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Familienzeitbonus trotz Krankenhausaufenthalts von Mutter und Kind
Befinden sich während der Familienzeit sowohl das Kind als auch die Mutter medizinisch indiziert im Krankenhaus, kann kein gemeinsamer Haushalt vorliegen. Familienzeitbonus gebührt dem Vater allerdings trotzdem, wenn Vater und Mutter das Kind im Ausmaß von zumindest vier Stunden pro Tag betreut und gepflegt haben ().
Sachverhalt
Das Kind des Klägers wurde am geboren und musste aufgrund einer Zungenfehlbildung am operativ versorgt werden. Auch die Mutter des Kindes blieb wegen eines Kaiserschnitts noch im Spital. Mutter und Kind wurden am aus der Spitalspflege entlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Kind von beiden Elternteilen im Ausmaß von mindestens durchschnittlich vier Stunden täglich gepflegt und betreut. Ab der Entlassung fanden sich Kind und Mutter im gemeinsamen Haushalt ein.
Die ÖGK wies den Antrag auf Familienzeitbonus in der Zeit von bis wegen der stationären Behandlung der Mutter ab.
Die Vorinstanzen sprachen dagegen den Familienzeitbonus zu. Auch der OGH konnte in der außerordentlichen Revision der ÖGK keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung erkennen.
Pflege bei Krankenhausaufenthalt
Anspruch auf Familienzeitbonus besteht ua dann, ...