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Weiterbildungsgeld bei Absolvierung eines Studiums
Der Anspruch auf Weiterbildungsgeld ist bei Absolvierung einer Weiterbildungsmaßnahme in Form eines Studiums an das Beibringen von Erfolgsnachweisen gebunden. Im Einzelnen wirft dies zahlreiche Fragen auf. Zwei aktuelle VwGH-Entscheidungen klären unterschiedliche in diesem Zusammenhang auftretende Fragestellungen.
Anspruch auf Weiterbildungsgeld
§ 26 AlVG regelt den Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Diese Bestimmung unterscheidet in Abs 1 zwischen Weiterbildungsmaßnahmen in Form eines Studiums und anderen Formen der Weiterbildung (Absolvierung von Kursen, Lehrgängen etc). Die Abgrenzung zwischen beiden Erscheinungsformen ist daher für die Praxis wesentlich. Dies rührt daher, dass unterschiedliche Nachweise für die Absolvierung der jeweiligen Weiterbildungsmaßnahme erbracht werden müssen:
Während bei Maßnahmen, die nicht in Form eines Studiums absolviert werden, gemäß § 26 Abs 1 Z 1 AlVG die Teilnahme an der betreffenden Maßnahme (in einem Mindestumfang) nachgewiesen werden muss, verlangt § 26 Abs 1 Z 5 AlVG bei der Absolvierung von Studien Erfolgsnachweise. Erfolgt die Weiterbildung (ausschließlich) in Form eines Studiums, kommt es daher nicht auf den Nachweis einer zeitlichen Inanspruchnahme an ().
Anm...