Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sachbezug für die Privatnutzung eines Firmen-Kfz durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer
Wird dem wesentlich (mehr als 25 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer von der Kapitalgesellschaft ein Firmen-Kfz zur Privatnutzung zur Verfügung gestellt, ist ein Sachbezug nach den Bestimmungen der Verordnung über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern anzusetzen, selbst wenn ein Privatanteil an die Gesellschaft entrichtet wird, aber es über die durchgeführten Privatfahrten keine Nachweise gibt ().
Sachverhalt
Im Zuge einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH) wurde ein Sachbezug – nach Abzug des geleisteten Kostenbeitrags in Form eines Privatanteils aufgrund einer Kostenteilungsvereinbarung für die Privatnutzung des Firmen-Kfz durch den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer – in die Beitragsgrundlage zum Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag einbezogen.
Erkenntnis des BFG
Die dagegen erhobene Beschwerde wies das BFG als unbegründet ab.
Begründend führte das BFG aus, dass aufgrund der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von Sachbezügen betreffend Kraftfahrzeuge bei wesentlich beteiligten G...