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Gesetzliche Änderungen im Bereich der Sozialversicherung
In den letzten Tagen vor der Weihnachtspause wurden in verschiedenen Gesetzen auch noch einige sozialversicherungs- und sozialrechtliche Änderungen auf den Weg gebracht.
Budgetbegleitgesetz
Abschnitt 4 des Budgetbegleitgesetzes 2024 (BGBl I 2023/152, ausgegeben am ) enthält Änderungen im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz und im Dienstgeberabgabegesetz.
Anhebung der pauschalen Dienstgeberabgabe
Die pauschale Dienstgeberabgabe (§ 1 Abs 1 DAG) fällt für Dienstgeber an, wenn sie mehrere geringfügig Beschäftigte beschäftigen, deren monatliche Beitragsgrundlage ohne Sonderzahlungen die eineinhalbfache Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. Die aktuelle Differenz zwischen den Dienstgeberbeiträgen für Vollversicherte und jenen für Geringfügige beträgt 3,05 % inklusive IE-Zuschlag. Die pauschale Dienstgeberabgabe wird mit Wirkung von 2024 um 3 Prozentpunkte, von 16,4 % auf 19,4 %, erhöht. Diese Erhöhung ist auch iZm dem VfGH-Erkenntnis zu sehen (; siehe Artner, Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze durch Urlaubsersatzleistung, PV-Info 5/2023, Seite 14 ff), wonach mehrfach geringfügig Beschäftigte, deren Entgelte insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs 2 ASVG überschreiten, ab auch der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen müssen.
Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags