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Gekürztes Kinderbetreuungsgeld bei fehlenden Untersuchungsnachweisen auch bei kompliziertem Unionsrecht
Was ist das Ergebnis, wenn für Familienleistungen drei Staaten zuständig sein könnten? Zweimal Ablehnung, einmal gar keine Entscheidung! Leichtgemacht wird es Familien durch das Unionsrecht nicht. Die Komplexität der Zuständigkeitsregelungen beim Kinderbetreuungsgeld führen aber nicht dazu, dass die nationalen Vorschriften gegenüber demjenigen Sozialversicherungsträger, von dem Leistungen begehrt werden, nicht einzuhalten wären. Auch in einem „Dreistaatenverhältnis“ sind daher die Nachweise der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der ÖGK vorzulegen, widrigenfalls das Kinderbetreuungsgeld gekürzt wird ().
Sachverhalt
Die Klägerin befindet sich seit in einem aufrechten Dienstverhältnis zu einem österreichischen Dienstgeber. Am verlegte sie ihren Hauptwohnsitz von Österreich nach Deutschland zu ihrem Ehemann, der in Frankreich selbständig erwerbstätig ist. Der Sohn der Klägerin wurde am geboren. Das Wochengeld bezog die Klägerin von bis in Höhe von 79,35 €. Die Klägerin lebt mit ihrem Sohn im gemeinsamen Haushalt mit hauptwohnsitzlicher Meldung in Deutschland. Mit dem österreichischen Dienstgeber wurde eine Karenz bis vereinbart, die später auch noch verl...