dem mit systematischen Überlegungen für die Anerkennung einer DBA-rechtlichen Unterbetriebsstätte entgegen.