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PV-Info 2, Februar 2024, Seite 12

Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen unter Berücksichtigung des angewendeten Arbeitszeitmodells

Günter Steinlechner

Der VwGH orientiert sich in der Entscheidung vom , Ra 2021/15/0091, bei der Antwort auf die Frage, inwieweit Überstundenzuschläge steuerfrei ausgezahlt werden können, an den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen des angewendeten Arbeitszeitmodells, konkret der Durchrechnung der Normalarbeitszeit. Die Entscheidung betrifft Überstunden in einem Beherbergungsbetrieb, geht aber weit über das Hotel- und Gastgewerbe hinaus. Sie ist auf Basis des zugrunde liegenden Sachverhalts auch anzuwenden, wenn ein Überstundenpauschale vereinbart ist.

Ausgangssituation

In einem Beherbergungsbetrieb wurden Überstundenpauschalen ausbezahlt und aus diesen steuerfreie Überstundenzuschläge herausgeschält. Laut Meinung des Finanzamts waren aus den vorgelegten Arbeitszeitaufzeichnungen nur die gesamten Arbeitszeiten im Betrieb ersichtlich, nicht aber, an welchen Tagen und zu welchen Tagesstunden die einzelnen Beschäftigten Überstunden leisteten.

In zweiter Instanz erkannte das Bundesfinanzgericht (BFG) an, dass Arbeitszeitnachweise auf elektronischem Weg geführt wurden und die Arbeitszeiten der einzelnen Beschäftigten darin ua mit Datum, Beginn, Pause und Ende angeführt waren. Gleichzeitig ging es aber davon a...

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